Person möchte unbedingt ins Homeoffice
Eine von dem BR zu vertretende Person möchte unbedingt ins Homeoffice. Die Person hat einen Arbeitsvertrag für eine spezifische Arbeitsstätte. Grundhierfür für den Wunsch ist die persönliche Planung der Person. Die Person ist Vertrauensperson, hat aber selber keinen Grad der Behinderung. Bzgl. Homeoffice existiert eine BV, dort sind u.a. die Regeln für das Antrags und Genehmigungsverfahren geregelt. Auszüge:
- Es besteht kein Rechtsanspruch
- Antrag / Ablehnung /Genehmigung hat schriftlich zu erfolgen
- Die Tätigkeit muss für ein Homeoffice geeignet sein
- Mitarbeiter muss persönlich für Homeoffice geeignet sein
- Mitarbeiter muss entsprechende Räumlichkeiten haben
- Technische Vorraussetzungen (z.B. ausreichende Internetbandbreite) müssen gegeben sein Nun hat die Person den Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Die Begründung zielt auf die Eignung der Tätigkeit im Homeoffice ab. Dies sieht die Person nicht so. Und die Argumente sind tatsächlich "etwas" schwach. Meine Frage ist, ausser das wir als BR entsprechend der BV für die Person versuchen sein mögliches Recht durchzusetzen(ist noch nicht gänzlich geklärt), gibt es zusätzliche Möglichkeiten dies hinzubekommen? Wir sehen dort aktuell keine. Danke für Eure Unterstützung im Voraus! :-)
Community-Antworten (7)
20.01.2020 um 15:47 Uhr
"sein mögliches Recht" vs. "Es besteht kein Rechtsanspruch"
Ich sehe da ein grundsätzliches Problem. Da hilft vermutlich nur "reden".
20.01.2020 um 18:33 Uhr
Wozu schließt man als BR eine BV ab, in der man reinschreibt, dass die AN keinen Anspruch haben? Und wer entscheidet nach welchen Kriterien darüber ob wer oder was "geeignet" ist?
21.01.2020 um 09:53 Uhr
Hallo Kratzbürste Wozu? weil AG ihren AN ermöglichen wollen von zuhause aus zu arbeiten, aber trotzdem wünschen das noch jemand im Büro ist? weil Home Office auch bedeuted, dass der AG trotzdem für die Arbeitssicherheits (Arbeitsplatz, /Ausstattung etc) zuständig ist, usw.
und keinen REchtsanspruch heisst, der AN kann das Home Office nicht einklagen, wenn der AG ablehnt. DAmit behält der AG sich die letzendliche Entscheidung vor. Daher sollte in so einer BV natürlich stehen, Wer entscheidet zunächst über den Antrag des AN und was passiert wenn der Antrag abgelhent wird (so in etwas - der direkte Vorgesetzte entscheidet - bei Ablehnung prüft ein Gremium aus AG-seite und BR den Antrag) Und neben dem Home Office = Arbeitsplatz zuhause (keener in der Firma und "Mobilen Arbeiten" = eigentlich Büro in der Firma, aber es kann stundenweise auch woanders (das muss nicht zuhause sein) gibt es einen Unterschied und sollte auch unterschiedlich betrachtet wereden
21.01.2020 um 10:54 Uhr
@Kjarrigan: das beantwortet ja nicht die Frage nach dem "warum eine BV?". Wenn der AG sowieso alles selbst regelt und überall das letzte Wort hat ist eine Betriebsvereinbarung darüber unnötig. Das bekommt er dann auch ohne hin ...
21.01.2020 um 11:06 Uhr
"wdliss"; Du bist offensichtlich nicht Betriebsratsmitglied und hast auch noch keine Erfahrung als Betriebsratsmitglied?
Eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice wird in der Regel nicht nur den Anspruch regeln, sobderb auch so Dinge wie Ausstattung, Kostenerstattung, Umgang mit personenbezogenen Daten im HO usw.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass Du viele BVen zum HO finden wirst in denen der Arbeitgeber den Arbeitbnehmern ein einklagbares Recht auf HO einräumt.
21.01.2020 um 11:57 Uhr
@Pjöööng: ziemlich dünnes Argument. Alleine schon daran erkennbar, dass du es mit einem persönlichen Angriff verbinden musst :D Beim letzten Satz hast du aber meine Zustimmung!
21.01.2020 um 15:21 Uhr
Vielen Dank für bisherigen Antworten! Um die Spekulationen ein bisschen einzudämmen, was in dieser BV geregelt ist, hier eine kleine Zusammenfassung der Themen: Antragsverfahren Vorrausetzungen an Tätigkeit, Person, Räumlichkeit, Technik Rückabwicklungsverfahren Datenschutz Arbeitsschutz Entschädigung für Fläche und Kommunikationsaufwendungen Arbeitsmittel Hinweise zu Arbeitszeit, Reiskostenabrechnungen, Versicherungen
Und wir Unterscheiden zwischen HomeOffice und mobilen Arbeiten
Verwandte Themen
kann (Corona)Homeoffice als Betriebliche Übung gesehen werden? (Gewohnheitsrecht)
Hallo Kollegen, In meiner Firma wird nun nach 2 1/2 Jahren wieder versucht Leute die zu 100% ins Homeoffice geschickt wurden, zurück in die Firma zu holen. (100%) Natürlich passt das nicht jedem und e
Homeoffice Transparenz im Betrieb
In unsere Betriebsversammlung wurde von einem Kollegen um Transparenz zu Homeoffice im Betrieb gebeten. Wir sind zirka 50 Mitarbeiter mit 4 Abteilungen und in einigen Abteilungen gibt es für einige w
BV Homeoffice vs. Geschäftsordnung des Betriebsrats
Hallo liebes Forum, bei mir geht es um folgende Situation: In unserer BV Homeoffice sind bestimmte Abteilungen (ich falle darunter) in der Wahrnehmung vom Homeoffice eingeschränkt. Bei mir ist es so
Unkostenpauschale bei angeordnetem Homeoffice wg. Covid-19
Mahlzeit zusammen, vor 3 jahren wurden einige Büros unseres Unternehmens geschlossen und die Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Diese Mitarbeiter erhielten Büromöbel und techn. Equipment vom Unt
Auswahl Stellenbesetzung bei Transfersozialauswahl / betroffener & nichtbetroffener Mitarbeiter
Hallo BR Kollegen, da ich noch nicht lange im Betriebsrat bin und mir ein heutiger Fall doch zu denken gegeben hat, wende ich mich an erfahrene Kollegen: Person A (nicht ! von Sparmaßnahmen betr