Arbeitszeiten
Kernarbeitszeiten von 8.00 bis 16.00 Uhr, jetzt in Wiedereingliederung soll ich von 12.00 bis 14.00 Uhr 2 h arbeiten, die Woche drauf dann von 10.00 bis 14.00 Uhr 4 h in der dritten Wo. von 8.00 bis 14.00 ist das zulässig? Würde die Std. lieber von 8.00 Uhr an beginnen und so langsam steigern bis 16.00 Uhr.
Community-Antworten (9)
03.02.2024 um 17:13 Uhr
Was spricht konkret gegen die vorgeschlagenen Zeiten?
03.02.2024 um 18:11 Uhr
Ich habe natürlich keine Ahnung in welchen Betrieb Du arbeitest und was der medizinischen Hintergrund der Wiedereingliederung ist, aber grundsätzlich ist man bei der Planung einer Wiedereingliederung frei die Arbeitszeiten zu vereinbaren wie man das will. Vereinbaren, das heißt nicht ein einsitiges Diktat (auch wenn manche Trollen hier das gerne sehen würden), heißt aber auch, dass genau geschaut wird welche Optionen sowohl für den Arbeitnehmer*In als auch für den Arbeitgeber praktikabel sind. Hinzu kommt eine medizinische Einschätzung. Das kann z.B. bedeuten, dass Ärzte empfehlen nicht morgens früh anzufangen, sondern den Tag ruhig angehen zu lassen um dann ab Mittag zu sehen, wie es mit der Arbeit geht. Die Wünsche des Arbeitnehmers sollten natürlich berücksichtigt werden, die Belange des Arbeitgebers aber auch. Es gibt aber kein Anspruch auf "Arbeitszeiten nach Wunsch" für die Wiedereingliederung. Wenn Du meinst, die Zeiten sollten anders liegen, spreche noch einmal mit Dein behandelnden Arzt und die KV, bzw. die RV über die Optionen.
03.02.2024 um 18:28 Uhr
als Ergänzung zu Olav HB vielleicht noch: 1.gibt es bei euch ein BEM? Wenn ja, kann Dich der BEM-Beautragte evtl. auch unterstützen. 2. Wende Dich an euren Betriebsarzt, der kennt den Betrieb und kann auch unterstützen.
03.02.2024 um 18:59 Uhr
Viel zu kompliziert und falsche herangehensweise!
Was sind die Gründe, die gegen die vorgeschlagene Zeit sprechen, dann kann man argumentieren.
03.02.2024 um 19:09 Uhr
@T-5
Zum Verständnis, wir vertreten hier die Arbeitnehmer*Innen, so wie ein Betriebsrat das machen soll. Nicht den Arbeitgeber.
03.02.2024 um 19:43 Uhr
Unabhängig von BR/AG muss man doch erstmal wissen, was gegen diese Uhrzeiten spricht, erst dann folgt die Argumentation.
03.02.2024 um 21:48 Uhr
Normalerweise legt doch der AN zusammen mit seinem Hausarzt die Zeiten fest und der AG stimmt zu. Wie ist das bei dir gelaufen?
12.02.2024 um 11:22 Uhr
T5 brauchst du nicht fragen, der arbeitet nicht......
12.02.2024 um 11:49 Uhr
War das ein Vorschlag oder eine Vorgabe? Hattest Du die Möglichkeit Dich zu äußern?
Ich bin ja ein Grund von "reden hilft". Wenn es doch nicht hilft, bin ich bei den Aussagen von Olav HB und Moreno.
Verwandte Themen
änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? zählt alter arbeitsvertrag was???
Älterhallo. ich bräuchte bitte eure hilfe. bitte nicht auf irgendwelche § verweisen. ich bin neu hier, und kenn mich noch nicht so gut aus. fall: ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit
Geänderte spätere Arbeitszeiten - trotz fester Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo! Eine Frage zum Arbeitsvertrag! Ein Kollege hat seid 20 Jahren seinen Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun wird dieser ins Haupthaus zentralisiert. Er macht praktisch seinen selben J
Arbeitszeitänderung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit
ÄlterIch arbeite seit 1988 in meinem Betrieb als Abteilungserste Textil, mein Arbeitsvertrag lautet auch dementsprechend, ich hatte 2 Teilzeitmitarbeiterinnen. 2007 entschied sich meine Geschäftsleitung di
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Wie flexibel muss ich denn sein?
ÄlterWechselnde Arbeitszeiten im Schichtdienst innerhalb einer Woche Hallo, Zunächst möchte ich mich bei den Betreibern dieser Plattform und allen Ratgebern schon einmal vorab bedanken. Meine Frage is