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Vereinfachtes Wahlverfahren mit Mehrheitswahl

B
Brungard
Apr 2018 bearbeitet

Zur Wahl haben sich 5 F und 2 M aufstellen lassen für den Betriebsrat sind Insgesamt 5 Mitglieder zu wählen. Wir nutzen das vereinfachte Wahlverfahren mit Mehrheitswahl. Wenn 5 Leute zu wählen sind, kann jeder Arbeitnehmer bei der Wahl auch automatisch bis zu 5 Stimmen vergeben? Was passiert, wenn das Wahlergebnis bei der Mehrheitswahl negativ für die Männer ausfällt, muss dann trotzdem die Quote erfüllt werden unabhängig von dem Wahlausgang / Stimmen?

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Community-Antworten (6)

U
Uller

27.03.2018 um 10:07 Uhr

Natürlich muß die Quote erfüllt werden, sonst bräuchte man sie nicht.

K
krambambuli

27.03.2018 um 10:09 Uhr

Die Quote ist zu erfüllen.

Hat denn der Wahlvorstand mit dem AG eine Vereinbarung über das vereinfachte Wahlverfahren getroffen?

B
Brungard

27.03.2018 um 10:11 Uhr

Hallo Krambambuli, Ja das vereinfachte Wahlverfahren wurde schriftlich mit dem AG vereinbart.

B
Brungard

27.03.2018 um 10:16 Uhr

Hallo Uller, ist die Quote auch dann zu erfüllen wenn einer der beiden Männer 0 Stimmen hat. Laut Berechnung ist die Männerquote im BR 2 d.h. alle beide sind unabhängig vom Wahlergebnis automatisch im Betriebsrat?

M
MaJoK

27.03.2018 um 12:09 Uhr

Null ist keine Stimme und mit NULL Stimmen erfolgt auch keine automatische Wahl in den Betriebsrat.

U
Uller

27.03.2018 um 12:23 Uhr

Vorab, wenn ich schon persönlich gefragt werde, möchte ich auch persönlich antworten. Und du lieber MaJoK wurdest diesmal nicht gefragt. Ich gehe mal davon aus, dass die Kandidaten zumindest sich selber wählen und somit mindestens 1 Stimme haben. Wenn ein Kandidat tatsächlich 0 Stimmen einfährt und somit nur ein Mann Stimmen auf sich vereinigt ist auch nur ein Mann im BR. Mit Null Stimmen ist man nicht mal Ersatzmitglied.

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