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BV Wasch- und Umkleidezeit

H
Harder
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma gibt es eine Abteilung die mit chemischen Produkten arbeitet. Die MA müssen sich vor Arbeitsbeginn vorgeschriebebe Arbeits- und Schutzkleidung anziehen und dürfen mit dieser (Schutz) Arbeitskleidung auch nicht die Firma verlassen. Wir wollten auf der Grundlage des BAG Urteils vom 19.9.2012, 5 AZR 678/11 für diese MA eine BV verhandeln in der festgeschrieben wird das Wasch- und Umkleidezeiten Vergütungspflichtige AZ ist. Nun haben wurde uns mitgeteilt das alle betroffenen MA einen passus im AV haben der etwa so lautet.

"..... Dusch und Umkleidezeiten werden nicht vergütet. Die Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz ....."

Haben wir gegen diese Einzelvertraglichen Regelungen noch die Möglichkeit unsere BV abzuschließen?

2.03303

Community-Antworten (3)

B
BRtoni

02.06.2014 um 17:39 Uhr

In der Normenherachie steht die BV über dem AV... Ihr solltet in jedem Fall eine Betriebsvereinbarung dazu schließen!!

P
Pickel

02.06.2014 um 18:27 Uhr

Macht euch nur lieber Gedanken um gute Argumente. Ganz ohne Gegenangebot wird der AG seine komfortable Situation sicherlich nicht aufgeben. Ich würde vorschlagen: Die Zeiten fürs Waschen und Umziehen auf einen realistischen Zeitraum zu begrenzen, der zu entgelten ist.

G
gironimo

02.06.2014 um 18:36 Uhr

... trotzdem , nur nicht schüchtern. Ihr wollt Euch ja auf das BAG berufen. Da lassen sich sicherlich gute Argumente ableiten.

Ansonsten - siehe BRtoni

Kollektivrecht hat Vorrang vor Individualrecht.

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