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Krankenbesuche, AGeber will Mitarbeiter im Krankheitsfalle aufsuchen - darf er das?

M
Mike1976
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Unser AG hat uns gestern in einer Sitzung eröffnet, das er Krankenbesuche machen wird. Bedeutet, das er unwillkürlich (nach seiner Aussage) Mitarbeiter im Krankheitsfalle aufsuchen will um nach deren Befinden zu fragen. Weiter begründete er dies mit der Aussage, das der Mitarbeiter dies ja positiv auffassen soll. Die Firma sorge sich ja um ihn, das würde der Besuch zeigen.

Natürlich dient dies in Wirklichkeit nur der Kontrolle der Mitarbeiter. Weiter möchte er Gespräche mit Mitarbeitern führen, die öfter krank sind.

Meine Frage dazu: M.E. steht es dem AG frei, diese Besuche und Gespräche abzuhalten. Wir als BR haben darauf keinen Einfluss. Lediglich können wir verlangen das wir bei einem solchen Krankengespräch in der Firma anwesend sind.

Liege ich damit richtig oder hat man eine Möglichkeit, eine derartige Kontrolle zu verhindern ?

Grüße.

6.184010

Community-Antworten (10)

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Konrad

25.10.2006 um 17:25 Uhr

Schön dass sich Euer Arbeitgebe so rührend sich im seine Mitarbeiter kümmert. Besser wäre präventiv sich um die Gesundheit gedanken zu machen. Das sogenannte Direktionsrecht des AG beschränkt sich auf die Arbeitsstelle und der Arbeitszeit. Krankenkontrollbesuche stehen ihm ohne ausdrückliche Einladung des Patienten nicht zu! Laut Gesetz hat der Erkrankte einen Artzt seines Vertraunes aufzusuchen und eine entsprechende Krankmeldung ausstellen zu lassen. Der Artzt entscheidet wer und wie lange der Mitarbeiter nicht arbeitsfähig sein wird, nicht der AG!! Krank ist Privatspäre, welch Anmassung des AG. Er hat das zu unterlassen! Es steht dem AG frei im Zweifelsfall den med. Dienst der Krankenkassen einzuschalten, aber mehr nicht. Zu Krankenrückkehrgesprächen sollte Prävention im Vordergrund stehen, ansonsten BR dabei ist richtig.

K
Konrad

25.10.2006 um 17:59 Uhr

Rames II Wissenslücken? das gebietet schon der Anstand , dass vorher gefragt wird, wenn "freundschaftlich" solche Präsente überreicht werden sollen oder überhaupt gewünscht wird.
Der AG kann vorbeikommen, aber nur wenn AN es möchte l!

Mike1976 schreibt "dient der Kontrolle" und Krank zu hause oder im Krankenhaus ist Privatsphäre. Immer noch durch das Grundgesetz geschützt. AG hat auch die Art der Krankheit nicht zu interessieren.

P
paula

25.10.2006 um 18:13 Uhr

@konrad also ich finde ramses hat da keine wissenslücke:

wie schrieb herr schaub, vorsitzender richter des BAG schon 1994 im betriebsberater:

"Unabhängig von § 275 SGB V hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer überprüfen zu lassen. Es ist ihm aber unbenommen, Hausbesuche und dergleichen zu machen. Der Arbeitnehmer braucht den Arbeitgeber nicht hereinzulassen."

wo ist denn das problem? das liebe GG wird dir hier nicht helfen...

M
Mona-Lisa

25.10.2006 um 18:14 Uhr

@alle, wer sagt, dass ich meine Wohnungstüre öffnen muss, wenn es läutet? Das Gesetz möchte ich sehen!

@Ramses II, extra für dich! Der AG kann mit seinen "Ausspionierpräsenten" zum Teufel gehen!

M
Mona-Lisa

26.10.2006 um 06:46 Uhr

Ramses II, guten Morgen, :-)) wir reden hier nicht vom Besuch im Krankenhaus.......

M
Mona-Lisa

26.10.2006 um 20:17 Uhr

@Ramses II, nääääääää..... zum Glück ist da noch niemand auf die Idee gekommen, solch einen Blödsinn einzuführen! Aber im Krankenhaus kann ich es (fast) nicht verhindern, wenn der AG mit einem Gebüsch in der Hand auftaucht. Aber erlaubst du jemanden Zutritt in deine Privatwohnung, den du vielleicht gar nicht sehen willst?

L
Lotte

26.10.2006 um 22:48 Uhr

Ramses, vielleicht hat er ja vorbei geschaut, im wahrsten Sinne des Wortes ;-))

Moni Lischen, aber ob viele andere solchen Mumm in den Knochen haben wie Du? Man könnte den AG auch hereinbitten und die liegengebliebene Hausarbeit machen lassen. Ja, ich glaube das wäre eher was für mich, das würde mir Spaß machen ;-)

M
Mona-Lisa

26.10.2006 um 22:58 Uhr

@Lottelinchen, glaub mir, ich lass mich von keiner Türglocke oder Telefon gängeln! AG als Haushaltshilfe :-)) Das glaub ich Dir! Du würdest den ganz schön im Haushalt herumscheuchen!

"vielleicht hat er ja vorbei geschaut, im wahrsten Sinne des Wortes" Ich stell mir das grad vor! Der AG läuft vor dem KH auf und ab, und überlegt, ob er sich das antut........ Weisst du was? Wenn "er" mal wieder im Krankenhaus ist, soll er uns beiden Bescheid geben! Was hälst du übrigens von einem Kaktus als Blumenpräsent? Hübsch eingepackt?

L
Lotte

26.10.2006 um 23:02 Uhr

Mohnbrötchen,

noch besser fände ich ja einen Tannenbaum der nach Vanille riecht. Hmmmm ;-)

Ramses, oh ja, bitte, Mona und ich kämen so gerne vorbei - zum reinschauen - , kein Weg wäre uns zu weit... ;-))

M
Mona-Lisa

26.10.2006 um 23:23 Uhr

@doppeltes Lottchen, du bist ja noch fieser als ich.......... ;-)) Tannenbäumchen mit Vanille!

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