BEM-Einladung
Moin,
irgendwann Mitte 2023 bekamen zwei Beschäftigten die MItteilung, dass "mal ein BEM fällig wäre" mit dazu gehörende Unterlagen. Danach war auf beider Seiten (AG und Beschäftigten) erst einmal Funkstille. Gestern nun bekamen beiden einen Anruf, mit ein BEM-Termin. Wie sehen das die anwesende BEM-Experten: Sollte nicht eigentlich eine neue Einladung usw. erfolgen?
Community-Antworten (5)
17.01.2024 um 14:18 Uhr
Warum sollte eine neue Einladung fällig sein? Es ist eher traurig, dass das Gespräch nicht schon lange stattgefunden hat.
17.01.2024 um 14:45 Uhr
Ihr solltet eine BV Bem ins Leben rufen wo solche Verfahren ordentlich geregelt sind.
17.01.2024 um 16:03 Uhr
Ich würde da jetzt nichts draus machen, solange die Betroffenen AN ein ernsthaftes Interesse an einem BEM-Gespräch haben und mit dieser Vorgehensweise d'accord sind.
So können sie gemeinsam mit dem AG die zukünftige Ausgestaltung des Arbeitsplatzes erörtern.
Den Anforderungen an eine ordentliche BEM-Einladung genügt diese Vorgehensweise allerdings nicht. Ein Mitteilung "man könnte ja mal..." ist keine Einladung auf die man sich Monate später berufen kann. Ein Telefonat genügt ebenfalls nicht.
Meiner Ansicht nach müssen in einer schriftlichen Einladung die Ziele des BEM dargelegt werden, ebenso ist ein Hinweis auf die Datenverarbeitung zwingend.
Außerdem müssen die AN die Möglichkeit haben, eine Vertrauensperson zu Rate zu ziehen.
Letztendlich geht dieses Versäumnis aber nicht zu Lasten des AN. Das dürfte eher dem AG auf die Füße fallen, sollte er tatsächlich krankheitsbedingte Kündigungen in Erwägung ziehen.
17.01.2024 um 16:39 Uhr
In die BEM-Einladung gehört fairerweise ein Hinweis darauf, was es für Folgen haben kann, wenn der Mitarbeiter das BEM ablehnt - nicht als Drohung, sondern zur Information.
Bei uns gibt es eine BV zu dem Thema und die Schreiben, die zu dem Prozess gehören, werden mit dem Betriebsrat abgestimmt.
18.01.2024 um 16:51 Uhr
Da wurde der Ziel und Zweck des BEM´s völlig verfehlt. So ein Gespräch sollte zeitnah nach dem die Kriterien für eine BEM erfüllt sind (Krankheitstage) angesetzt werden, um gemeinsam zu schauen, ob durch den Arbeitgeber organisatorischen oder arbeitsplatzspezifischen Maßnahmen einer weiteren Erkrankung vorbeugen. Verantwortlich für das Verfahren ist der BEM-Beauftragte des AG (i. d. R. die Personalabteilung.
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