wir arbeiten im produzierenden Gewerbe und haben im Innendienst ca. 30 Mitarbeiter alle auf Gehaltsbasis eingestellt mit 38 bwz 40 Wochenarbeitsstunden
Nun möchten wir eine Arbeitszeiterfassung bei unserem Chef durchsetzen aber er wehrt sich vehement dagegen. Das Argument dass mit Einführung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) eine Arbeitszeiterfassung sinnvoll ist, würgte er damit ab, dass wir nicht in den geltenden Branchenbereich fallen. Im Internet habe ich folgenden Verweis auf das Arbeitszeitgesetz gefunden:Die Grundregeln der Wochenarbeitszeit
Grundsätzlich dürfen Ihre Mitarbeiter höchstens 8 Stunden pro Werktag arbeiten. Da sich das Gesetz auf Werktage (Montag bis einschließlich Samstag, also 6 Tage) bezieht, entspricht das einer Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden. Die Arbeitszeit darf zeitweise (bspw. saison- oder auftragsbedingt) auf bis zu 10 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche verlängert werden, wenn sie in 6 Monaten bzw. 24 Wochen durchschnittlich höchstens 8 Stunden pro Tag beträgt.
Achtung: Längere Arbeitszeiten aufzeichnen
Wird in Ihrem Betrieb länger als 8 Stunden pro Tag gearbeitet, müssen Sie die Arbeitszeiten der betroffenen Mitarbeiter schriftlich festhalten und die Unterlagen mindestens 2 Jahre aufbewahren.
Meine Fragen: Ist der Chef zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet??? Wenn ja beruhend auf???
Danke im voraus...