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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstreisen und Arbeitszeit bei mehreren Arbeitsstätten

B
BR-MiK
Nov 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb taucht immer wieder die Frage nach der Berechnung von Fahrkosten und Arbeitszeiten auf, wenn der AN an mehreren Arbeitsstätten tätig ist und dies auch lt. Arbeitsvertrag so festgelegt wurde. Klar ist, dass es eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt - Wegstrecke Wohnort zur regelmäßigen Arbeitsstätte = 25 km. Daneben ist der AN regelmäßig auch an einer weiteren Arbeitsstätte eingesetzt, die vom AN direkt vom Wohnort aus angefahren wird - Wegstrecke Wohnort weitere Arbeitsstätte = 45 km.
Laut betrieblicher ReisekostenVO sind Dienstreisen solche Reisen, die zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienst- oder Wohnortes vom AG schriftlich angeordnet / genehmigt worden sind. Des Weiteren wurde die Dauer der Dienstreise mit "Verlassen und Ankunft an der Wohnung" beziffert, sofern sie nicht an der Dienststelle angetreten wurde.

Der Arbeitgeber verlangt, dass der AN nur die Differenzen hinsichtlich Wegstrecke (hier: 20 km) sowie die Differenzen bzgl. der Fahrzeiten berechnet. Die angeordneten Fahrten zur weiteren Arbeitsstätte (mit dem eigenen Pkw) müssten u. E. als Dienstreise gelten, die Fahrzeit müsste voll angerechnet werden.

Nachvollziehbar ist ggf. die Berechnung der Differenz in Bezug auf die Fahrkosten, da die restlichen KM bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Die aufgewendeten Fahrzeiten (= Arbeitszeiten?) jedoch nicht.

Wie sind eure Erfahrungen?

50401

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

28.11.2018 um 10:40 Uhr

Wenn in der Reiseordnung steht "ab Wohnort" , dann ist das so.

Ansonsten wäre es eine Frage der Mitbestimmung, da der BR nicht nur mitzubestimmen hat, wann sondern auch wo die Arbeit beginnt.

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