Erstellt am 11.03.2021 um 10:29 Uhr von celestro
Die Argumente hast Du (mit Ausnahme der gesundheitlichen Belastung) ja schon genannt. Es macht nicht den Eindruck, als ob der AG diese Zulage zahlen will. Daher könnte ich mir vorstellen, das selbst die besten Argumente reine Zeitverschwendung sind.
Erstellt am 11.03.2021 um 10:30 Uhr von Kjarrigan
Schichtarbeit ist eine Belastung - das ist arbeitswissenschaftlich belegt und anerkannt
(negative Auswirkungen der Schichtarbeit)
siehe u.a https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit-gesundheit/
Letztlich stehen sich aber 2 Verhandlungspartner gegenüber - AG und BR
Wenn der eine Verhandlungspartner unbedingt nicht will (Ag9 bekommt er halt keine Zustimmung durch den anderen (BR)
Der Ag kann dann ja die Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 11.03.2021 um 10:39 Uhr von Enigmathika
Euer Verhandlungspartner sollte mal das Arbeitszeitgesetz lesen, insbesondere dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe". Wochenenden sind keine normalen Werktage.
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.
Erstellt am 11.03.2021 um 11:07 Uhr von kainil
Moin,
wir haben auch in einigen Abteilungen Contischicht. Bei uns ist das per BV geregelt, das es für die Schichten Samstag Spät/Nacht, Sonntag Früh/Spät jeweils 75 € gibt plus einmalig 100€, macht man mindestens 1 dieser Schichten im Monat.
Erstellt am 11.03.2021 um 11:12 Uhr von MichiM
Es gibt ja noch eine alte BV und die notwendige Genehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit der Bezirksregierung liegt auch vor.
Da im Falle einer Kündigung nach Fristablauf das anrufen der einigungsstelle vereinbart wurde, wollen wir zumindest versuchen, den Kollegen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Es ist eher unwahrscheinlich, das wir die Wochenendschichten vor der ES generell abwenden können.
Erstellt am 11.03.2021 um 12:13 Uhr von MichiM
@kainil
Wie habt ihr das gegenüber dem AG argumentiert, dass er den zugestimmt hat?
Und die tariflichen Schichtzulagen (Spät, Nacht, Sonntag) werden zusätzlich gezahlt?
Erstellt am 12.03.2021 um 12:36 Uhr von Andrar
Es sollte Euch bewusst sein das auch bei Vorliegen stattlicher Genehmigungen die Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und Schichten nicht ausgehebelt ist. Zuschläge gibt es auf jeden fall schon von Gesetzt oder Tarifvertrag her, Spätzulagen nicht unbedingt. Die Frage ist auch wenn es Zuschläge geben soll, auf welcher Grundlage werden diese berechnet, entweder auf Grundlage eines Ecklohnes oder auf Grundlage des tatsächlichen Stundenlohnes. Die eine Lösung sorgt dafür das jeden den gleichen Zuschlag bekommt, die andere kommt vor allen denen zugute die einen hohen Lohn bekommen.
Ein Zuschlag kann aber vor allem auch Motivation für Geringverdiener sein Schichtarbeit zu machen. Wie dem auch sei , wenn alle Stricke reißen geht immer noch Einigungsstelle.
Erstellt am 15.03.2021 um 12:56 Uhr von kainil
@MichiM:
Wir sind Dienstleister und bekommen auch wohl von unserem Kunden die WE-Arbeit gut bezahlt, deswegen war es auch nicht unbedingt viel Gegenwehr . Wir hätten aber ohne Zulage nicht zugestimmt.