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Frage zur Vorschlagsliste

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midjet
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, leider sind wir dieses Jahr (Mai) durch BR-Abgänge gezwungen, neu zu wählen. Unser Betrieb hat 93 Wahlberechtigte. Ursprünglich wollten der Wahlvorstand das vereinfachte Wahlverfahren durchführen, aber die GL hat das abgelehnt. Somit müssen wir das normale Wahlverfahren einsetzten. Nun meine Frage: Wie verhält sich das mit der Vorschlagsliste. Wir haben einige Bewerber die sich als BR eintragen lassen möchten, aber nicht unbedingt sich in eine Liste eintragen möchten. Muss sich der Bewerber in die Vorschlagsliste eintragen, oder kann er direkt zum BR gehen und sagen, dass er sich bewirbt und wie verhält es sich dann mit den Stützunterschriften. Müssen dann auch ein zwanzigstel der MA die Stützunterschrift leisten, oder entfallen dann diese Stützunterschriften So ganz verstehe ich das mit der Vorschlagsliste leider nicht. Wer kann mir (uns) antworten. Danke

2.09808

Community-Antworten (8)

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gironimo Akzeptiert

26.03.2013 um 18:30 Uhr

Ohne Wahlvorschlag mit den Stützunterschriften geht es nicht. Letztendlich ist es egal, ob auf dem Wahlvorschlag ein oder zwanzig (oder x) Kandidaten stehen.

So gesehen müssen also auch die, die nicht auf die Liste wollen, sondern einzeln kandidieren wollen, die Stützunterschriften auf einem (eigenen) Wahlvorschlag beibringen.

Gravierender ist aber, dass beim Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge eine Listenwahl stattfindet (der Wähler kann nur ein Kreuz bei einer Liste machen), während bei nur einem Wahlvorschlag mit xyz Kandidaten auf einer Liste, Personenwahl stattfindet (Wähler kann so viele Kandidaten ankreuzen, wie BRs gewählt werden).

In einem Betrieb Eurer Größe, finde ich Personenwahl mit nur einem gemeinsamen Wahlvorschlag besser (ist aber natürlich Geschmacksache)

G
gironimo

26.03.2013 um 19:17 Uhr

Nachtrag: Denksportaufgabe.

Der AG will kein vereinfachtes Wahlverfahren. Einige Kandidaten wollen keine gemeinsame Liste und somit Listenwahl durchsetzen.

Sind das zufällig Kandidaten, denen man zutrauen würde, sie seien dem AG wohlgesonnen?

Sollten dann nicht die, die eine gemeinsame Liste erstellen genau überlegen, welche Reihenfolge die Kandidaten auf dieser Liste haben?

War der alte BR dem AG gar nicht so recht?

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metallica

27.03.2013 um 01:05 Uhr

Ich würde nicht überall eine Beeinflussung des AG vermuten, bei 93 WB sind unterschiedliche Interessen innerhalb der Wählerschaft anzunehmen und aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Personenwahl Minderheiten benachteiligt. Selbst der DGB empfiehlt Listenwahl, da hier eher Inhalte als Sympathien eine Rolle spielen.

M
midjet

27.03.2013 um 09:07 Uhr

Zunächst danke für die schnelle Beantwortung. Gironimo, Deine 1. Frage kann ich mit nein beantworten. Die 2. Frage ist genau der Punkt der mir nicht ganz klar war. Der noch vorhanden BR wird versuchen, sich in die erste Liste einzutragen und alle anderen unten dran schreiben. Die Gefahr, dass eine 2. Liste gemacht wird ist - soweit ich das beurteilen kann - leider nicht vermeidbar und die "Gefahr", dass AG-wohlgesonnene auch in den BR gelangen. Deshalb wäre uns am liebsten gewesen, dass eine Personenwahl stattfindet, die- so wie ich meine - für uns am gerechtesten wäre. Aber leider geht das nicht. Was Deine 3. Frage betrifft darf ich sagen, dass der momentane BR sehr gut mit dem AG zurecht kommt. Deshalb haben wir uns auch gewundert, dass das einfach Wahlverfahren abgelehnt wurde (ich glaube aber, dass dies mit der Historie unserer Firma zusammenhängt, denn wir sich eine kleine Abspaltung eines größeren Betriebs. Jetzt hoffen wir nur, dass es nicht zuviele Kandidaten werden und eine 2. Liste vermieden werden kann. Danke nochmals für Euere Antworten. midjet

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gironimo

27.03.2013 um 10:47 Uhr

Na dann viel Glück! Vielleicht redet Ihr noch mal mit den "Abweichlern". Auch kommt es ganz gut, wenn man die Vorzüge der unterschiedlichen Wahlverfahren in einer Betriebsversammlung oder in einem Info deutlich macht. Öffentliche Meinung hat bei Wahlen ja immer einen hohen Stellenwert.

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Kölner

27.03.2013 um 12:32 Uhr

@midjet Nur am Rande... Die Listenwahl ist GG geschützt und ist aus meiner Sicht durchaus die Wahlmöglichkeit, die IDEEN und INHALTE in der Vordergrund stellt und eben nicht die Person!

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Kulum

27.03.2013 um 12:38 Uhr

Nur am Rande... Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, die am ehesten den Wählerwillen wiederspiegelt. Es sollten eben nicht im Vorfeld geprädigte Phrasen die Wahl entscheiden, sondern tatsächliche Leistungen. Wie hat Müntefering so schön gesagt: "Wir werden an den Wahlversprechen gemessen - das ist unfair."

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Hoppel

27.03.2013 um 22:28 Uhr

"Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, die am ehesten den Wählerwillen wiederspiegelt. "

Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, in denen die AN aus kleineren Abteilungen so gut wie keine Chance haben, dass ihre Interessen durch ein BRM ihrer Wahl im BR vertreten werden.

Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, in denen die BRM, die gefühlt schon "immer" im BR sind, wieder gewählt werden. Und zwar einfach deshalb, weil sie bekannt sind und nicht, weil sie sich so gut für die KollegInnen einsetzen und ihr Amt mit Sachkenntnis ausüben. Ausnahmen bestätigen die Regel!

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