W.A.F. LogoSeminare

Keine Quote für Minderheit, aber Kandidaten

M
MichiM
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei uns im Betrieb 228 Männer und 8 Frauen, folglich besteht unser BR aus 9 Mitgliedern, wobei keine Minderheitenquote erfüllt werden muss.

Für die kommende BR-Wahl hat sich 1 Frau aufstellen lassen. Nun kam die Frage auf, ob diese auch ohne Minderheitenquote generell einen Sitz im BR hat, solange sie auch nur 1 Stimme erhält.

Ich bin der Meinung, dass ohne vorgesehene Quote allein die Rangfolge nach erhaltenen Stimmen zählt, andere Kollegen sind der Meinung, das dies keine Rolle spielt, weil es nur um die „Mindestplätze“ geht. Genau da sehe ich das Problem, da bei weniger Stimmen als der 9. es sich ja dann quasi um eine Mindestsitz handelt.

Hab schon gesucht, aber die gefundenen Beispiele handeln immer von einer Quote. Ein Beispiel (idealerweise mit Quelle bzw Erläuterung), wo keine Quote erfüllt werden muss, habe ich leider nicht gefunden.

Weiß hier einer etwas genaueres?

VG Michael

40705

Community-Antworten (5)

S
seehas

17.02.2022 um 17:45 Uhr

Wenn es keine Quote gibt, dann kommt auch niemand durch die Quotenregelung in den BR. Die eine Frau die sich hat aufstellen lassen wird dann also die nötigen Stimmen erreichen müssen um regulär in den BR gewählt zu werden.

C
celestro

17.02.2022 um 18:19 Uhr

Immer wenn man denkt "ich habe schon alles verrückte erlebt", kommt jemand mit einer noch verrückteren Idee um die Ecke.

"andere Kollegen sind der Meinung, das dies keine Rolle spielt, weil es nur um die „Mindestplätze“ geht."

Wie denken denn diese Kollegen? Das Verhältnis an Frauen ist so gering, das ihnen trotzdem KEIN Sitz zusteht (also kein Mindestsitz). Diese Frau soll aber schon mit 1 Stimme (ihre eigene wird sie jawohl am Ende haben) in den BR einziehen? Wieso?

Frag Deine Kollegen mal: Wenn es (für Euch eine Quote gäbe) ... also genug Frauen da wären, dass den Frauen ein Mindestsitz zustünde ... dann würde diese einzige Frau auch mit nur 1 Stimme in den BR einziehen. Da bei Euch den Frauen kein Mindestsitz zusteht, kann wohl kaum "die gleiche Regelung ziehen". Denn sonst könnte man sich ja das mit der Quote gleich sparen.

M
MichiM

17.02.2022 um 20:12 Uhr

Was soll ich sagen ?‍♂️ Bin ja ganz eurer Meinung.

Etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist, ist ja fast unmöglich. Daher ja die Frage ?

C
celestro

17.02.2022 um 22:03 Uhr

"Etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist, ist ja fast unmöglich."

So ungefähr, ja. Es ist einfach eine so absurde Idee ... auf die niemand logisch denkendes kommen würde. Deshalb steht das natürlich nicht nochmal extra im Gesetz ... und es kommt auch niemand auf die Idee, so zu agieren ... und das ein Gericht das dann einkassieren müsste.

R
Relfe

18.02.2022 um 12:27 Uhr

die Ausgangslage ist falsch: etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist

korrekt: etwas zu belegen, was vorgesehen ist. --> wenn die Kollegen der Meinung sind, man habe trotz fehlender Minderheitsitze ein Recht auf einen nicht vorhandenen Sitz, dann möchten diese das bitte belegen.

ein Alibi beweist auch nicht, das man es nicht war, sondern nur das man zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort war oder etwas anders getan hat. Da man z.B nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann, schließt es also aus, das man am Tatort war. Man beweißt also nicht seine Unschuld, sondern den logischen Zusammenhang seiner Unschuld.

Man kann nicht beweisen, das es etwas nicht gibt. Man kann max. nachweisen, das man bisher keinen Nachweis für etwas gefunden hat.

Ihre Antwort