Geänderte spätere Arbeitszeiten - trotz fester Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag?
Hallo! Eine Frage zum Arbeitsvertrag! Ein Kollege hat seid 20 Jahren seinen Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun wird dieser ins Haupthaus zentralisiert. Er macht praktisch seinen selben Job, jedoch hat hier andere Arbeitszeiten! Da mein Kollege nun einen viel längeren Arbeitsweg hat, möchte er keine Spätschicht (statt 17uhr bis 18uhr) arbeiten. Er beruft sich auf seine Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag. Kann mein Kollege auf den Arbeitsvertrag bestehen? oder nützt Ihm das nichts???
Danke anja
Community-Antworten (3)
08.10.2006 um 00:25 Uhr
Wenn seine Arbeitszeiten im AV explizit festgeschrieben sind, kann er sich darauf berufen. Ob er sich damit allerdings einen Gefallen tut, wage ich zu bezweifeln!
08.10.2006 um 01:12 Uhr
Wenn die Arbeitszeiten nicht einvernehmlich geändert werden können, dann wird der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung nachdenken.
Es lohnt sich wenn der AN bereits vorher über die Möglichkeit einer Änderungskündigung nachdenkt.
Sofern man die Chancen einer Änderungskündigung richtig einschätzt hilft dies unter Umständen einen tragbaren Kompromiss auszuhandeln.
08.10.2006 um 03:59 Uhr
Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten kann der AG nicht einseitig durch sein Direktionsrecht ändern. Der AG hätte aber die Möglichkeit mit einer Änderungskündigung seinen Willen durchzusetzen. Der Betroffene könnte die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und die Notwendigkeit vom ArbG überprüfen lassen. Aber ob es Sinn macht, sollte der Betroffene selbst abschätzen.
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