Erstellt am 27.03.2018 um 08:07 Uhr von uller
Natürlich muß die Quote erfüllt werden, sonst bräuchte man sie nicht.
Erstellt am 27.03.2018 um 08:09 Uhr von Krambambuli
Die Quote ist zu erfüllen.
Hat denn der Wahlvorstand mit dem AG eine Vereinbarung über das vereinfachte Wahlverfahren getroffen?
Erstellt am 27.03.2018 um 08:11 Uhr von Brungard
Hallo Krambambuli,
Ja das vereinfachte Wahlverfahren wurde schriftlich mit dem AG vereinbart.
Erstellt am 27.03.2018 um 08:16 Uhr von Brungard
Hallo Uller,
ist die Quote auch dann zu erfüllen wenn einer der beiden Männer 0 Stimmen hat. Laut Berechnung ist die Männerquote im BR 2 d.h. alle beide sind unabhängig vom Wahlergebnis automatisch im Betriebsrat?
Erstellt am 27.03.2018 um 10:09 Uhr von MaJoK
Null ist keine Stimme und mit NULL Stimmen erfolgt auch keine automatische Wahl in den Betriebsrat.
Erstellt am 27.03.2018 um 10:23 Uhr von uller
Vorab, wenn ich schon persönlich gefragt werde, möchte ich auch persönlich antworten. Und du lieber MaJoK wurdest diesmal nicht gefragt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Kandidaten zumindest sich selber wählen und somit mindestens 1 Stimme haben. Wenn ein Kandidat tatsächlich 0 Stimmen einfährt und somit nur ein Mann Stimmen auf sich vereinigt ist auch nur ein Mann im BR. Mit Null Stimmen ist man nicht mal Ersatzmitglied.