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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden

T
Tom22
Jan 2024 bearbeitet

Hallo , wer hat Ahnung von euch ? Am Jahresende hatte ich 20 Überstunden. Jetzt möchte der Arbeitgeber davon ohne meine Zustimmung 8 Stunden auszahlen. Darf er das ohne meine Zustimmung? Kann der Betriebsrat dagegen etwas machen

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

09.01.2024 um 16:56 Uhr

Gibt s denn eine BV zu diesen Überstunden? Wenn nein ist Euer BR ziemlich im Tiefschlaf und der AG zahlt halt aus.

OH
Olav HB

09.01.2024 um 19:06 Uhr

Es muss unterschieden werden zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Mehrarbeit ist freiwillig geleistete Arbeit die (aus Sicht des Arbeitnehmers) erforderlich war um seine Arbeit fertigzustellen ("Mal eine halbe Stunde länger, dann ist das vom Tisch" - Geschichte), Mehrarbeit muss angeordnet werden (und ist VORAB vom Betriebsrat zuzustimmen. Wenn ein Arbeitszeitkonto Mehrstunden aufweist udn der AG hier einen Abzug vornehmen will, muss er das begründen. Ggf. muss der betreffende Arbeitnehmer*In auf Zahlung vor dem Arbeitsgericht klagen (ist ein individual Anspruch, als Solches nicht unbedingt eine Sache des BRs) Bei Überstunden kann der AG, weil angeordnet, nichts abziehen, es sei denn, er hat ein begründeten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug (Samstag zur Sonderschicht einstempeln und auf die Überwahungskamera nachweislich anschließend wieder wegfahren...)

OH
Olav HB

09.01.2024 um 19:53 Uhr

Wenn Mehrarbeit aus betrieebliche Gründe nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann (in den meisten Tarifvertäge sind dafür Fristen festgelegt), kann zur Bezahlung übergegangen werden. Idealerweise in Abstimmung mit dem AN, aber zwingend notwenig ist es nicht.

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