Arztbesuche wärend der Arbeitszeit?
Wieviel Stunden im Monat und am Stück darf ein Arbeitnehmer für Arztbesuche wärend der Arbeitszeit nutzen?
Community-Antworten (13)
06.02.2007 um 22:33 Uhr
Franky, Wir sind uns nicht sicher was passiert, wenn es mehr wird, als die Arbeitszeit des MA beträgt, ob dann Ü-Stunden berechnet werden müssen ;-))
07.02.2007 um 00:20 Uhr
Das hängt nicht von dem Gesundheitszustand des AN ab, sondern von den Möglichkeiten des Arztbesuches. Ist eine AN krank hat er den Arzt außerhalb der Arbeitszeit aufzusuchen. Gibt es aber nur die Möglichkeit den Arzt während der Arbeitszeit aufzusuchen, so darf der AN diese Termine wahrnehmen. Dafür gibt es kein Limit. Der AG kann aber verlangen, dass der AN den Arztbesuch nachweist.
07.02.2007 um 00:23 Uhr
@Heini Dieser Auswurf stimmt auch mal wieder nicht. Ich zitiere Ramses aus einem anderen fred "ach hättest Du doch bloss mal aus dem Internet kopiert"!
07.02.2007 um 00:41 Uhr
Ach so, dass stimmt nicht. Dann kläre die Kollegen mal auf.
07.02.2007 um 01:28 Uhr
Es ist natürlich klar das hier wieder was zerlesen und aus dem Zusammenhang gerissen wird, um seine rechthaberischen Gelüste nachzukommen. Aber ob ihr damit den Ratsuchenden im Forum einen gefallen tut, möchte ich stark bezweifeln. Selbstverständlich kann eine AN auch den Arzt während der Arbeitszeit aufsuchen auch wenn er nicht krank ist. Das wäre zB der Fall bei einer Vorsorgeuntersuchung wenn die Öffnungszeiten des Arztes innerhalb der ArbZ des AN liegen.
Auch ein kranke AN hat nur das Recht eine Arzt außerhalb seiner Arbeitszeit aufzusuchen, wenn es in seiner Freizeit nicht möglich ist.
Aber noch einmal kurz, für die Leser die unter dem Stuhl liegen:
Arztbesuch innerhalb der Arbeitszeit , ob gesund oder krank, immer nur zulässig wenn ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich.
Bei akuten Beschwerden darf der AN natürlich immer sofort zum Arzt.
07.02.2007 um 07:44 Uhr
Wie--kein Hinweis auf Internetseiten , kein c & p ???
Hier mal was von Verdi-bub !! :-))
07.02.2007 um 09:50 Uhr
Sofern keine vertragliche Regelung vorliegt, greift § 616 BGB, sofern dem AN ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zuzumuten ist.
Achtung: Ansprüche gem § 616 BGB können im Arbeitsvertrag jedoch wirksam ausgeschlossen werden, falls keine andere Regelung dem entgegen steht. In diesem Fall darf man natürlich wie oben dargelegt auch in der Arbeitszeit zum Arzt gehen, wenn es anders nicht geht. Der AG hat jedoch ein Recht auf Kürzung des Arbeitslohns/gehalts.
07.02.2007 um 16:48 Uhr
@Ramses: Und vor allem die Frage: Wie heißt das Kraut, das Du geraucht hast?
07.02.2007 um 17:44 Uhr
Ramses, das tue ich ja. Aber nur weil irgend ein Heini Müll schreibt, mußt Du ja nicht mittrollen - das hilft dem Fragesteller nicht weiter. (Wobei die Frage zugegebenermaßen auch recht trollig ist...) Also: Fall arbeitsunfähig krank, darf der AN seine gesamte Arbeitszeit beim Arzt zubringen, wenn es seiner Genesung nicht abträglich ist. Ist der AN krank, aber nicht arbeitsunfähig, gilt das, was HansWerner geschrieben hat.
07.02.2007 um 20:50 Uhr
Aua, aua, jetzt wird auch noch das Mutterschutzgesetz mit einbezogen (siehe 51796).
Und das ganze Gedöns wegen einer unqualifizierten Antwort von RamsesII (siehe 51732).
07.02.2007 um 21:14 Uhr
@Heini Zeugnis: Heini war stets bemüht, arbeitsrechtliche Zusammenhänge nach seinem eigenen Verständnis zu interpretieren.
Dabei stand ihm der Gesetzestext mitunter helfend zur Seite, ohne das er sich nicht auch besondere Gerichtsurteile zu eigen zu machen. Wichtige Hinweise von Kollegen und Mitstreitern konnte er stets ausweichen und umdeuten.
Er hatte ein grosses Selbstbewusstsein, dass ihn des öfteren vor Kollateralschäden in seiner Psyche bewahrte.
Sinnzusammenhänge konnte er stets und ständig repitieren.
Er verstand es, die zugänglich gemachten Informationsquellen in einem originalgetreuen Verhältnis wiederzugeben, ohne nur ein einziges Wort zu verändern.
Alles in allem haben wir in Heini einen Menschen erlebt, der sich stets bemühte seine netten Seiten anderen nicht zugänglich zu machen. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und Besserung.
07.02.2007 um 22:20 Uhr
Na, das ist doch was. Könnte doch mit dem Zeugnis eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantragen und mich in die soziale Hängematte legen. Dann hätte ich auch mehr Zeit und könnte mich mehr im Forum einbringen.
07.02.2007 um 22:26 Uhr
@ Heini seit 2001
heisst das Erwerbsminderungsrente!!!
"Dann hätte ich auch mehr Zeit und könnte mich mehr im Forum einbringen."
Schade, dass du sonst nichts anzufangen weisst, ich wünsche dir ,dass sich das ändert...
toi toi toi "
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