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RA aufsuchen, gilt §80 oder §40 - was muß ich dem Arbeitgeber sagen?

D
derkleinebetriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Servus, Ich möchte einen RA aufsuchen um mich beraten zu lassen. Da habe ich folgende Fragen:

  1. zieht da §40 oder §80 BetrVG?
  2. wie sieht das mit einem gültigen Beschluß des Betriebsrats aus (Ich bin der Betriebsrat weil wir so klein sind)? Beschließ ich das für mich im stillen kämmerlein, oder schreib ich es einfach auf und fertig.
  3. Muß ich mich mit dem Arbeitgeber darauf einigen (§80) und kann er den Grund bzw. das Thema verlangen Vielen Dank im Voraus
4.69202

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 18:53 Uhr

@ derkleinebetriebsrat ;-)))))))))))))

  1. ob §80 oder §40 : das kommt darauf an, um was es geht, um was gehts denn ?

  2. du berufst eine sitzung ein mit tagesordnung, fasst den beschluß, und schreibst ein protokoll, fertig

  3. für §80 brauchst du die zustimmung des AG, den grund mußt du mitteilen, stimmt er nicht zu, kannst du seine zustimmung vom arbeitsgericht ersetzen lassen

N
neskia

22.05.2009 um 19:29 Uhr

Gar nicht so viel drüber nachdenken! Such dir einen RA deines Vertrauen, der wird dir dann schon genau erklären was zu tun ist, denn schließlich möchte er von deinem AG bezahlt werden.

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