Jahresendzahlung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im BR mal wieder ein Problem. Unser GL hat vor ca. 3 Wochen an uns den Antrag gestellt, die Kriterien für die Jahresendzahlung (Weihnachtsgeld etc.) ändern zu wollen. In unserem Betriebsregelment, was Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, steht dazu, dass jeder MA 50% des monatlichen Durchschnittsbrutto gerechnet auf 12 Monate als Jahresendzahlung im November erhält. Es ist auch vermerkt, das die Zahlung um 1/30 tel pro Krankheitstag gekürzt wird, wenn jemand krank war. Wir haben dazu noch eine Vereinbahrung, dass höchsten 10 Tage pro Krankheit abgezogen werden dürfen, Kind krank und Arbeitsunfälle nicht zur Minderung führen und man mit 10 Mehrstunden einen Krankentag abbauen kann, maximal 5 Krankentage. Unsere GL möchte nun, dass diejenigen, die nicht Krank waren im Jahr, 60 % bekommen, wer ein bis fünf Tgae krank war 50%, bei 6 - 15 Tage bekommt man noch 45%, 16 - 20 Tage noch 35% und ab 21 Tage bis open end 25%. Dafür sollen Kind krank und Arbeitsunfälle nicht mehr berücksichtigt werden. Wir finden das mit Kind krank Unsozial und Arbeitsunfälle macht auch keiner bewußt. Zumal dann wieder Kolleginnen und Kollegen sich mit Grippe zur Arbeit schleppen, um keine Tage abgezogen zu bekommen. In Gesprächen mit vielen Kolleginne und Kollegen wurde uns gesagt, wir sollen den Antrag ablehnen und die alten Kriterien beibehalten.
Was würdet ihr tun bzw. entscheiden?
Immerhin würde ca. 1/3 der Beschäftigten 60% bekommen nach den neuen Kriterien, allerdings habe die Kranken mehr Abzüge (ca. 1/3 mehr).
Für jede Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Community-Antworten (4)
18.10.2011 um 16:37 Uhr
Der Arbeitsvertrag ensteht durch einen privatrechtlichen Vertrag, d.h. alles was geändert werden soll ist Individualrecht. Der AG müsste also mit jedem einzelnen AN diesen Passus des Arbeitsvertrages neu verhandeln. Der BR ist hier m. E. aussen vor.
18.10.2011 um 17:06 Uhr
Harzhexe, nicht ganz richtig. Für den AN gilt einfach die Regelung bei der am meisten herausspringt AV oder die BV.
Rapper. So ein Thema ist doch wunderbar für eine Betriebsversammlung geeignet wo ihr dann auch abstimmen lassen könnt. Recht könnt ihr es eh keinem machen.
18.10.2011 um 17:07 Uhr
was verstehts Du unter " Betriebsregelment". Ist das mit dem BR entstanden und sowas wie eine Betriebsvereinbarung?
Das der BR außen vor ist sehe ich nicht. Die Jahresendzahlung an den Gesundheitszustand zu koppeln finde ich so oder so unbefriedigend.
18.10.2011 um 17:18 Uhr
@rapper: ist das ne Frage als BR - oder bist Du Jurastudent im Arbeitsrechtsseminar?
Also: 50% des Monatsverdienstes ist der Gegenwert von ca. 10 der auf einen Arbeitstag entfallenen Entgelte. Die Summe wird pro Krankheitstag um 1/30 gekürzt, also um ca. 33% eines Tagesverdienstes, richtig? Dann gucken wir in §4a EntgFG - und stellen erstaunt fest, dass die Kürzungsklausel rechtswidrig ist. Unter Anwendung von §306(1) BGB stehen jedem Eurer AN immer 50% ohne Abzug bei Krankheit zu.
Also: Unterschreiben! Wer nicht krank wird, kriegt 60% (@hexchen: Besserstellung per BV geht immer) - und wer doch krank wird, kriegt 50%. Denn schlechter stellen als der Arbeitsvertrag darf ihn die BV nicht :-)