Erstellt am 18.03.2006 um 20:37 Uhr von w-j-l
Hallo pro reo,
das ist natürlich nicht sehr schön mit Deiner Kündigung.
Es ist die Frage, ob Du Dich hier in das Sammelverfahren für Vorschläge einklinken willst/solltest, oder nicht besser zunächst einfach Deine eigene Kandidatur verfolgst? Ggf. kann man später immer noch prüfen, ob die Wahl anfechtbar ist.
Du hast den Beiträgen hier sicher entnommen, dass es natürlich nicht in Ordnung Stützunterschriften zu sammeln, auf einer Liste, auf der noch Kandidaten hinzukommen.
Reiche Du Deinen eigenen Vorschlag für Dich ein, und sorge dafür, dass mindestens 3 Unterschriften drauf sind, von Kollegen die dann auch bei der Stange bleiben. Du bist nicht an die ausgegebene Liste gebunden.
Der WV muss dann alle Kandidaten auf einer Liste alfabetisch aufführen, und diese für die Mehrheitswahl veröffentlichen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 19.03.2006 um 22:02 Uhr von Dandelion
Bei dem von dir geschilderten Verfahren handelt es sich um eine zwangsläufige Urkundenfälschung.
Der die Stützungsunterschrift Leistende unterstützt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die bisher aufgestellten Kandidaten. Alle Nacheintragungen von Kandidaten werden jedoch nicht mehr von seiner Stützungsunterschrift getragen. Die Urkunde wurde inhaltlich verändert und erweckt so den Anschein, als würde die Unterschrift auch die nachträglichen, ohne Wissen des Unterschriftleistenden vorgenommenen Veränderungen (Erweiterungen der Liste) stützen.
Finger weg, Notbremse! Dringend.
Ciao, Dandelion
Erstellt am 19.03.2006 um 23:50 Uhr von pro reo
@ dandelion
Erkläre mir bitte genauer was bedeutet " Finger weg" und "Notbremse"?
Mir wurde gekündigt und folglich kann ich nur mittelbar über Kollegen reagieren.
Außerdem hängt das Wahlausschreiben seit Mitte der Woche und Anfechtung ist doch wohl nur innerhalb von drei Tagen möglich oder?
Sollte ich mich an den WV wenden und Heilung bzw. Nachbesserung verlangen?
Das Verfahren läuft, gilt als vereinfachtes Verfahren und Änderungen diesbezüglich sind wohl kaum noch möglich.
Abgabefrist läuft am 28.03. ab und der Wahltag ist der 04.04.
mfG pro reo
Erstellt am 20.03.2006 um 08:11 Uhr von Fayence
pro reo,
nicht gegen das Wahlausschreiben kann innerhalb von 3 Tagen Einspruch erhoben werden, sondern gegen die Wählerliste.
Dass die Art und Weise der Kandidatenaufstellung bzw. die Sammlung der Stützunterschriften nicht korrekt läuft, haben bereits die Vorredner beschrieben.
Aber nichts desto trotz, befindest Du Dich momentan in einer ungünstigen Position. Reibe Dich jetzt nicht an "Formalien" auf, sondern erkläre lieber Deine Kandidatur -falls noch nicht geschehen- und bring die notwendigen Stützunterschriften bei. Deine Kraft brauchst Du an anderer Stelle!
Gruß
Fayence
Erstellt am 20.03.2006 um 14:18 Uhr von pro reo
@ Fayence
Danke für deinen Zuspruch, aber es widerstrebt mir, mich einfach auf eine Vorschlagsliste mit einzutragen, auf der sich bereits mehr als zwanzig Stützunterschriften und acht Kandidaten eingetragen haben und die nach unten hin offen ist.
Es kann sich folglich jeder eintragen und auf die bereits vorhandenenen Stützunterschriften berufen.
Außerdem haben bereits einige der Vorgeschlagenen ihre Bereitschaft per Unterschrift bestätigt (auf gleichem Blatt Din A 3) und eben dort nochmas ihre Stützunterschrift für sich und alle anderen? eingetragen. Dies alles an der Pinwand in der Firma.
Demzufolge brauche ich mich nur dazuschreiben und die Wahl abwarten!!??
Gruß pro reol
Erstellt am 20.03.2006 um 14:41 Uhr von Fayence
pro reo,
ich muss/möchte jetzt einmal ein wenig mit Dir schimpfen!
Entweder willst Du Dich als BR-Kandidat zur Wahl stellen oder nicht! Nochmal, WARUM in aller Welt, erklärst Du nicht ganz einfach Deine Kandidatur und bringst Deine benötigten Stützunterschriften bei und fertig? Dann musst Du Dich nicht auf dieser Liste eintragen. Oder trage Dich ein!
Am Ende stehen im vereinfachten Wahlverfahren alle Kandidaten, fein säuberlich nach Alphabet geordnet auf einem Wahlzettel.
Und Deine KollegInnen entscheiden, wem sie ihre Stimmen geben. Entweder bist Du dann gewählt oder nicht.
Bist Du gewählt, nimmt an Deiner Stelle bis zur gerichtlichen Entscheidung -Rückkehr oder Ausscheiden- ein Ersatzmitglied an an den Sitzungen teil.
Kehrst Du in die Firma zurück, nimmst Du das Amt als BR wahr. Kehrst Du nicht in die Firma zurück, rückt das nächste Ersatzmitglied nach.
Gruß
Fayence
Erstellt am 20.03.2006 um 19:25 Uhr von Dandelion
Nicht nervös werden, mir mein Schreiben ist offensichtlich an den verkehrten "Empfänger" gegangen. Enstchuldigung
Dandelion