Zwangsurlaub
Guten tag, wir haben eine Reguläre 6 Tage Woche 6-6-5 , wobei aber im Moment die Samstag Frühschicht bzw. Freitag Nachtschicht zum größten entfallen, es werden dann nur 2 von 20 MA benötigt. An diesen tagen müssen wir Urlaub nehmen, ist das Rechtens?
Community-Antworten (9)
01.02.2024 um 20:53 Uhr
das kommt darauf an...
Wenn es ein entsprechenden Verienbarung mit dem BR gibt, kann es rechtens sein. Gibt es diese Vereinbarung nicht, ist es grundsätzlich nicht rechtens.
Aus dem Arbeitsvertrag geht hervor, dass die Beschäftigten verpflichtet sind ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und, das trifft in diesem Fall zu, der Arbeitgeber verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen und entsprechnd zu vergüten. Bietet der Arbeitnehmer seine Leistung unberechtigt nicht an, ist das Arbeitsverweigerung. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot nicht an, ist das Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug kann man die Zahlung der Arbeitsentgelte beim Arbeitsgericht einklagen. Das ist aber ein individuelle Sache, das kann der BR nicht für euch tun. Wichtig ist, dass man den Arbeitgeber unmißverständlich klar macht, dass man Arbeiten will. Lehnt der AG dieses Angebot dann ab, hat eine Klage gute Chancen beim Arbeitsgericht
01.02.2024 um 22:05 Uhr
Danke für deine Antwort. Problem wird wohl sein , das wir keinen BR haben .
01.02.2024 um 22:21 Uhr
"Wenn es ein entsprechenden Verienbarung mit dem BR gibt, kann es rechtens sein. Gibt es diese Vereinbarung nicht, ist es grundsätzlich nicht rechtens."
Ich kann mir gerade überhaupt nicht vorstellen, wie der BR mit dem AG eine derartige Regelung abschließen könnte, das sie für die AN wirklich gültig werden könnte.
01.02.2024 um 22:22 Uhr
@Celesto: Betriebsferien wäre eine Option.
02.02.2024 um 01:26 Uhr
Nein!
Also ganz grundsätzlich natürlich schon ... aber wir reden hier eben nicht über eine Grundsatzfrage, sondern eine sehr spezifische Situation:
"wir haben eine Reguläre 6 Tage Woche 6-6-5 , wobei aber im Moment die Samstag Frühschicht bzw. Freitag Nachtschicht zum größten entfallen, es werden dann nur 2 von 20 MA benötigt. An diesen tagen müssen wir Urlaub nehmen,"
Betriebsferien heißt ALLE bleiben zu Hause (und nicht 2 von 20 arbeiten) und ließe sich nicht mal jetzt eben so innerhalb von einigen Tagen / Wochen wirksam einführen.
02.02.2024 um 09:04 Uhr
Außerdem unterliegen Betriebsferien der Mitbestimmung
02.02.2024 um 09:49 Uhr
Danke für eure Antworten. Wie schon geschrieben haben wir hier keinen BR, und an den Wochenenden läuft es hier nur minimal,so das minds. 2 MA anwesend sein müssen. Rest muss zu Hause bleiben. Entweder AZK wenn vorhanden, oder 12 Tage vom eiigenflicheb Urlaub
02.02.2024 um 12:08 Uhr
@seehas: genau deswegen
@celesto: Ich gebe dir recht, es ist ein weit hergeholtes Beispiel, aber ich kenne Betriebe wo während einer Betriebsferien zwei oder drei Leute Wartungsarbeiten durchführen. Bei 24/7 Betriebe eine beliebte Lösung um Maschinestillstand während dem normalen Betrieb zu vermeiden. Das dies "nicht eben schnell" geht sehe ich auch, doch auszuschließen ist so etwas nicht.
Konkret im hier geschilderten Fall sehe ich eher ein Annahmeverzug des AGs, was aber (leider!) ein indivuellen Anspruch ist und die VErgütung hierfür nicht vom BR eingeklagt werden kann. Was mir dabei jetzt einfällt, der BR kann natürlich schauen, ob es eine Möglichkeit gibt den AG eine Unterlassungsverfügung zu besorgen. Wenn die Auftragslage so schlecht ist, dass Schichten ausfallen müsste man u.U.sogar schauen ob Kurzarbeit angemessen wäre (womit dann die Kosten von der AfA getragen werden). Bei der Umsetzung ist dann der BR wieder im Boot.
02.02.2024 um 15:30 Uhr
Über die Schichtplanung hat Betriebsrat schon eine Zugriffsmöglichkeit. Ein Schichtplan, der nicht genug Stunden abnimmt, provoziert schließlich den Annahmeverzug. Damit stehen weitere Möglichkeiten offen.
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