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Was bedeutet die Faktorisierung der Arbeitszeit nach TVÖD §§ 8.1 u. 9 ?????

GZ
Gerhard Z.
Feb 2024 bearbeitet

Wir fragen uns wie die Faktorisierung der Arbeitszeit zu verstehen ist?

Im TVÖD heißt es: "Die Arbeitsstunden des Bereitschaftsstunden werden zur Hälfte als Arbeitszeit faktorisiert." Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes sind in der Regel 25 %.

Bedeutet das, dass man dann weniger Geld bekommt, da ich ja nicht so lange arbeiten darf? Wenn die anderen 25 % als Arbeitszeit angerechnet werden müssen?

Oder werden diese Zeiten auf die maximal zu leistenden Überstunden angerechnet?

Nach § 3 ArbZG sechs Werktage a' 8 Stunden = 48 Stunden

Bei 39 Stunden pro Woche dürfte man 9 Stunden maximal Mehrarbeiten.

Dann würden z. B. bei 8 Stunden Bereitschaftszeit 2 Stunden bezahlt und 2 Stunden von den 9 Stunden abgezogen werden und man dürfte nur noch 7 Überstunden maximal leisten?

"§ 9 Bereitschaftszeiten (1) Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten a) Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert). b) Sie werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen. c) Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten. d) Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten."

"§ 8.1 Bereitschaftsdienstentgelt (1) Für die Beschäftigten wird zum Zwecke der Entgeltberechnung die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit mit 25 v.H. als Arbeitszeit bewertet. Leistet die/der Beschäftigte in einem Kalendermonat mehr als acht Bereitschaftsdienste, wird die Zeit eines jeden über acht Bereitschaftsdienste hinausgehenden Bereitschaftsdienstes zusätzlich mit 15 v.H. als Arbeitszeit gewertet."

2.67702

Community-Antworten (2)

T
takkus

13.02.2024 um 09:15 Uhr

Faktorisierung bedeutet nichts anderes, als was die Anwesenheitszeit im Betrieb als Arbeitszeit zählt. Bei der Hälfte der Anwesenheitszeit als Arbeitszeit sind das also 50%. Bedeutet 24 Stunden Hausbereitschaftsdienst multipliziert mit Faktor 50% ergibt eine Arbeitszeit von 12 Stunden die auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.

Aber fragt auch mal gerne Eren Betriebs- oder Personalrat. Der kann Euch das an Beispielen nochmal eingehend erläutern.

OH
Olav HB

13.02.2024 um 10:21 Uhr

Um das Beispiel von Takkus zu vervollständigen:

Diese 12 Stunden werden dann mit 25% vergütet, es sei denn, dass man in dieser Zeit tatsächlich arbeiten muss.

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