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Betriebsrat Aufsuchen

T
Tom22
Feb 2024 bearbeitet

Hallo eine wichtige Frage. Wenn ich ein Problem habe muss ich den Betriebsrat in der Pause aufsuchen oder stunden nehmen? Ich arbeite manchmal außerhalb des Unternehmens und mein Arbeitgeber legt meine Arbeit so , das ich den Betriebsrat nicht besuchen kann. Das ist Teil seiner Schikanen um mich los zu werden.

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

11.02.2024 um 22:38 Uhr

Du gehst ja nicht zu privaten Vergnügen zum BR. Also heißt die Antwort, während der Arbeitszeit. Geht es nicht telefonisch?

C
Challenger

12.02.2024 um 02:22 Uhr

Können Kolleginnen und Kollegen zum Betriebsrat gehen? Besuche durch Beschäftigte Neben der Möglichkeit des Betriebsrates (BR) die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, haben auch die Beschäftigten das Recht den BR von sich aus in Anspruch zu nehmen und aufzusuchen. Das ergibt sich aus den verschiedenen Rechten, die Arbeitnehmer/innen aus dem Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) erhalten (z.B. Recht Anregungen an den BR zu richten - § 80 Abs. Nr.3 BetrVG, Hinzuziehungsrecht bei Einsicht in die Personalakte - § 83 Abs.1 BetrVG, Hinzuziehungsrecht bei Beschwerden - § 84 Abs.1, Beschwerderecht beim BR § 85 Abs.1 BetrVG Vorschlagsrecht § 86a BetrVG, Anhörung durch den BR nach §§ 99 und 102 BetrVG).

Um die Rechte aus dem BetrVG wahrnehmen zu können, müssen Arbeitnehmer/innen den BR jederzeit aufsuchen und in Anspruch nehmen können. Neben dem Besuch der in §39 BetrVG erwähnten Sprechstunden, kann deshalb jede/r Beschäftigte/r den BR wegen eines Anliegens während der Arbeitszeit aufsuchen. Dazu muss sich der/die Beschäftigte lediglich beim betrieblichen Vorgesetzten abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden. Der/die Beschäftigte hat natürlich auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen und sollte den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören. Eine Begründung muss dem Vorgesetzten nicht gegeben werden, es genügt, sich auf sein Recht der Inanspruchnahme des BR zu berufen. Während des Besuchs des BR darf den Beschäftigten gem. §39 Abs. 3 BetrVG das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Sie sind auch weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, z.B. auf dem Weg zum BR und zurück.

Quelle :

Können Kolleginnen und Kollegen zum Betriebsrat gehen? IG Metall https://netkey40.igmetall.de › homepages › 165knnenkol...

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