Richtige Nachladung unter Beachtung der Quote bei Mehrheitswahl
Hallo zusammen, ich (stellv. BRV) streite mich gerade mit dem BRV und der Gewerkschaftsvertreterin über die richtige Nachladung von Ersatzmitgliedern. Wir sind ein 9er Gremium, dass durch Mehrheitswahl neu gewählt wurde. Frauenquote laut Wahlausschreiben sagt 2 Frauen. Besetzung des neuen BR - 3 Frauen und 6 Männer. Nächstes Ersatzmitglied ist ein Mann.
Meiner Meinung nach muss bei der Verhinderung einer Frau das männliche Ersatzmitglied, also der Mann nachgeladen werden, da die vorgeschriebene Frauenquote von 2 Frauen eingehalten wird. Bei Verhinderung von 2 Frauen käme eine Frau und der Mann zur Nachladung.
Der BRV, der auf die Gewerkschaftsvertreterin hört behauptet, er muss immer so viele Frauen nachladen, wie im Betriebsrat hineingewählt wurden - also neue Quote 3 Frauen.
Ich finde nur meine Ansicht im Netz vertreten. Das Gesetz hat keine Beispiele und der Fitting BetrVG 29. Auflage hat nur Beispiele mit 2 Frauen im Gremium bei einer Quote von ebenfalls 2.
Könnt ihr mir helfen und mir eine eindeutige und leicht nachvollziehbare Antwort anhand einer zuverlässigen Quelle inkl. Beispiele geben (Rechtsprechung, Gerichturteile...)?
Community-Antworten (5)
24.01.2024 um 13:30 Uhr
Du liegst vollkommen richtig. Beispiele, die die gegenteilige Meinung vertreten, wird es im Netz nicht geben. Du solltest deinen BRV mal mitteilen, dass ihr bei den Sitzungen handlungsunfähig seid. Wirksame Beschlüsse könnt ihr jedenfalls nicht fassen.
24.01.2024 um 13:53 Uhr
"Der BRV, der auf die Gewerkschaftsvertreterin hört behauptet, er muss immer so viele Frauen nachladen, wie im Betriebsrat hineingewählt wurden - also neue Quote 3 Frauen."
Oh man ... hätte nicht gedacht, das mal jemand so einen Unfug von sich geben würde.
24.01.2024 um 14:51 Uhr
Dann soll er zeigen oder sich zeigen lassen, wo solch ein Bulls... steht,
Wir haben die gleiche Konstellation und unsere weibliche Nachrückerin kommt äußerst selten zum Einsatz.
24.01.2024 um 16:01 Uhr
Angenommen die Minderheit sind die Frauen. Angenommen 15 Frauen sind in den BR gewählt worden (15er BR). Ist möglich aber natürlich unwahrscheinlich.
Rücken dann auch immer Frauen nach? Die restlichen 121 auf irgendwelchen Listen und dann erst ein Mann? Mit überspitzten Beispielen kann man erklären, dass das nicht so ist.
Grundregel des Nachrückens: Die im Wahlausschreiben festgelegten Mindestsitze der Minderheit müssen als erstes berücksichtigt werden, auch wenn es Listensprünge gibt.
25.01.2024 um 10:36 Uhr
Danke für die Bestätigung. Ich versuche weiterhin die anderen von ihrer falschen Meinung zu überzeugen. Ich habe jetzt auch was schönes im Netz gefunden mit nachvollziehbaren Beispielen. Es betrifft zwar die Listenwahl, ist aber im Grundsatz das gleiche Nachladeverfahren bei der Frauenquote.
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