In unserer Firma gibt es eine Abteilung die mit chemischen Produkten arbeitet. Die MA müssen sich vor Arbeitsbeginn vorgeschriebebe Arbeits- und Schutzkleidung anziehen und dürfen mit dieser (Schutz) Arbeitskleidung auch nicht die Firma verlassen.
Wir wollten auf der Grundlage des BAG Urteils vom 19.9.2012, 5 AZR 678/11 für diese MA eine BV verhandeln in der festgeschrieben wird das Wasch- und Umkleidezeiten Vergütungspflichtige AZ ist.
Nun haben wurde uns mitgeteilt das alle betroffenen MA einen passus im AV haben der etwa so lautet.

"..... Dusch und Umkleidezeiten werden nicht vergütet. Die Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz ....."

Haben wir gegen diese Einzelvertraglichen Regelungen noch die Möglichkeit unsere BV abzuschließen?