Erstellt am 09.09.2012 um 12:57 Uhr von Watschenbaum
der BR hat in Schichtsystemen mitzubestimmen bis zur Verteilung der einzelnen Schicht auf den jeweiligen Mitarbeiter
soll der Mitarbeiter neben dem AG euch die Arzttermine zusätzlich bekanntgeben
und ihr verweigert eben dann die Zustimmung zu diesem Wochenplan, der ihm den Arztbesuch unmöglich machen soll
Als Begründung könnte man den § 106 GewO in Verbindung mit § 315 BGB heranziehen:
Unbilligkeit
zudem habt ihr es in der Hand, z.b. über eine BV Dienstplan zu gewährleisten, daß der Mitarbeiter zukünftig eben doch längerfristig planbare Freizeit hätte,
indem man z.b. ein Schichtsystem einführt oder einen Monatsplan statt dieser Wochenpläne
individualrechtlich wäre der § 616 BGB interessant für Arzttermine, die nicht anders möglich wären, (selbst wenn der 616 BGB vertraglich abbedungen wäre, was möglich ist, beträfe dies lediglich eine Vergütungspflicht, nicht ein Recht auf Freistellung)
wobei euer AG schon damit Recht hat, daß man diese Termine in seine arbeitsfreie Zeit legen soll, falls man dies in der Hand hat
Erstellt am 09.09.2012 um 14:52 Uhr von gironimo
jedenfalls könnt Ihr ihn zwingen, nicht einseitig die Regeln zu ändern. Das Ihr in der Mitbestimmung seid, hat watschenbaum ja schon dargelegt.
Es wird immer Arztbesuche geben, die nur in der Arbeitszeit möglich sind (insbesondere bei chronisch Kranken).Der AG sollte sich mit dem BR darüber verständigen, wo die Grenzen zu ziehen sind - und natürlich auch, wie Dienstpläne rechtzeitig planbar sind, damit Arztbesuche weitgehend ohne Arbeitsunterberechung möglich sind.