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Arbeitszeit eintragen bei Krankheit

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Menekse12
Feb 2024 bearbeitet

Hallo, Wir arbeiten bei einer Familienwohngruppe mit zeitweise 24h Diensten. Was muss im arbeitszeiterfassung eingetragen werden, wenn einer krank wird und die anderen, die für 24h eingeplant sind tagesdienst arbeiten ( die nicht krank sind). Gilt da, die Arbeitszeit aus dem Dienstplan oder die tatsächlichen Arbeitsstunden, die geleistet wurden?

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Community-Antworten (4)

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Moreno

02.02.2024 um 21:59 Uhr

Wenn man mehr Stunden arbeitet wie im DP eingetragen müssen diese auch vergütet werden oder auf Stundenkonto kommen.

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Menekse12

02.02.2024 um 22:45 Uhr

Danke für die Antwort. Es ist eher andersrum. Wir haben weniger gearbeitet aberdie Stunden, die im dp eingeplant waren eingetragen. Jetzt wird diskutiert, dass wir weniger gearbeitet haben. Die Kollegin die krank war, kann die Stunden wie im dp eintragen. Was ist mit den anderen zwei, die auch im Wechsel zum 24h eingeplant waren aber nicht soviel gearbeitet haben, da die 24h durch die Krankheit der Kollegin entfallen sind.

L
lolium

03.02.2024 um 18:13 Uhr

für den der Krank ist, gilt das was im DP geplant war, für den der einspringt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Auch in Wohngruppen gilt übrigens das Arbeitszeitgesetz. Danach dürften die 24 Std-Dienste wohl ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz sein - aber das ist ein anderes Thema

K
Kehler

05.02.2024 um 09:10 Uhr

Es gibt schon eine Möglichkeit in einer Wohngruppe 24 Std. Dienste zu leisten. Da gibt es keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn die gesetzlichen Anforderungen an den 24 Std. Dienst eingehalten werden.

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