Firmenhandy abgeben da Freistellung
Ich bin freigestelltes BRM (Vorsitz) und habe außerhalb der Freistellung, also bevor ich es war ein Firmenhandy erhalten. Seit Mai bin ich nun in der Freistellung und versuche alles richtig zu machen, ecke deshalb auch oft an :) Nun will man mir plötzlich mein Firmenhandy nehmen, ich hab es vorher dienstlich genutzt und nutze es nun betriebsrätlich, da unserer Firma über den ganzen Landkreis verteilt ist, mit vielen Geschäftsstellen macht das ja auch Sinn. Auf allen Flyern ist die Nummer vermerkt. Mein Ersatz, der aufgrund meiner Freistellung eingestellt wurde, soll das Handy nun bekommen. Die Nummer soll ich evtl behalten können, allerdings kein Topp Smartphone mehr sondern ein "Anrufhandy" bekommen. Ich möchte hier keine Begünstigung, aber auch keine Benachteiligung. Wie sieht es rechtens aus? Ist das Smartphone, da private Nutzung erlaubt ist, nicht sogar ein Gehaltsbestandteil?
SBV und Stellv. Vorsitzender haben extra für ihre Tätigkeiten auch ein Smartphone bekommen, zwar ohne Apfel drauf aber immerhin ;)
Community-Antworten (11)
23.03.2015 um 11:08 Uhr
Dein BR sollte den Beschluss fassen, dass für Deine Tätigkeit als freigestelltes BR-Mitglied ein Handy erforderlich ist (§ 40 BetrVG). Eine plausible Begründung dürfte wohl leicht fallen.
Automatisch gibt es das Handy nicht. es muss schon erforderlich sein.
Ansonsten - habt Ihr eine BV über die Handy (privat-)Nutzung? Daraus kann sich natürlich auch etwas ergeben. Abgesehen davon, dass ich mein Diensthandy eher nicht privat nutzen würde.
23.03.2015 um 11:16 Uhr
Es gibt keine BV darüber. Die Privatnutzung ergibt sich daraus, dass es eine Flatrate ist und somit keine Mehrkosten entstehen (Es erfolgt keine Prüfung der geführten Gespräche und es ist Gang und Gebe das so zu machen). Rein rechtlich muss ich es also meinem Nachfolger abdrücken? Ein wirkliches Problem hätte ich damit nicht, würde auf jeden Fall mehr Ruhe in den Job bringen, allerdings wäre die Arbeit dann sicherlicht nicht mehr so qualitativ hochwertig (direkte Mailbeantwortung, Synchronisation von Kalendern, BR Whatsappgruppe etc.)
23.03.2015 um 13:23 Uhr
"BR Whatsappgruppe" Sensationell, auf was für Ideen die Kollegen kommen.
23.03.2015 um 13:24 Uhr
BR Whatsappgruppe
mir wird gerade schlecht
23.03.2015 um 13:30 Uhr
Sich sozialen Netzwerken zu bedienen ist ja nicht immer das Allerschlechteste (vielleicht nur das Vorletzt-Schlechteste)!
@Mysterium Der Weg, der zu gehen ist, ist Dir dargelegt worden. Der BR sollte einen Beschluss über die Notwendigkeit fassen und entsprechend beantragen. Ob es allerdings NOTWENDIG ist, auch unterwegs die Mails etc. abrufen zu können...nunja. Darüber könnte man wenigstens geteilter Meinung sein
23.03.2015 um 13:35 Uhr
Aber das Dir erstmal das Diensthandy weggenommen wird ist okay! Du hattest dies ja für Deinen Arbeitsplatz bekommen und geht jetzt an den Nachfolger über. Und wie schon geschrieben fürs BR Handy ist ein Beschluss nötig. Aber wenn Ihr so weit verzweigt seid ist dies normalerweise nur eine Formsache.
23.03.2015 um 13:41 Uhr
Also die whatsappgruppe ist saupraktisch... Kurz reinschreiben das man krank ist und alle wissen bescheid, da werden natürlich keine personellen Einzelmaßnahmen oder ähnliches drüber geklärt. WAs mich enrvt ist, dass jetzt, ein Jahr nach der Wahl damit rausgerückt wird nur weil ich teilweise meine Arbeit zu ordentlich mache und man nach Möglichkeiten sucht den Aaltglatten zu sanktionieren- Aber ok dann weis ich ja bescheid - wer braucht schon Statussymbole. So ein olles Siemens mit Ausziehantenne ist für den BR ohnehin viel cooler.
23.03.2015 um 13:56 Uhr
"Kurz reinschreiben das man krank ist und alle wissen bescheid, " Genau davon ist auszugehen. Ein Grund mehr, den Sch.. nicht zu nutzen.
"wer braucht schon Statussymbole." Scheinbar du?!?
"So ein olles Siemens mit Ausziehantenne ist für den BR ohnehin viel cooler." Falls man damit telefonieren kann, sollte es doch ausreichen.
Ich bin dafür, dass im BetrVG endlich aufgenommen wird, dass man als BR Anspruch auf das neueste Samsung, iPhone, HTC etc. hat. (Bei Produktupgrade des Herstellers wird natürlich sofort getauscht.) Das wäre doch mal richtungsweisend für unsere Arbeit als AN-Vertreter. Vllt sollte man, wenn im Gesetz dafür kein Platz mehr ist, einfach den unnützen §80 streichen.
23.03.2015 um 14:24 Uhr
Schon erstaunlich wie schnell hier darüber gerichtet wird, ob BRM hwatsapp benutzen dürfen oder nicht, ohne überhaupt auch nur ansatzweise zu wissen, wofür es benutzt wird.
Was ist denn daran zu banstanden wenn BRM whatsapp nutzen um z.B. die Möglichkeit eines Termins für eine Sondersitzung zu klären?
23.03.2015 um 15:35 Uhr
Ich sehe da auch nichts verwerfliches dran, wenn man im 21 Jahrhundert die technischen Mittel des 21 J.... auch anwendet. Gerade die junge Generation scheint mir da aufgeschlossener wie die alte.
Hier kann man vieles vereinfachen..
Gerade wie beschrieben, kann man sich hier super über kleinigkeiten austauschen wie Sitzungen oder andere Termine.. Man sieht sogar obs der andere gelesen hat.ist doch super.nichts anderes wie ne Email.
Auch zum Thema Smartphone würde ich sagen, wenn der Betriebliche Standart ein Smartphone ist, und der BR braucht ein Diensthandy, dann hat er anrecht auf ein Smartphone. Wenn die ganze Firma ein Apple oder Samsung hat(nicht unüblich), dann hat auch der BR Anspruch darauf..
Sehe hier nichts anderes wie wenn der BR den selben Stand der technik beim PC oder ähnliches verlangt..
23.03.2015 um 17:00 Uhr
gegen WhatsApp spricht nichts.
ABER das funktioniert bei den übrigen BRM anscheinend auch ganz gut ohne Firmenhandy. Schon mal darüber nachgedacht? Der AG ist verpflichtet, erforderliche Kosten zu tragen. NICHT jeden Schnickschnack, der alles ein wenig hübscher macht.
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