Hallo an alle.

Heute habe ich erfahren, dass das Wahlausschreiben seit Wochenmitte aushängt.
Mir wurde vorher fristlos gekündigt, die Schutzklage läuft und das passive Wahlrecht möchte ich wahrnehmen.

Nun aber meine Frage:
Der Wahlvorstand will will das vereinfachte Verfahren praktizieren.Wir sind etwas über 50 Arbeitnehmer.
Es wurde eine Liste für die Wahlvorschläge ausgegeben, auf der sich so nach und nach immer mehr Kandidaten eintragen (inzwischen sind es bereits 9). Gleichzeitig befindet sich eine Fläche für die Stützunterschriften auf dem gleichen Blatt und werden somit öffentlich.

Es ist nicht zu erkennen, für welchen Vorschlag die einzelne Stützunterschrift gelten soll. Inzwischen sind wohl ca. 20 davon auf der Liste. Ist das so in Ordnung oder muß nicht jeder Kandidat seine erforderlichen Stützunterschriften dem WV nachweisen?

Kann sich nun jeder Kollege blanko auf der Liste als Kandidat mit eintragen, ohne weitere Stützunterschriften vorzubringen?
Abgabe der Vorschläge ist bis zum 28.03., Wahltag ist der 04.04.06.

Kann das so bleiben oder muß interveniert werden, evtl. nachbessern oder sind die Vorschläge alle ungültig?

Irgendwie dachte ich, dass der Wahlvorschlag dem WV mit den entsprechenden StützU`s vorgelegt werden und danach würden erst die Kandidaturen öffentlich gemacht.

Bitte um Aufklärung diesbezüglich.
Vielen Dank und Gruß pro reo