Urlaubsabzug bei Teilzeit
hallo... kurze Frage bitte: hatte gerade einen AG wechsel. Arbeite jetzt genauso wie bei meinem alten AG MO/DI/DO/FR 07,30-16,15 Uhr MI 0800-1200 30 Urlaubstage# 36std Woche feste Tage s.o.
Frage: mein alter AG hat mir bei meinem Mittwoch nur einen halben Urlaubstag abgezogen wenn ich Urlaub hatte. mein jetziger will mir 1 ganzen Tag abziehen. Wer macht es denn nun richtig?
Community-Antworten (13)
22.01.2024 um 11:33 Uhr
schau mal hier:
wäre dann "Nachteil für den AG, wenn Du mittwochs nie Urlaub nimmst" vielleicht ein Ansatzpunkt, das der Urlaub in Stunden gerechnet wird.
22.01.2024 um 11:46 Uhr
Du hast eine 5 Tage Woche ( egal wieviel Stunden am Mittwoch gearbeitet werden), ergo 30 Tage Urlaub. Also jeder Tag wo du Urlaub möchtest wird als 1 Tag berechnet.
"Urlaub kann nur für den ganzen Tag genommen werden. Halbe Urlaubstage gibt es nicht. Jedenfalls gilt dies für den gesetzlichen Mindesturlaub. Urlaub, der über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gewährt wird, kann bei entsprechender Regelung im Arbeitsvertrag auch halbtags genommen werden. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019 entschieden."
22.01.2024 um 11:47 Uhr
Es gibt per Gesetz keine halben Urlaubstage. Punkt.
22.01.2024 um 11:47 Uhr
Der erste Teil des links bezieht sich auf die Bemessung der Urlaubstage und unterstreicht, dass das BUrlG nur ganze Urlaubstage kennt.
Insofern handelt der aktuelle AG gesetzeskonform, und der alte AG war - sagen wir - überdurchschnittlich nett zu Dir. Tarif- oder einzelvertraglich lassen sich nämlich ohne weiteres für Dich günstigere Regelungen treffen.
Für Dich bedeutet das: 30 Tage Erholungsurlaub, da 5-Tage-Woche. Und jeder Tag wird gleich abgegolten.
Der zweite Teil des links bezieht sich auf die monetäre Bemessung, also hier nicht relevant.
Nur am Rande: §5 (2) BUrlG hat mit dieser Regelung übrigens nichts zu tun, das bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von unter einem Kalenderjahr, woraus sich dann ein krummer Urlaubsanspruch ergibt.
22.01.2024 um 12:51 Uhr
Halbe, bzw. Teilurlaubstage gibt es nicht. Kann es auch nicht geben. Beispiel: 9h Woche 1 Tag 7h (Montag) 4 Tage 0,5h (Warum auch immer) 30 Tage Urlaub Jetzt steht mehr Arbeit an. Man sammelt 30 Überstunden. Jetzt reichst du deinen Urlaubsantrag ein: Montag Urlaub Rest auf Überstunden frei. Dann kannst du 15 Wochen frei nehmen und hast nur 15 Tage Urlaub und 30 Überstunden gebraucht. Chef sagt das geht so nicht: du musst am Montag Urlaub nehmen und den Rest der Woche als Urlaub.... Einfacher und eleganter: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit wird gerechnet. Jeder Tag gleich. Zusätzliche Stunden + und weniger Stunden -. Wenn du dann Mo und Di arbeitest und Mittwoch - Freitag Urlaub machst hast du die Stunden, die du am Mo+Di mehr als Durchschnitt machst +. Wenn Mittwoch Urlaub dann ±0h. Wenn krank auch ±0. Funktioniert auch bei meinem oberen Beispiel und benachteiligt keinen.
23.01.2024 um 08:39 Uhr
Erstellt am 22.01.2024 um 11:51 Uhr von nicht brauchen Halbe, bzw. Teilurlaubstage gibt es nicht. Kann es auch nicht geben.
Das gilt nur für den gesetzlichen Urlaub, 24 Tage bei einer 5 Tage Woche.
23.01.2024 um 09:02 Uhr
Kehler: no ... 24 Tage bei einer 6 Tage Woche Zum Ursprungsthread: Angenommen 30 Tage Urlaub. Wenn Mittwoch nur halb zählt, dann kannst du mehr als 6 Wochen frei nehmen. Ein normaler Arbeiter kann nicht mehr als 6 Wochen frei nehmen. Daher Durchschnitt nehmen und gut ist.
23.01.2024 um 09:04 Uhr
stimmt, hab mich vertippt. 20 Tage bei einer 5 Tage Woche.
"Angenommen 30 Tage Urlaub. Wenn Mittwoch nur halb zählt, dann kannst du mehr als 6 Wochen frei nehmen. Ein normaler Arbeiter kann nicht mehr als 6 Wochen frei nehmen."
Darum ging es mir auch nicht, ist aber OK.
23.01.2024 um 10:29 Uhr
"Halbe, bzw. Teilurlaubstage gibt es nicht."
Natürlich ist die Aussage völlig richtig, ABER:
das heißt ja keineswegs, das man Urlaubstage nicht in Stunden abrechnen darf.
23.01.2024 um 10:44 Uhr
Hast du meinen Beitrag mit dem Urteil gelesen? "Urlaub kann nur für den ganzen Tag genommen werden. Halbe Urlaubstage gibt es nicht. Jedenfalls gilt dies für den gesetzlichen Mindesturlaub. Urlaub, der über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gewährt wird, kann bei entsprechender Regelung im Arbeitsvertrag auch halbtags genommen werden. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019 entschieden."
23.01.2024 um 10:48 Uhr
"Hast du meinen Beitrag mit dem Urteil gelesen?"
Ja ... ist für mein Gesagtes aber völlig irrelevant.
23.01.2024 um 10:51 Uhr
"Halbe, bzw. Teilurlaubstage gibt es nicht."
Natürlich ist die Aussage völlig richtig" deine Aussage!
23.01.2024 um 10:58 Uhr
ach das meinst Du. Da hast du natürlich recht ... aber mir geht es um alle Urlaubstage und nicht nur die "über dem Mindesturlaub" und mit Regelung im AV.
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