W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrzeit vom Homeoffice zur Arbeitsstätte = Pausenzeit?

B
Bio-SW
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgenden Fall: Eine Mitarbeiterin beginnt ihren Arbeitstag im Homeoffice und fährt im Laufe des Morgens ins Büro. Die Fahrzeit möchte sie als Pausenzeit angerechnet haben.

Wir sind uns nicht ganz sicher, wie wir damit umgehen. Die Fahrzeit zur Arbeitsstätte ist i. d. R. "Privatvergnügen". So sehen wir das in diesem Fall auch.

Eine BV Homeoffice ist nicht vorhanden. In der BV Flexible Arbeitszeit steht folgendes zum Thema Ruhepausen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sind einzuhalten. Die Pause beträgt ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. [...] Wird die Pause in dieser Zeitspanne nicht oder nur teilweise über das Zeitwirtschaftssystem erfasst, werden ab einer Anwesenheit von 6,5 und mehr Stunden 30 Minuten als unbezahlte Pausenzeit abgezogen; bei weniger als 6,5 Stunden die Differenz zu 6 Stunden. [...]

Was meint das Forum dazu?

Im Voraus danke für Eure Antworten.

4.15509

Community-Antworten (9)

M
Meph1977

31.01.2024 um 10:58 Uhr

Was die Arbeitnehmerin in ihrer Pause tut ist auch Privatvergnügen das kann dann auch vom Homeoffice zur Arbeitsstätte fahren sein. Entscheidend ist nur das sie die Arbeit unterbricht. Was sie in der Zeit tut geht niemanden etwas an. Selbstverständlich ist die Zeit dann als Pause anzurechnen.

E
enigmathika

31.01.2024 um 11:10 Uhr

Ich sehe gar nicht, wo das Problem ist. Die Fahrt zwischen zwei Arbeitsorten wäre doch eigentlich sogar Arbeitszeit. Schön für den Arbeitgeber, dass die Kollegin das als Pause sieht.

J
jutti1965

31.01.2024 um 11:13 Uhr

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man halbe HO Tage macht?? Wo liegt der Sinn? Im übrigen sehe ich das so wie Meph1977.

M
Muschelschubser

31.01.2024 um 13:46 Uhr

Eventuell würde ich es noch davon abhängig machen, was im AV als Erfüllungsort definiert ist. In der Regel ist das ein Standort des AG, so dass man hier wohl den üblichen Arbeitsweg zu Grunde legen muss. Heißt: Auch diese Fahrt wäre Privatvergnügen.

Unabhängig von der Fragestellung würde ich definitiv eine BV anstreben.

Warum? Wir haben im letzten Jahr eine AS-Schulung gehabt. Hier hat der Dozent von einem Fall berichtet, wo sich die BG bei einem Unfall quer gestellt hat, weil Angestellte ohne BV ins Home Office geschickt wurde. Auch im AV wurde diesbezüglich nichts vereinbart.

Nochmal zur Fahrstrecke: In einer BV zur flexiblen Arbeitzeit könnte auch geregelt sein, wie mit Dienstfahrten umzugehen ist. Grundsätzlich sind Fahrten zwischen zwei Arbeitsorten Arbeitszeit. Gängig sind aber auch Regelungen, wo der übliche Arbeitsweg entsprechend verrechnet wird.

Beispiele für mögliche Regelungen:

Konstellation 1: Fahrten vom HomeOffice zum Arbeitsort sind neutral zu bewerten, weil der übliche Arbeitsweg ohnehin gefahren worden wäre

Konstellation 2: Ein weiterer Ort wird am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit besucht. Die zu vergütenden KM ergeben sich aus der tatsächlichen Fahrstrecke abzgl. des üblichen Arbeitswegs

Vielleicht findet sich bei Euch ja ähnliches in irgendeiner BV wieder. Zur flexiblen Arbeitszeit, zum Zeiterfassungssystem oder wo auch immer.

M
Meph1977

31.01.2024 um 14:34 Uhr

Es kommt drauf an wer die Fahrt veranlasst hat. Die übliche Konstellation für einen halben Tag Homeoffice und einen halben Tag in der Firma ist Betreuung von Angehörigen. Das heist dann die Fahrt wurde nicht durch den AG veranlasst sondern durch den AN deshalb ist die Fahrt auch keine Arbeitszeit. Sehr wohl ist die Fahrt aber eine Pause.

OH
Olav HB

31.01.2024 um 14:34 Uhr

Wenn während der Arbeitszeit die Arbeitsstätte gewechselt werden muss, gilt der Fahrtweg als Arbeitszeit. Dabei ist es unerheblich wo sich beide Arbeitsstätten befinden. In diesem Fall ist die erste Arbeitsstätte "Home office" und die zweite dann "Betrieb", die Fahrt ist sowohl Arbeitszeit als auch Unfallversichert (insofern auf der Fahrt kein private Geschäfte getätigt werden).

M
Meph1977

31.01.2024 um 14:58 Uhr

@Olav HB: Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch. Es kommt natürlich drauf an was genau die Ursache ist das die Person halb HO halb Präsenz macht. Ich würde es als AG ohne triftigen Grund auf Seiten des AN so eine Konstellation nicht zulassen und schon garnicht würde ich Zulassen das der AN damit Quasi den Arbeitsweg in die Spähre des AG verschiebt.

Bei uns gibt es die klare Regelung das wenn jemand aus dem Homeoffice in die Firma kommen muss wenn es z.B. Technische Probleme gibt dann wird es als Arbeitszeit gewertet. Wenn aber jemand Dinge zu erledigen hat die nur vor Ort gehen dann hat er den ganzen Tag in Präsenz zu arbeiten tut er das nicht ist die Fahrtzeit trotzdem Privatgvergnügen.

M
Melfice

01.02.2024 um 00:27 Uhr

Ich finde den Fall wirklich interessant. Wenn ich es auf die Spitze treibe, kann ich mich ja jeden Morgen kurz für eine Minute aus dem HO/mobilen Arbeiten zu Hause anmelden und dann zur Arbeit fahren. Wenn meine Fahrtzeit mindestens ne halbe Stunde ist, muss ich meine halbe Stunde Pause auf der Arbeit nicht mehr machen. Ich kann also ne halbe Stunde früher nach Hause. Damit heble ich ja quasi die Pausenpflicht aus. Ob das im Sinne des Gesetzgebers war...

K
Kehler

01.02.2024 um 09:22 Uhr

es darf nur maximal 6 Stunden am Stück, ohne Pause, gearbeitet werden. Auch nach der Pause darfst du nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten. Die Pause darf auch nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeitszeit liegen und eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern (§4 ArbZG).

Ihre Antwort