W.A.F. LogoSeminare

Gesamtbetriebsrats Arbeit fällt auf freien Tag

H
Herne0812
Jan 2024 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin Mitglied im GBR IT Ausschuß und habe Termine an einem Donnerstag und Freitag in einer Woche. Normalerweise ist Freitags mein freier Tag. Die Termine hat die Firma gesetzt und somit habe ich eine sechs Tage Woche. Ich habe von Montag bis Mittwoch regulär gearbeitet und werde Donnerstag und Freitag an den Terminen teilnehmen. Jetzt verlangt man von mir Samstag auch arbeiten zu kommen obwohl ich darauf hingewiesen habe das ich ja einen freien Tag in der Woche haben müsste. Obwohl die Termine von der Firma gemacht wurden soll ich Samstag arbeiten kommen lt. §37 BetrVg. Ist das so korrekt?

27604

Community-Antworten (4)

C
celestro

18.01.2024 um 12:01 Uhr

Wie kann es sein, das "die Firma" Termine vom GBR-IT-Ausschuss festsetzt?

OH
Olav HB

18.01.2024 um 12:29 Uhr

Zunächst: eine Arbeitswoche von 6 Tage ist grundsätzlich erlaubt, ALLERDINGS:

Zunächst an dem Donnerstag, ein regulären Arbeitstag, bist du nach §37 Abs 2 BetrVG von der Arbeit freizustellen. Es besteht also keine Verpflichtung irgendwelche Arbeitszeit "nachzuarbeiten". Die in der Rechtssprechung geforderte Überlegung und Abwägung der Interessen ist in sofern hinfällig, weil der Termin vom AG vorgegeben wird.

Wenn BR-Arbeit betriebsbedingt außerhalb den regulären Arbeitszeiten fällt, muss diese innerhalb eines Monats ausgeglichen werden (§37 Abs 3). Dies betrifft also den Freitag.

Das (mögliche) Argument des AGs, dass die Arbeit "ja auch erledigt werden muss..." ist auch nicht tragend, denn erstens ist dies kein unvorhersehbares Ereignis und zweitens hätte der AG bei dringend betriebliche Erforderlichkeit den Termin auch anders legen können.

Somit zählt die Arbeitszeit an diesem Samstag als angeordnete Überstunden, welche aber VORHER vom BR zugestimmt werden müssen. Hat der AG die Mitbestimmung hier nicht eingehalten, so kann er einmal um den Eifelturm tanzen und Hallelujah schreien, recht bekommt er damit nicht. Es besteht keine Verpflichtung an diesem Samstag zu arbeiten.

Argumentiere bitte nicht mit "es ist ein 6. Arbeitstag..." denn das zieht vor Gericht nicht.

C
Challenger

18.01.2024 um 13:31 Uhr

Zitat Olav HB : Somit zählt die Arbeitszeit an diesem Samstag als angeordnete Überstunden, welche aber VORHER vom BR zugestimmt werden müssen.

Dies sehe ich genau so.

H
Herne0812

19.01.2024 um 14:07 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Das mit den angeordneten Überstunden kam mir auch in den Sinn. De AG argumentiert leider so das der Freitag (eigentlich mein freier Tag) unter ehrenamtliche Tätigkeiten fällt §37 BetrVG und ich diese geleisteten Stunden gut geschrieben bekommen würde und innerhalb eines Monats abfeiern könnte. Und der Samstag als regulärer Arbeitstag zählt. Ich war der Meinung das wenn der Termin vom BR oder GBR (Sitzung, Seminar usw.) gewählt/bestimmt wurde, es so abläuft wie der AG es jetzt handhaben möchte. Nicht aber wenn der AG den Termin wählt(AG will etwas vorstellen weil er es nutzen möchte im Unternehmen)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Sonntagsarbeit und Lage der freien Tage - wie verhält es sich mit jenen freien Tagen, die auf einen Feiertag fallen?

Älter

Ich bin für eine Tageszeitung tätig. Wir werden nach dem Tarif für Zeitungsverlage bezahlt. Daraus ergibt sich alle vier Wochen ein Sonntagsdienst. Den freien Tag hierfür haben wir bisher fest am Fre

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit

Älter

Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u

Krankheit und kein Anspruch auf den freien Tag - wegen "Hausordnung"?

Älter

Hallo, wir haben folgendes Problem: eine Kollegin ist für drei Tage (Mo. - Mi) krankgeschrieben gewesen. Sie hätte in der betreffenden Woche am Samstag frei gehabt. Der Chef sagte nun, ihr würde der

4-Tage-Woche und wie berechnet man Feiertag

Älter

Hallo liebe Foren-Teilnehmer, wir haben eine 4-Tage-Woche mit 26h (40h=Vollzeit) und haben einen wahlweise zu legenden freien Tag. Wenn es jetzt in der Woche einen Feiertag gab, haben wir diesen aber

Gesamtbetriebsrat vs. Betriebsrat - Kann ein einzelner Standort sich dem Beschluss eines Gesamtbetriebsrats irgendwie wiedersetzen?

Älter

Hallo. ich bin neu im Betriebsrat und habe eine Frage bitte Ein Gesamtbetriebsrat einer Firma (GBR) beschliesst, daß es ein Bonussystem geben soll. /In unserem Fall sind wir ein Callcenter - mehr t