Erstellt am 17.01.2024 um 13:18 Uhr von celestro
Warum sollte eine neue Einladung fällig sein? Es ist eher traurig, dass das Gespräch nicht schon lange stattgefunden hat.
Erstellt am 17.01.2024 um 13:45 Uhr von moreno
Ihr solltet eine BV Bem ins Leben rufen wo solche Verfahren ordentlich geregelt sind.
Erstellt am 17.01.2024 um 15:03 Uhr von Muschelschubser
Ich würde da jetzt nichts draus machen, solange die Betroffenen AN ein ernsthaftes Interesse an einem BEM-Gespräch haben und mit dieser Vorgehensweise d'accord sind.
So können sie gemeinsam mit dem AG die zukünftige Ausgestaltung des Arbeitsplatzes erörtern.
Den Anforderungen an eine ordentliche BEM-Einladung genügt diese Vorgehensweise allerdings nicht. Ein Mitteilung "man könnte ja mal..." ist keine Einladung auf die man sich Monate später berufen kann. Ein Telefonat genügt ebenfalls nicht.
Meiner Ansicht nach müssen in einer schriftlichen Einladung die Ziele des BEM dargelegt werden, ebenso ist ein Hinweis auf die Datenverarbeitung zwingend.
Außerdem müssen die AN die Möglichkeit haben, eine Vertrauensperson zu Rate zu ziehen.
Letztendlich geht dieses Versäumnis aber nicht zu Lasten des AN. Das dürfte eher dem AG auf die Füße fallen, sollte er tatsächlich krankheitsbedingte Kündigungen in Erwägung ziehen.
Erstellt am 17.01.2024 um 15:39 Uhr von IlkaB
In die BEM-Einladung gehört fairerweise ein Hinweis darauf, was es für Folgen haben kann, wenn der Mitarbeiter das BEM ablehnt - nicht als Drohung, sondern zur Information.
Bei uns gibt es eine BV zu dem Thema und die Schreiben, die zu dem Prozess gehören, werden mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Erstellt am 18.01.2024 um 15:51 Uhr von KlausNG
Da wurde der Ziel und Zweck des BEM´s völlig verfehlt. So ein Gespräch sollte zeitnah nach dem die Kriterien für eine BEM erfüllt sind (Krankheitstage) angesetzt werden, um
gemeinsam zu schauen, ob durch den Arbeitgeber organisatorischen oder arbeitsplatzspezifischen Maßnahmen einer weiteren Erkrankung vorbeugen.
Verantwortlich für das Verfahren ist der BEM-Beauftragte des AG (i. d. R. die Personalabteilung.