Urlaubstage in Stunden für Teilzeitkraft
Hallo,
ich arbeite im Büro für 20h - verteilt auf 4 Tage. Montags: 7h Dienstag: 5h Mittwoch: 4h Donnerstag: 4h Freitag: frei
Die Vollzeit-Mitarbeiter haben bei uns 30 Tage Urlaub.
Nun wurden die Urlaubstage der Teilzeitkräfte auf Stunden umgestellt. Ich bekomme 120h Urlaub, muss mir für jeden Tag in der Woche, auch Freitag, 4h eintragen, damit ich dann bei einer Woche Urlaub auf 20 h bekomme.
Falls ich aber nur montags einen Tag Urlaub möchte, darf ich mir ebenso nur 4h eintragen - mache also 3 Minusstunden, da ich an diesem Tag eigentlich ja 7h da bin.
Ähnlich ist es bei Feiertagen. Ist montags ein Feiertag mache ich 3h minus. Andererseits ist ein Feiertag freitags, da ich da ja eigenlich frei habe, erhalte ich 4h plus. Nehme ich in einer Woche komplett Urlaub in der ein Feiertag ist - gleicht es sich aus.
Aber die nächsten Jahre habe ich mal durchgerechnet... ich mache fast immer Minusstunden durch die Feiertage.
Ich habe mir auch mal den Urlaub für 2022 in Stunden und Tage verglichen - und fahre mit den Stunden schlechter. Hätte ich 24 Tage Urlaub, wäre am Ende 1 Tag Urlaub übrig, die 120 h sind verbraucht + zusätzlich die Minusstunden durch die Feiertage.
Jetzt wollte ich hier mal nachfragen, ob das so überhaupt rechtlich korrekt ist. Der Vollzeitmitarbeiter kann sich ja z. B. 30 x den Montag frei nehmen - ich dagegen mache dabei noch 90 Minusstunden. Auch dass mir durch die Feiertage ein Nachteil entsteht ist doch nicht in Ordnung?
Liebe Grüße Sarah
Community-Antworten (24)
02.11.2022 um 10:17 Uhr
Urlaub ist in ganzen Tagen zu nehmen, so steht es im Gesetz.
02.11.2022 um 10:33 Uhr
Die Berechung mit den Stunden ist für mich eigentlich soweit nachvollziehbar. Was mir viel schwerwiegender erscheint ist, dass dein Urlaub gekürzt wurde. Mit den 20 Tagen konntest du nach dem alten Modell doch wohl 5 Wochen Urlaub machen, wenn du jetzt den Freitag mit einrechnen musst kommst du nur noch auf 4 Wochen im Jahr.
02.11.2022 um 10:54 Uhr
Ich habe 120 h Urlaub - demnach 120/20= 6 Wochen Urlaub
02.11.2022 um 10:57 Uhr
Habt ihr einen BR? dann sofort zu ihm, denn der muss das ja dann mit deinem AG vereinbart haben. Du wirst hier, mMn, unfair behandelt. Es sind bei Urlaub und Feiertag immer die Stunden gut zuschreiben die an dem Tag hätten gearbeitet werden müssen, da durch sowas keine Minusstunden entstehen dürfen. Wenn Du Freitags frei hast, dann müsstest du die 120 Stunden nur auf deine 4 Arbeitstage verteilen dann hättest wieder die anteiligen 30 Tage. Also ab zum BR, wenn ihr keinen habt zur Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
02.11.2022 um 11:04 Uhr
@wdliss
Urlaub ist nun mal per Gesetz in tagen zu bemessen und nicht in Stunden, daher ist nicht nachvollziehbar was daran nachvollziehbar sein soll.
Das Urlaubsentgelt muss natürlich in Stunden berechnet werden, das ist aber etwas anders.
Wer 4 Tage pro Woche arbeitet benötigt 4 Tage Urlaub pro Woche, völlig unabhängig von den Stunden pro Tag. Wen freitags frei ist, dann brauche ich Freitags auch keinen Urlaub nehmen. Bei sechs Wochen Urlaub sind das somit 24 Tage Urlaub pro Jahr.
Die Stunden werden mit der Stundenzahl berechnet, mit der man gearbeitet hätte, ggf. bei variablen Stunden mit dem Durchschnitt. An Feiertagen braucht man keinen Urlaub nehmen, der wird wie ein Arbeitstag gewertet, wenn er den auf einen AT fällt. Durch Feiertage dürfen keine Minusstunden entstehen, schon per Gesetz nicht.
Wenn hier der Feiertag auf Freitag fällt und dadurch Minusstunden entstehen, dann läuft aber ganz schön was falsch, was allerdings durch die Stundenberechnung von Urlaub eher noch falscher wird.
@Sarah-Wolter Nein, bei deiner Urlaubsberechnung ist so gar nichts korrekt. Du hast 24 Tage Urlaub, bei 6 Wochen a 4 AT (so einfach ist das) Das Urlaubsentgelt wird entweder nach den täglichen Stunden oder als Durchschnitt für 4 Tage berechnet (ebenfalls recht einfach) Freitags ist frei und somit brauchst Du da keinen Urlaub nehmen.
02.11.2022 um 11:25 Uhr
@Relfe Vielen Dank für deine Antwort. Wenn ein Feiertag am Freitag ist, mache ich 4h plus, an allen anderen Tagen Minus. Blöd, wenn es ein Montag ist, da sind es schon 3. Und da haben wir ja schon den Pfingstmontag, Ostermontag usw.
Ich sehe das genauso mit den 24 Tagen. Die Chefs lassen jedoch nicht von ihrer Meinung, bzw. die der Tochter - auf deren Vorschlag nämlich alles so umgeändert wurde.
@rtjum Leider keinen BR. Die Firma wurde früher, nachdem ein Mitarbeiter einen BR gründen wollte, in 3 einzelne Firmen aufgeteilt. Ich kenne mich damit leider nicht aus, aber dadurch sind wir wohl zu klein, um einen BR zu gründen.
Bei Krankheit möchten Sie, dass genauso verfahren wird. Also bin ich am Montag krank - mache ich noch 3 Minusstunden. Bin ich die ganze Woche krank - ist es egal... Das soll mal einer verstehen....
02.11.2022 um 12:04 Uhr
Was "die möchten" ist völlig irrelevant. Nur muss man halt ggf. mit einem Anwalt winken, wenn es korrekt gemacht werden soll. Das scheut man also kleiner Mitarbeiter eventuell.
02.11.2022 um 12:25 Uhr
"Ich kenne mich damit leider nicht aus, aber dadurch sind wir wohl zu klein, um einen BR zu gründen."
BetrVg §1 (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
also entweder habt ihr weniger als 5 MA, evtl hat eure Teilung sogar genau den Punkt (2) gebracht aber auch da brauhst Du/ihr Hilfe solltet ihr einen BR gründen wollen.
ohne BR ist es leider so wie @celestro geschrieben hat.
02.11.2022 um 14:40 Uhr
"Wenn ein Feiertag am Freitag ist, mache ich 4h plus," --> das geht aber nicht, wenn Du wie o.g. eine 4-Tage-Woche hast, weil dann ist Freitags frei.
"Ich sehe das genauso mit den 24 Tagen." --> das entspricht aber einer 4-Tage-Woche, wenn VZ-MA 30 Tage Urlaub haben.
Wenn der Freitag als Feiertag Plusstunden bringt, dann kann der Freitag ja nicht arbeitsfrei sein, sonst würde der Feiertag am Samstag oder Sonntag auch Plusstunden bringen.
Nach deiner neuen Schilderung verrechnet ihr die Stunden für das Urlaubsentgelt auf Basis einer 5-Tage-Woche mit dem Durchschnittswert von 4-Stunden. Das bedeutet aber, das man für 6-wochen Urlaub auch 30 Tage benötigt, was bedeuten würde Du musst für freitagsfrei entweder Stunden vorarbeiten oder ebenfalls Urlaub nehmen.
Was Du schilderst ist, das man mit Stunden die Urlaubstage berechnet und dadurch ein Misch-Masch von zwei Themen verursacht (Urlaubstage und Urlaubsentgelt) deutet darauf hin, dass die Thematik an sich nicht verstanden wurde.
Man kann nun nicht die Urlaubstage auf Wochenstunden ausrechnen, dann auf durchschnittliche Wochenarbeitstage umlegen und gleichzeitg das Urlaubsentgelt auf Basis der tatsächlichen Arbeitszeiten und AT berechnen. Die Basis für beide Berechnungen, die Anzahl der wöchentlichen AT muss gleich sein, was bei euch nicht der Fall ist. Offentsichtlich wird für das Urlaubsentgelt mit 5 Tage/Woche gerechnet, aber für die Anzahl der Urlaubstage wird eine 4-Tage-Woche zugrunde gelegt. --> Äpfel-Birnen-Vergleich
02.11.2022 um 15:20 Uhr
@Relfe Danke für deinen Beitrag. Das ganz fing damit an, dass eine Kollegin aufgrund günstig gelegener Feiertage nur 3 Tage für gefühlt 2 Wochen 'Urlaub benötigte. .. so habe ich es zumindest rausgehört. Und das haben Sie wohl als unfair gegenüber den Vollzeitkräften empfunden.... Daraus hat sich dann diese neue Regelung erschlossen.
02.11.2022 um 15:55 Uhr
@Sarah-Wolter Ja, das ist manchmal günstig mit den Feiertagen, das man als VZ-5-Tage-MA mit 3-Tagen eine Woche Urlaub hat, kommt regelmäßig vor wenn 1.+2. Weihnachtstag von Wochentage fallen. Ist aber doch für alle im Verhältnis gleich?
Und wer nur Montags arbeitet, benötigt nur 1 UT für eine Woche frei. Wobei er dann auch nur 1 Tag Urlaub hat, die anderen Tage arbeitet er ja nicht. Man kann nicht freie Tage mit UT gleichsetzen und einem 3-Tage-TZ-MA vorwerfen, das er "nur" nur 3 Tage Urlaub nehmen braucht, für eine Woche frei. Jeder MA muss für eine Woche Urlaub genau 100% Wochenarbeitstage an Urlaub nehmen, egal wie viele Wochenarbeitstage er hat.
er bekommt ja auch nur 3-Tage Urlaub für die 3-Tage-Woche, während die anderen 5-Tage Urlaubsanspruch ahben für eine 5-Tage-Woche (mehr AT, mehr Urlaubsanspruch)
02.11.2022 um 17:12 Uhr
Urlaub und Feiertag sind zwei verschiedene Tatbestände: Ein Urlaubstag hat in Stunden den Wert eines durchschnittlichen Arbeitstages: Bei 5 Tage Woche laut Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit/5, bei vier Tage Woche Wochenarbeitszeit/4. Es kommt vor, dass Beschäftigte einen Arbeitsvertrag über eine 5-Tage-Woche haben, aber regelmäßig nur vier Tage arbeiten. Dann gilt für die Berechnung des Urlaubs die 5-Tage-Woche. Allerdings müssen für eine Woche auch 5 Tage Urlaub genommen werden. Für einen Feiertag muss immer die Anzahl Stunden berechnet werden, die auf diesen Tag entfallen wäre. Wer also regelmäßig am Montag 8 Stunden arbeitet, für den ist der Ostermontag 8 Stunden wert. Wer am Donnerstag regelmäßig nicht arbeitet, für den ist der Fronleichnamstag 0 Stunden wert. Das ist in § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
02.11.2022 um 20:44 Uhr
Für die TE damit sie es besser verstehen kann:
03.11.2022 um 09:30 Uhr
@Dummerhund Danke, ich habe es schon verstanden. Aber meine Chefs nicht ... Und ich glaube sie werden es und wollen es auch nicht verstehen :(
03.11.2022 um 09:37 Uhr
Dann gehe damit zum BR oder wenn ihr keinen habt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
03.11.2022 um 09:49 Uhr
@Sarah-Wolter
dann muss es Ihnen einer verständlich machen :-) ein RA und/oder AG wird es Ihnen erklären, sicher dann auch gleich kostenpflichtig :-)
Du musst halt für Dich entscheiden: lass ich mir das gefallen (dann bitte aber nicht meckern) oder eben nicht (dann darfst Du auch meckern)
03.11.2022 um 09:53 Uhr
@Relfe " RA und/oder AG" Letzteres sollte doch bestimmt BR heissen. ;-)
03.11.2022 um 11:40 Uhr
nee ArbG = Arbeitsgericht
03.11.2022 um 11:41 Uhr
oder so :-)
07.11.2022 um 16:23 Uhr
Also: Meiner Meinung nach hast du eine 5 Tage Woche. Wenn du 120h Urlaub hast entspricht das 6 Wochen Urlaub.
Du musst jeden Tag 4h arbeiten. Alles was du mehr oder weniger arbeitest wird dir + oder - verrechnet. Montag hast du 7h (sind +3). Dienstag 5h (+1).... usw. Freitag arbeitest du 0h (sind -4).
bei Feiertag oder Urlaub (in ganzen Tagen) oder Krankheit ändert sich dein Zeitkonto nicht (±0)
Die obige Regelung ist sehr fair. Da Ostermontag und Pfingstmontag meist :-) auf einen Montag fallen ist deine Rechnung wahrscheinlich jedes Jahr für dich schlecht (obwohl sie es nicht ist).
Überspitzte Erklärung: Ich habe eine 5 Tage Woche und habe einen 5h Vertrag und 30 Tage Urlaub. Also ca. 525h abzüglich 65h im Jahr gleich 230h.
Meine Arbeitszeit ist am Montag 4h und Di-Fr 0,25h (keine Ahnung warum). Jetzt arbeite ich am Montag noch 4h mehr und dafür feiere ich Di-Fr Überstunden ab und habe daher 3 Überstunden in dieser Woche. Das mache ich 10 Wochen lang und habe 30 Überstunden. Dann nehme ich mir 30 Wochen den Montag auf Urlaub frei und baue von Di-Fr die 30 Überstunden ab. Somit habe ich 30 Wochen frei....(muss meinen Vertrag so ändern....) Noch besser ist, dass da ja Ostern und Pfingsten auch sind. Noch mehr frei.... Rest sind noch ca. 12 Wochen. Was habe ich ca. gearbeitet? 10 Wochen a 8h und dann Rest 12 Wochen a 5h= 140h. Das ist wie 24 Wochen Urlaub. Noch überspitzter und noch schlimmer wird es, wenn ich Di-Fr nur 5 Min arbeite. Dann bin ich nach 10 Wochen wahrscheinlich das ganze Jahr weg....
Wenn immer der Durchschnitt gezählt wird, wird keiner benachteiligt und keiner bevorzugt. Ich habe das spaßeshalber mal mit einer 20 Tage woche durchgerechnet und bin dann auch auf das gleiche Ergebnis gekommen.
In der Woche vor Ostern müsstest du auf deinem Konto +4h gutgeschrieben bekommen.
08.11.2022 um 13:12 Uhr
@nicht brauchen Danke für deinen Beitrag. Hmm also ich finde es nicht fair, dass wenn ich oder mein Kind einen Tag krank ist - ich das nacharbeiten darf.... Oder Feiertage.... Macht doch ein Vollzeit-Mitarbeiter auch nicht??
10.11.2022 um 10:28 Uhr
Verabschiede dich von der Vorstellung, dass du an einem bestimmten Tag soundsoviele Stunden hast. Nacharbeiten brauchst du nicht, da der Schnitt gerechnet wird also ±0. Wenn du Mo-Do immer arbeitest und Freitag immer frei hast so ist, wenn Freitag Feiertag ist dies auch als ±0 gewertet. Wenn du am Fr krank bist krankmeldung reinschicken und ±0. Das heißt, dass du dir die Stunden, die du von Mo-Fr aufgebaut hast, behältst.
Nochmal: nacharbeiten brauchst du keinen Tag den du krank bist. Du hast nur die zusätzlichen Stunden (in deinem Beispiel Montag die +3h) nicht zusätzlich erbracht, sondern nur den Schnitt. Alles was über Schnitt gearbeitet wird zählt +. Alles was drunter -. Urlaub, krank etc. ±0
Noch überspitzter: ich arbeite 16h im Jahr und lege das auf Ostermontag und Pfingstmontag. Das heißt ich bekomme Kohle für nix....
Bezüglich Vollzeitmitarbeiter: Ich bin Vollzeit und arbeite im Schnitt 8h aber in Gleitzeit. Wie bitte soll mein AG wissen, dass ich Montags 10h arbeiten wollte aber dann krank geworden bin. Montag krank ±0 aufs Zeitkonto. Freitag mache ich meist weniger h. Wenn ich da krank bin ±0. Da ich Mo-Do Stunden aufgebaut habe bleiben die auf meinem Konto erhalten.
Guck mal in die Karfreitagswoche: Da müssten dann, wenn du gearbeitest hast, normal bei dir +4h aufs Konto gegangen sein.
14.11.2022 um 13:49 Uhr
Falls du immer noch glaubst betrogen zu werden so erstelle einen neuen Thread, da ich nicht mehr hierherschauen will (und speichern auch nicht).
14.11.2022 um 13:58 Uhr
@nicht brauchen Vielleicht finden es andere aber besser wenn hier alles Kompakt untereinander steht und man nicht zwischen Threads hin und her klicken will.
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