Erstellt am 09.01.2024 um 15:56 Uhr von moreno
Gibt s denn eine BV zu diesen Überstunden?
Wenn nein ist Euer BR ziemlich im Tiefschlaf und der AG zahlt halt aus.
Erstellt am 09.01.2024 um 18:06 Uhr von Olav HB
Es muss unterschieden werden zwischen Mehrarbeit und Überstunden.
Mehrarbeit ist freiwillig geleistete Arbeit die (aus Sicht des Arbeitnehmers) erforderlich war um seine Arbeit fertigzustellen ("Mal eine halbe Stunde länger, dann ist das vom Tisch" - Geschichte), Mehrarbeit muss angeordnet werden (und ist VORAB vom Betriebsrat zuzustimmen.
Wenn ein Arbeitszeitkonto Mehrstunden aufweist udn der AG hier einen Abzug vornehmen will, muss er das begründen. Ggf. muss der betreffende Arbeitnehmer*In auf Zahlung vor dem Arbeitsgericht klagen (ist ein individual Anspruch, als Solches nicht unbedingt eine Sache des BRs)
Bei Überstunden kann der AG, weil angeordnet, nichts abziehen, es sei denn, er hat ein begründeten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug (Samstag zur Sonderschicht einstempeln und auf die Überwahungskamera nachweislich anschließend wieder wegfahren...)
Erstellt am 09.01.2024 um 18:53 Uhr von Olav HB
Wenn Mehrarbeit aus betrieebliche Gründe nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann (in den meisten Tarifvertäge sind dafür Fristen festgelegt), kann zur Bezahlung übergegangen werden. Idealerweise in Abstimmung mit dem AN, aber zwingend notwenig ist es nicht.