Betriebsvereinbarungen
Hallo, ich habe eine Frage zu Betriebsvereinbarungen. Wir haben eine BV in der festgelegt ist, dass Umkleidezeiten nicht gesondert vergütet werden. Was passiert wenn ein MA sich vor dem umziehen einstempelt und daraufhin vom Chef eine Abmahnung bekommt, er damit nicht einverstanden ist, da es ja das neue Urteil zu Umkleidezeiten gibt. (Wir müssen Kittel anziehen -Vorschrift). Ist die BV somit ungültig?
Community-Antworten (5)
12.01.2016 um 16:22 Uhr
Blöde Nachfrage, heißt dann für euch "keine gesonderte Vergütung = keine Arbeitszeit"?
Im Urteil steht als Orientierungssatz: "Umkleidezeiten stellen vergütungspflichtige Arbeitszeit dar, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss." Hieße jetzt nach meiner Auffassung: wenn du den Kittel im Betrieb anziehst, ist es Arbeitszeit.
12.01.2016 um 16:28 Uhr
dass Umkleidezeiten nicht gesondert vergütet werden< heißt ja nicht zwangsläufig, dass das Umkleiden nicht während der Arbeitszeit stattfindet. Da kommt es dann genau darauf an, was wie festgeschrieben ist.
Was habt Ihr denn geregelt, wann, wie und wo die Stechuhr zu bedienen ist?
Ist die BV somit ungültig?< Erst mal nicht - wie gesagt, man müsste alles kennen.
Bei einer Konkretisierung oder Neufassung der BV, macht Euch auf Gegegenwind gefasst. Habt Ihr Zeiten, bei denen der AG es ansonsten nicht so genau nimmt (Raucherpausen, sonstige unregistrierte Kurzpausen auf Kosten des AG .....). Die werden dann rasch in Frage gestellt.
12.01.2016 um 17:04 Uhr
Vielleicht solltet Ihr mit dem AG nochmal reden. Denn wie soll ich mir eine Anziehzeit bei einem Kittel vorstellen. Den nimmt man vom Stuhl (oder wie man ihn sonst aufbewahrt und zieht ihn über die sonstige Kleidung drüber. Also um wieviele Sekunden streitet man hier ?
13.01.2016 um 08:17 Uhr
In der BV steht... es besteht Einvernehmen das keine separaten Umziehzeiten vergütet werden. Die Frage die uns gestellt wurde ist ja folgende. Ist die BV durch das Urteil ungültig oder muss sie gekündigt werden, wobei ich persönlich von einer Kündigung absehen würde, aus den Gründen die gironimo nannte.
13.01.2016 um 17:27 Uhr
Was ist denn "das neue Urteil zu Umkleidezeiten"? Hast Du da vielleicht ein Aktenzeichen?
Und habt Ihr eine BV in der festgelegt ist, dass Umkleidezeiten nicht gesondert vergütet werden? Oder habt Ihr eine BV in der genau dieses NICHT geregelt wird ("es besteht Einvernehmen das keine separaten Umziehzeiten vergütet werden")?
Und was ist eine "separate Umziehzeit"? Laut Duden-online bedeutet "separat": "als etwas Selbstständiges von etwas anderem getrennt; für sich; gesondert". Ein Umziehen im Betrieb wäre damit nach meinem Dafürhalten keine "separate" Umkleidezeit. Irgend etwas müssen sich die Verfasser ja gedacht haben, als sie das Wort "separat" eingefügt haben und nicht geschrieben haben "das keine Umziehzeiten vergütet werden".
Wenn "das neue Urteil zu Umkleidezeiten" tatsächlich, wie Belveda schreibt, des Inhaltes ist dass "Umkleidezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.", dann entfaltet dieses Urteil bei Euch doch offensichtlich keinerlei Wirkung!
Verwandte Themen
Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?
ÄlterHier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemer
Beschluss zu ohne angeforderten Gewerkschaftsvertreter - ist der rechtsgültig?
ÄlterHallo, ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vor
Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen
ÄlterHallo, wir haben hier eine generelle Frage zur Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen. In älteren Arbeitsverträgen findet sich keinerlei Passus zu Betriebsvereinbarungen. In den neuen Verträge
Persönlicher Geltungsbereich übergegangener Betriebsvereinbarungen
ÄlterVor einiger Zeit wurde von unserer damaligen Firma ein Geschäftsbereich abgespalten (ca. 30 Mitarbeiter an zwei Standorten) und als ein Betrieb an eine andere Firma verkauft. Im entsprechenden Interes
Betriebsvereinbarungen
ÄlterUnser alter Betriebsrat hat im Laufe der Jahre einige Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Nun ist es aber so das der neue Betriebsrat keinen Überblick darüber hat, weche Bet