Moin,

wir überarbeiten gerade eine BV zur Mehrschichtigkeit (u.a. 19-Schicht und Vollkonti mit 4 Teams) und würden bei der Gelegenheit gerne eine Art „Schichtzulage“ für die betroffenen Kollegen einbinden.
Gedacht ist, diesen als Ausgleich „sozialer Nachteile“ (fehlende Wochenenden, fehlende Sozialkontakte, fehlende Möglcihkeiten der Freizeitgestaltung mit der Familie/Freunden) zu begründen.
Im öffentlichen Dienst ist dies im Tarifvertrag verankert (ja nach Schichtmodell 70-105 Euro/Monat).

Unser Verhandlungspartner lehnt dies aber mit der Begründung ab, dass Wochenenden inzwischen als normale Tage anzusehen sind und auch Freunde an Wochenenden arbeiten müssen.

Leider findet man im Netz kaum bis keine Beispiele, wie man sowas (auch rechtlich) begründen könnte bzw. wie sowas bei anderen Firmen in einer BV umgesetzt wurde.

Daher mal einfach hier die Frage:
Hat jemand von euch ähnliches in seiner Firma?
Und wenn ja: wie habt ihr das durchgesetzt bzw begründet?

Bin für jede Inspiration hierzu dankbar.

VG Michael