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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung und Arbeitszeiterfassung

N
Neuundneugierig
Nov 2023 bearbeitet

Eine MA muss während ihrer Kernarbeitszeit (70% ihrer Gesamtarbeitszeit) Arzttermine (Physio) wahrnehmen, da sie keine anderen Termine bekommt. Laut TvöD kann sie dafür eine Arbeitsbefreiung bekommen, einschließlich Wegezeiten. Wie ist das in der Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen? Ist diese Zeit, in der sie nicht am Arbeitsplatz dann als Arbeitszeit zu erfassen? Oder muss sie ganz normal aus- und wieder einstempeln und die Zeit dann separat beantragen? Wir haben eine elektronische Arbeitszeiterfassung. Die Frae stellt sich natürlich auch für alle anderen MA des Unternehmens.

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

20.11.2023 um 17:14 Uhr

Kommt auf das Zeiterfassungsprogramm an. Bei uns wird ausgestempelt und die Fehlzeit mit "Arztbesuch" wieder aufgefüllt.

M
mitleidenschaft

20.11.2023 um 17:18 Uhr

Arbeitsbefreiung bedeutet, dass sie von ihren Arbeitsverpflichtungen befreit ist. Es bedeutet nicht, dass es als Arbeitszeit zählt.

Hier soll/ kann / würde ein guten BV unterstützen.

Ansonsten muss sie sich ganz normal aus- und wieder einstempeln.

C
celestro

20.11.2023 um 18:11 Uhr

Stimme zu ... es kommt darauf an, wie "die Firma" damit umgeht. Wenn alle gesagt bekommen "nicht ausstempeln", dann eben nicht. Ist dann wie beschrieben "mehr Arbeit", aber so kann man das viel besser abbilden.

N
Neuundneugierig

20.11.2023 um 18:28 Uhr

Danke schon mal für die Antworten. Aber heißt das, dass diese Zeit auch ganz normale Arbeitszeit ist, die komplett erfasst werden kann? Bei uns wäre es dann ausstempeln und die Arbeitszeit nachtragen lassen. Oder heißt das eher: du kannst zum Arzt aber die Zeit kannst du nicht aufschreiben? Konkret heißt es im TVöD: "Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe: u.a. Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss. Der Umfang darf sein: erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten. Sorry, ich bin ncoh etwas grün hinter den Ohren und bin wirklich froh über einen guten Rat.

D
DummerHund

20.11.2023 um 18:54 Uhr

;al von der IGM kopiert. Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Das kann zum Beispiel bei großen Glieder- oder Zahnschmerzen der Fall sein. Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht dazu. Sprich: Der Arztbesuch während der Arbeitszeit muss medizinisch notwendig sein.

Das Gleiche gilt, wenn die Ärztin oder der Arzt keine anderen Termine mehr frei hat oder alle Sprechstunden in die Arbeitszeit fallen. Oder bei speziellen Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden – etwa Blutentnahme in nüchternem Zustand, Röntgen oder Computertomografie. In diesen Fällen muss die oder der Vorgesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur freistellen, sondern ihnen auch das Entgelt weiterzahlen. Zur Entgeltzahlung gehört nicht nur die Zeit des Arztbesuchs, sondern auch der Weg in die Praxis. Aber aufgepasst: Tarifverträge können andere Regelungen enthalten.

C
celestro

20.11.2023 um 23:13 Uhr

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn im TV drin steht, das sie die komplette Zeit gutgeschrieben bekommt, dann ist doch alles klar. Stellt sich halt nur die Frage, ob es wirklich keine Termine außerhalb der AZ gibt. Aber damit hat der BR nichts zu tun.

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XYZ68

21.11.2023 um 08:27 Uhr

Warum fragst du nicht mal in HR (oder welche Stelle es sonst gibt, die für die Zeiterfassung zuständig ist), nach, wie das bei euch konkret geregelt ist? Bei uns müsste man zum Beispiel einen Beleg vom Arzt bringen, dass kein anderer Termin möglich war.

Das ist nun einmal von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Und ja, prinzipiell ist es möglich, dass diese Zeiten als Arbeitszeit erfasst werden, das wie wird aber bei euch vor Ort geregelt oder muss halt noch vor Ort geregelt werden.

M
Moreno

21.11.2023 um 09:24 Uhr

Also ihr steht die Zeit zu die ihr durch diese Termine fehlt. Soweit klar....wie dies nun bei Euch ins System eingetragen werden kann da können wir nun wirklich nicht helfen. Früher gab es Korrekturzettel bei uns jetzt wirds online eingetragen und vom Vorgesetzten genehmigt.

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