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Vereinbarungen außerhalb einer BV

U
Uwe64
Jan 2024 bearbeitet

Kann man wenn man eine BV Arbeitszeit erstellt, diese aber recht offen gestaltet.

Dann die Spielregeln dafür, dann auserhalb der BV mit den direkten Vorgesetzten aufstellen?

Z.B. wann darf ich Überstunden machen ohne das ich sie vorher genehmigen lassen muss

Hat da jemand Erfahrung damit?

25205

Community-Antworten (5)

J
jutti1965

25.01.2024 um 12:37 Uhr

Für was braucht es dann eine BV wenn alles individuell ausgehandelt werden kann?? Warum sollte der BR hier auf Mitbestimmung verzichten??

M
Muschelschubser

25.01.2024 um 12:46 Uhr

Solcher individuellen Abreden bedarf es eigentlich nur, wenn die BV unzureichend ist.

Ziel sollte eine BV sein, die klare Leitplanken für alle liefert.

Da ist dann optimalerweise auch ein Zeitkonto mit gewissem Korridor enthalten, der einem eine gewisse Flexibilität ohne weitere Genehmigungen ermöglicht.

Überstunden, die über dieses Maß hinausgehen sind dann mitbestimmungspflichtig zu beantragen, und das ist im Sinne der AN auch richtig so.

OH
Olav HB

25.01.2024 um 16:25 Uhr

Überstunden, die als Beispiel angeführt werden, unterliegen die Mitbestimmung, können also nicht einseitig "mal eben" zwischen Chef und Mitarbeiter*In vereinbart werden. Sie werden dann, nach Zustimmung des BRs auch angeordnet und sind unumstritten vergütungspflichtig. Was zunächst nicht unter der Mitbestimmung fällt ist Mehrabreit. Das ist der Fall, wenn ich sehe, dass ich mal eine Viertelstunde länger bleibe, damit ein Auftrag abgeschlossen ist. Dies kann der AG dulden, muss er aber nicht. Chef kann auch sagen "Feierabend ist jetzt" und hat dan keine Verpflichtung die Mehrarbeit abzugelten oder auszugleichen. In eine "BV Arbeistzeit" gehört vieles rein und je genauer man so etwas abspricht, desto sicherer sind alle Parteien, dass es auch läuft.

L
lolium

26.01.2024 um 09:41 Uhr

davon rate dringend ab!!

Uns fäll gerade auf die Füße, dass wir eine BV haben, in der wir durch nicht klar formulierte Regelungen das Mitbestimmungsrecht teilweise ausgehebelt wurde.

Ich kann nur nochmal raten: Hände weg davon!!.

OH
Olav HB

26.01.2024 um 11:12 Uhr

Ergänzend zu mein Beitrag vom 25.1:

Grundsätzlich sollte man als BR ein qualifizierte Rechtsbeistand haben wenn es um den Abschlus einer BV (egal zu welchen Thema!) geht. Der Arbeitgeber hat ein Anwalt an seiner Seite und wrid mit ziemliche großer Wahrscheinlichkeit versuchen möglichst viele Punkte einzuführen, die (auch wenn sie noch so harmlos formuliert scheinen) den BR und, das wiegt nochs schwerer, die Belegschaft belasten.

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