Argumente / Grundlagen für eine Schichtzulage
Moin,
wir überarbeiten gerade eine BV zur Mehrschichtigkeit (u.a. 19-Schicht und Vollkonti mit 4 Teams) und würden bei der Gelegenheit gerne eine Art „Schichtzulage“ für die betroffenen Kollegen einbinden. Gedacht ist, diesen als Ausgleich „sozialer Nachteile“ (fehlende Wochenenden, fehlende Sozialkontakte, fehlende Möglcihkeiten der Freizeitgestaltung mit der Familie/Freunden) zu begründen. Im öffentlichen Dienst ist dies im Tarifvertrag verankert (ja nach Schichtmodell 70-105 Euro/Monat).
Unser Verhandlungspartner lehnt dies aber mit der Begründung ab, dass Wochenenden inzwischen als normale Tage anzusehen sind und auch Freunde an Wochenenden arbeiten müssen.
Leider findet man im Netz kaum bis keine Beispiele, wie man sowas (auch rechtlich) begründen könnte bzw. wie sowas bei anderen Firmen in einer BV umgesetzt wurde.
Daher mal einfach hier die Frage: Hat jemand von euch ähnliches in seiner Firma? Und wenn ja: wie habt ihr das durchgesetzt bzw begründet?
Bin für jede Inspiration hierzu dankbar.
VG Michael
Community-Antworten (8)
11.03.2021 um 11:29 Uhr
Die Argumente hast Du (mit Ausnahme der gesundheitlichen Belastung) ja schon genannt. Es macht nicht den Eindruck, als ob der AG diese Zulage zahlen will. Daher könnte ich mir vorstellen, das selbst die besten Argumente reine Zeitverschwendung sind.
11.03.2021 um 11:30 Uhr
Schichtarbeit ist eine Belastung - das ist arbeitswissenschaftlich belegt und anerkannt (negative Auswirkungen der Schichtarbeit) siehe u.a https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit-gesundheit/
Letztlich stehen sich aber 2 Verhandlungspartner gegenüber - AG und BR Wenn der eine Verhandlungspartner unbedingt nicht will (Ag9 bekommt er halt keine Zustimmung durch den anderen (BR) Der Ag kann dann ja die Einigungsstelle anrufen.
11.03.2021 um 11:39 Uhr
Euer Verhandlungspartner sollte mal das Arbeitszeitgesetz lesen, insbesondere dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe". Wochenenden sind keine normalen Werktage.
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.
11.03.2021 um 12:07 Uhr
Moin,
wir haben auch in einigen Abteilungen Contischicht. Bei uns ist das per BV geregelt, das es für die Schichten Samstag Spät/Nacht, Sonntag Früh/Spät jeweils 75 € gibt plus einmalig 100€, macht man mindestens 1 dieser Schichten im Monat.
11.03.2021 um 12:12 Uhr
Es gibt ja noch eine alte BV und die notwendige Genehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit der Bezirksregierung liegt auch vor.
Da im Falle einer Kündigung nach Fristablauf das anrufen der einigungsstelle vereinbart wurde, wollen wir zumindest versuchen, den Kollegen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Es ist eher unwahrscheinlich, das wir die Wochenendschichten vor der ES generell abwenden können.
11.03.2021 um 13:13 Uhr
@kainil Wie habt ihr das gegenüber dem AG argumentiert, dass er den zugestimmt hat? Und die tariflichen Schichtzulagen (Spät, Nacht, Sonntag) werden zusätzlich gezahlt?
12.03.2021 um 13:36 Uhr
Es sollte Euch bewusst sein das auch bei Vorliegen stattlicher Genehmigungen die Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und Schichten nicht ausgehebelt ist. Zuschläge gibt es auf jeden fall schon von Gesetzt oder Tarifvertrag her, Spätzulagen nicht unbedingt. Die Frage ist auch wenn es Zuschläge geben soll, auf welcher Grundlage werden diese berechnet, entweder auf Grundlage eines Ecklohnes oder auf Grundlage des tatsächlichen Stundenlohnes. Die eine Lösung sorgt dafür das jeden den gleichen Zuschlag bekommt, die andere kommt vor allen denen zugute die einen hohen Lohn bekommen. Ein Zuschlag kann aber vor allem auch Motivation für Geringverdiener sein Schichtarbeit zu machen. Wie dem auch sei , wenn alle Stricke reißen geht immer noch Einigungsstelle.
15.03.2021 um 13:56 Uhr
@MichiM: Wir sind Dienstleister und bekommen auch wohl von unserem Kunden die WE-Arbeit gut bezahlt, deswegen war es auch nicht unbedingt viel Gegenwehr . Wir hätten aber ohne Zulage nicht zugestimmt.
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