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Privates Kontaktieren durch den Arbeitgeber an Wochenenden

S
sd93047
Feb 2024 bearbeitet

Mein Vorgesetzter hat ohne Rücksprache am Samstag Nachmittag eine WhatsApp Gruppe mit den privaten Telefonnummern meiner Kolleginnen und mir eingerichtet und uns hierüber direkt arbeitsrelevante, allerdings nicht dringende Informationen zukommen lassen und versucht uns zu zwingen ausschließlich über diesen Chat miteinander zu kommunizieren. Zu keinem Zeitpunkt hat eine von uns die Zustimmung hierfür gegeben. Zusätzlich hat er uns eine nach der anderen Sonntag morgens um 9 Uhr ohne ersichtlichen Grund angerufen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

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Community-Antworten (11)

C
Catweazle

04.02.2024 um 18:08 Uhr

Anrufe ignorieren oder Nummer blockieren. WhatsApp Nummer blockieren oder aus der Gruppe austreten.

C
celestro

04.02.2024 um 19:03 Uhr

auf den Datenschutzverstoß hinweisen und aus der Gruppe austreten.

S
sd93047

04.02.2024 um 19:28 Uhr

Datenschutzverstoß? Wirklich? Evtl gesetzlichen Bezug dazu?

P
Pickel

04.02.2024 um 19:37 Uhr

Vielleicht erst mal miteinander reden?

M
Moreno

04.02.2024 um 20:07 Uhr

Na Pickel ist es nicht mehr erlaubt seine rechtlichen Möglichkeiten zu wissen bevor man in so ein Gespräch geht? Aber blockieren finde ich ne gute Idee!

J
jutti1965

05.02.2024 um 07:51 Uhr

Jede private Telefonnummer zählt zu den personenbezogenen Daten und unterliegt damit dem Datenschutz. Die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Telefonnummer sind laut Datenschutz nur zulässig, wenn der Betroffene dem zustimmt, ein Gesetz dies legitimiert oder die Daten öffentlich zugänglich sind

https://www.datenschutz.org/telefonnummer/#:~:text=Jede%20private%20Telefonnummer%20z%C3%A4hlt%20zu,die%20Daten%20%C3%B6ffentlich%20zug%C3%A4nglich%20sind.

K
Kehler

05.02.2024 um 08:34 Uhr

Das normale WhatsApp ist für den dienstlichen Gebrauch nicht zugelassen, steht in den AGBs. Hat der BR zugestimmt? Haben die AN zugestimmt das nun jeder, der in dieser Gruppe ist, seine Handynummer hat? Verstoß gegen die DSGVO.

M
Muschelschubser

05.02.2024 um 10:02 Uhr

https://www.digital-sicher.nrw/infomaterial/aktuelle-themen-und-ratgeber/whatsapp-im-unternehmen

Hier steht alles was der Chef wissen sollte - fast. Interessant wäre noch der Hinweis, dass eine nicht gemeldete Datenpanne nach DSGVO ein Bußgeld in seeeehr empfindlicher Höhe nach sich ziehen kann.

Unsere Datenschutzbeauftragte sagt immer: "WhatsApp ist wie eine Postkarte".

OH
Olav HB

05.02.2024 um 12:16 Uhr

Selbst als BR bin ich weder am Wochenende, noch in Urlaub oder wenn ich krank bin für mein AG erreichbar. Es gibt wohlgezählt eine Person im BR die meine private Rufnummer har, wenn die sich meldet weiß ich, dass es richtig brennt, und ansonsten habe ich festgestellt, dreht die Welt auch ohne mich weiter. Es besteht keine Verpflichtung außerhalb der Arbeitszeit für den AG verfügbar zu sein (außer, dies ist in enem Arbeitsvertrag geregelt und wird entsprechend vergütet.)

E
enigmathika

05.02.2024 um 15:37 Uhr

"Vielleicht erst mal miteinander reden?"

Das wäre ein guter Hinweis für den Arbeitgeber, der eine WhatsApp-Gruppe erstellt und Mitarbeiter:innen hinzufügt, ohne sie vorher gefragt zu haben, aber der wird hier wohl nicht mitlesen.

L
lolium

05.02.2024 um 16:15 Uhr

"Wie kann ich mich dagegen wehren?" - darauf gab es schon eine ganze Reihe Antworten. Bist eigentlich selbst auch BR? oder habt ihr zumindes einen? Der BR sollte hier zu dem Thema "Entgrenzung von Arbeit und Privatleben " tätig werden.

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