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Arbeitszeiten

P
Pksu1
Feb 2024 bearbeitet

Kernarbeitszeiten von 8.00 bis 16.00 Uhr, jetzt in Wiedereingliederung soll ich von 12.00 bis 14.00 Uhr 2 h arbeiten, die Woche drauf dann von 10.00 bis 14.00 Uhr 4 h in der dritten Wo. von 8.00 bis 14.00 ist das zulässig? Würde die Std. lieber von 8.00 Uhr an beginnen und so langsam steigern bis 16.00 Uhr.

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Community-Antworten (9)

T
Tagträumer_5

03.02.2024 um 17:13 Uhr

Was spricht konkret gegen die vorgeschlagenen Zeiten?

OH
Olav HB

03.02.2024 um 18:11 Uhr

Ich habe natürlich keine Ahnung in welchen Betrieb Du arbeitest und was der medizinischen Hintergrund der Wiedereingliederung ist, aber grundsätzlich ist man bei der Planung einer Wiedereingliederung frei die Arbeitszeiten zu vereinbaren wie man das will. Vereinbaren, das heißt nicht ein einsitiges Diktat (auch wenn manche Trollen hier das gerne sehen würden), heißt aber auch, dass genau geschaut wird welche Optionen sowohl für den Arbeitnehmer*In als auch für den Arbeitgeber praktikabel sind. Hinzu kommt eine medizinische Einschätzung. Das kann z.B. bedeuten, dass Ärzte empfehlen nicht morgens früh anzufangen, sondern den Tag ruhig angehen zu lassen um dann ab Mittag zu sehen, wie es mit der Arbeit geht. Die Wünsche des Arbeitnehmers sollten natürlich berücksichtigt werden, die Belange des Arbeitgebers aber auch. Es gibt aber kein Anspruch auf "Arbeitszeiten nach Wunsch" für die Wiedereingliederung. Wenn Du meinst, die Zeiten sollten anders liegen, spreche noch einmal mit Dein behandelnden Arzt und die KV, bzw. die RV über die Optionen.

L
lolium

03.02.2024 um 18:28 Uhr

als Ergänzung zu Olav HB vielleicht noch: 1.gibt es bei euch ein BEM? Wenn ja, kann Dich der BEM-Beautragte evtl. auch unterstützen. 2. Wende Dich an euren Betriebsarzt, der kennt den Betrieb und kann auch unterstützen.

T
Tagträumer_5

03.02.2024 um 18:59 Uhr

Viel zu kompliziert und falsche herangehensweise!

Was sind die Gründe, die gegen die vorgeschlagene Zeit sprechen, dann kann man argumentieren.

OH
Olav HB

03.02.2024 um 19:09 Uhr

@T-5

Zum Verständnis, wir vertreten hier die Arbeitnehmer*Innen, so wie ein Betriebsrat das machen soll. Nicht den Arbeitgeber.

T
Tagträumer_5

03.02.2024 um 19:43 Uhr

Unabhängig von BR/AG muss man doch erstmal wissen, was gegen diese Uhrzeiten spricht, erst dann folgt die Argumentation.

M
Moreno

03.02.2024 um 21:48 Uhr

Normalerweise legt doch der AN zusammen mit seinem Hausarzt die Zeiten fest und der AG stimmt zu. Wie ist das bei dir gelaufen?

A
Andi67

12.02.2024 um 11:22 Uhr

T5 brauchst du nicht fragen, der arbeitet nicht......

M
Muschelschubser

12.02.2024 um 11:49 Uhr

War das ein Vorschlag oder eine Vorgabe? Hattest Du die Möglichkeit Dich zu äußern?

Ich bin ja ein Grund von "reden hilft". Wenn es doch nicht hilft, bin ich bei den Aussagen von Olav HB und Moreno.

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