Keine Begünstigung aber auch keine Benachteiligung eines Betriebsratsmitglied
Bevor ich Betriebsratsvorsitzende geworden bin, war ich stellvertr. Teamleitung Kasse. Die Kollegin die jetzt diese Position ausfüllt hat eine Jahresprämie erhalten. Steht mir diese jetzt auch zu?
Community-Antworten (23)
19.01.2024 um 09:32 Uhr
Was sind die Bedingungen um diese Jahreprämie zu bekommen?
19.01.2024 um 09:41 Uhr
Arbeitsleistung als Kassenaufsicht
19.01.2024 um 09:43 Uhr
Also Leistungsbezogen. Dazu habe ich folgendes gefunden:
https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/gehalt
*vom Administrator angepasst
19.01.2024 um 09:47 Uhr
Dankeschön
19.01.2024 um 09:51 Uhr
Schonmal daran gedacht, dass die Nachfolgerin einfach bessere Leistungen erzielt?
19.01.2024 um 09:56 Uhr
Die Antworten von diesem Tagträumer_5 kannst du ignorieren.
Das ist ein Forumstroll.
Ich melde den laufend.
19.01.2024 um 10:41 Uhr
Antworten vom Tagträumer sind nicht zu beachten und einfach ne Frechheit! Ist sie Deine Vergleichsperson?
19.01.2024 um 10:44 Uhr
Selbstverständlich ist die Nachfolgerin die Vergleichsperson. Der TE hat diese Prämie ja auch nicht schon vorher erhalten, ergo performt die Nachfolgerin besser, was die Prämie rechtfertigt.
@Reiß Dich mal ein wenig zusammen und versuche Sachlich zu argumentieren ...
19.01.2024 um 10:47 Uhr
"Selbstverständlich ist die Nachfolgerin die Vergleichsperson."
Das ist überhaupt nicht selbstverständlich.
"und versuche Sachlich zu argumentieren ..."
Du bist nun wirklich der Letzte, der DAS fordern könnte.
19.01.2024 um 11:04 Uhr
Ich sehe hier weniger eine Leistungsprämie, sondern eine Funktionsprämie. Und damit erhöhte Chancen für dich, diese Prämie ebenfalls einzufordern.
19.01.2024 um 11:10 Uhr
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Der TE schreibt selber "Arbeitsleistung als Kassenaufsicht".
Es geht eben nicht um die Funktion, sondern um die Leistung per se.
19.01.2024 um 11:19 Uhr
"Ich sehe hier weniger eine Leistungsprämie, sondern eine Funktionsprämie."
Ich auch.
"Arbeitsleistung als Kassenaufsicht"
Was genau heißt das? Wie muss ich mir eine Arbeitsleistung als Kassenaufsicht vorstellen?
19.01.2024 um 11:33 Uhr
Leider hast Du versäumt, diese Dinge vor der Freistellung zu klären. Im Nachhinein ist es immer schwierig, Gespräche aufzunehmen.
Sollte der AG sich dennoch darauf einlassen, kann man sich bei einer Leistungszulage am Durchschnitt orientieren. So lange das nicht pauschal festgelegt wird oder eine Bevorteilung darstellt, ist eine Schätzung der angemessenen Zulage auch durch das BAG gedeckt. Entweder zieht man für eine Schätzung die Zulage vom neuen Stelleninhaber heran, oder den Durchschnitt der eigenen Zulagen bis zur Freistellung. Das ist leider eine nicht klar definierte Einzelfallentscheidung und muss geschätzt werden.
Bei einer konstanten Funktionszulage wäre das natürlich einfacher zu bewerten.
19.01.2024 um 11:34 Uhr
Geringe Kassendifferenzen, die den Wert X nicht übersteigen?!
Inventurdifferenzen, die den Wert X nicht übersteigen?!
Testkäufe, bei denen regelmäßig gut abgeschnitten wird?!
Das sind greifbare Parameter, die eine leistungsbezogene Prämie gerechtfertigen!
Sich nur hinzustellen wie es kleines Kind "Ich will auch", aber nichts dafür tun wollen, ist typisch BR.
19.01.2024 um 11:37 Uhr
@TT5-VP
Du betreibst hier Kaffeesatzleserei, die dem TE nicht weiterhilft. Halte Dich bitte an das was Du sicher weißt, ansonsten sollte das Motto von Dieter Nuhr gelten.
19.01.2024 um 11:46 Uhr
"Leider hast Du versäumt, diese Dinge vor der Freistellung zu klären. Im Nachhinein ist es immer schwierig, Gespräche aufzunehmen."
Wie kann man etwas VORHER abklären, was offenbar erst NACHHER eingeführt wurde?
19.01.2024 um 11:48 Uhr
"Wie kann man etwas VORHER abklären, was offenbar erst NACHHER eingeführt wurde?"
Woher weißt Du das?! Vielleicht hat er FRÜHER einfach nur nicht die Parameter erreicht.
19.01.2024 um 11:55 Uhr
"Wie kann man etwas VORHER abklären, was offenbar erst NACHHER eingeführt wurde? "
Das gilt es ja herauszufinden.
19.01.2024 um 12:10 Uhr
Rein rechtlich hätte mit deiner Wahl in den BR eine Vergleichsgruppe festgelegt werden müssen und du hättest dann Anspruch auf das entsprechende durchschnittliche Gehalt.
Das ist übrigens unabhängig von einer Freistellung.
Die neue gesetzliche Regelung ist aktuell noch in Arbeit. Aber niemand hindert dich, jetzt mit dem Arbeitgeber wegen einer Vergleichsgruppe in Verhandlungen zu gehen.
Bist du eigentlich freigestellt?
19.01.2024 um 12:22 Uhr
"Das gilt es ja herauszufinden."
Dazu passt aber nicht die Aussage "Leider hast Du versäumt, diese Dinge vor der Freistellung zu klären."
19.01.2024 um 13:11 Uhr
Zumindest eine Vergleichsgruppe hätte man festlegen können.
Und ob es überhaupt vorher schon ähnliche Zulagen gegeben hat, weiß ich nicht. Wenn ja, hätte man auch hier auf Basis der eigenen Historie Regelungen treffen können. Diese Konstellation meine ich mit "das gilt es herauszufinden".
Aber vielleicht ist der Zug ja noch nicht abgefahren.
19.01.2024 um 13:34 Uhr
Zitat Tagträumer_5 : Schonmal daran gedacht, dass die Nachfolgerin einfach bessere Leistungen erzielt?
Hallo Tagträumer !
Wo hast Du denn das Brett gelassen ? Hast Du es vielleicht beim Tanz um den Eiffelturm verloren ???
19.01.2024 um 13:45 Uhr
Wenn es keine festgelegten Vergleichspersonen gibt und die direkte Nachfolgerin auf ihrem Arbeitsplatz bekommt eine Prämie dann würde ich auch diese einfordern. Es könnte natürlich sein, dass der Chef so ein dämlicher Tagträumer ist und so auch argumentiert. Dann muss dies eben ein Arbeitsrichter entscheiden und die putzen oft gerne den Fußboden mit solchen Chefs!
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