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Kurzarbeit / Urlaub

A
Andrzej1971
Jan 2024 bearbeitet

Ist es rechtlich gesehen möglich an einem Freitag Kurzarbeit zu machen und anschließend ab Montag in Urlaub zu gehen ?

29606

Community-Antworten (6)

T
takkus

09.01.2024 um 12:09 Uhr

Warum nicht?

S
SabiKa89

09.01.2024 um 12:14 Uhr

ja, es gibt keine gesetzliche Regelung, die dieses nicht zulassen würde.

Auf Betriebsebene könnte es allerdings im Rahmen einer Betriebsvereinbarung hierzu abweichende Regeln geben.

Sollte in Deinem Betrieb dieses Problem bestehe, einfach nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage es Dir denn nicht möglich wäre, Urlaub nach KU zu nehmen.

A
Andrzej71

09.01.2024 um 12:20 Uhr

Bei unseren Firma wird grundsätzlich gesagt dass das nicht möglich ist Die Begründung ist dass jemand aus dem Personal Büro gesagt hat dass es nicht erlaubt ist den Urlaub durch Kurzarbeit zu verlängern.

K
Kehler

09.01.2024 um 12:22 Uhr

Wenn es kein Urlaub aus 2023 ist, kannst du wie geplant nach der Kurzarbeit Urlaub machen.

A
Andrzej71

09.01.2024 um 12:45 Uhr

Gibt's das irgendwo nachzulesen ?

C
celestro

09.01.2024 um 14:27 Uhr

"Auf Betriebsebene könnte es allerdings im Rahmen einer Betriebsvereinbarung hierzu abweichende Regeln geben."

Diese würde dann mit ziemlicher Sicherheit gegen das BUrlG verstoßen. Von daher ... eher nicht.

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