Erstellt am 02.02.2024 um 20:59 Uhr von Moreno
Wenn man mehr Stunden arbeitet wie im DP eingetragen müssen diese auch vergütet werden oder auf Stundenkonto kommen.
Erstellt am 03.02.2024 um 17:13 Uhr von lolium
für den der Krank ist, gilt das was im DP geplant war, für den der einspringt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Auch in Wohngruppen gilt übrigens das Arbeitszeitgesetz. Danach dürften die 24 Std-Dienste wohl ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz sein - aber das ist ein anderes Thema
Erstellt am 05.02.2024 um 08:10 Uhr von Kehler
Es gibt schon eine Möglichkeit in einer Wohngruppe 24 Std. Dienste zu leisten.
Da gibt es keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn die gesetzlichen Anforderungen an den 24 Std. Dienst eingehalten werden.