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Auswertungsmöglichkeiten von Zeiterfassung

G
Galla
Jan 2024 bearbeitet

Moin, unsere GF will neben der Arbeitszeit (Kommen-Gehen-Pause) auch Auswertungsmöglichkeiten für die zeitliche Zuordnung zu verschiedenen Kostenstellen. Also z.B. wieviel Zeit für eine Tätigkeit KST 1 aufgewendet wird, obwohl der Mitarbeiter orginär seinen Tätigkeitsbereich in KST 2 hat. Angeblich soll hierüber dann eine Kostenverrechnung hergeleitet werden. Ist das im Rahmen der Zeiterfassung zulässig? Darf die GF das? Einen BR haben wir nicht (8,5 VzÄ).

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Community-Antworten (10)

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rtjum

08.01.2024 um 18:14 Uhr

Wenn ihr keinen BR habt, ja dann darf die GL das einfach so machen. Einzig Datenschutzgründe könnten da noch gegensprechen aber sehe ich so auf die Schnelle auch nicht

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Tagträumer_5

09.01.2024 um 08:18 Uhr

Warst Du nicht der falschen Auffassung, ein BR ist Pflicht? Wie kann es dann sein, dass eine Firma keinen BR hat?

NB
nicht brauchen

09.01.2024 um 08:54 Uhr

Auch wenns sinnlos ist: BtrVG: §1 (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies.... Da steht nicht können. Das ist eine dringende Empfehlung, die du natürlcih nicht nachvollziehen kannst, da alle AG sehr freundlich und hilfsbereit sind. Auch machen die AGs nichts ungesetzliches und kümmern sich wohlwohlend um ihre Mitarbeiter.

Der BR ist übrigens nicht Gegner: §2 Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.

Kennst du das Wort Zusammenarbeit?

T
takkus

09.01.2024 um 09:08 Uhr

@ nicht brauchen-> lass es. Schon das Wort "sinnlos" lässt ihn gleich nach Mutti und dem Forenbetreiber wegen Beleidigung rufen....

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XYZ68

09.01.2024 um 09:47 Uhr

Also, soweit mir bekannt ist, ist so eine Erfassung nach Kostenstellen in bestimmten Branchen durchaus üblich und dient als Abrechnungsgrundlage für den entsprechenden Kunden. Bei einer elektronischen Zeiterfassung wäre der BR grundsätzlich schon bei der Einführung dieser in der Mitbestimmung. Da ihr keinen habt, fällt das weg.

Grundsätzlich sehe ich da aber auch nicht wirklich ein Problem.

J
jutti1965

09.01.2024 um 12:42 Uhr

Könnte aber unter Umständen zu Leistungskontrollen führen, nur ohne BR werdet ihr das weder kontrollieren noch mitbestimmen können.

X
XYZ68

09.01.2024 um 13:10 Uhr

@ jutti1965

da hilft dann nur BR gründen ?

T
Tagträumer_5

09.01.2024 um 18:05 Uhr

@nicht brauchen ...

User rtjum ist der Auffassung, ein BR ist Pflicht, was völliger Blödsinn ist, da kann-Bestimmung.

Nun argumentiert User rtjum "wenn ihr einen BR habt" ... ja was denn nun, entweder kann oder muss?! Er widerspricht sich in der Argumentation selber.

Weiterhin gibt es im Gesetzgeber keine "dringende Empfehlung", entweder vorgeschrieben oder nicht ...

X
XYZ68

10.01.2024 um 08:59 Uhr

@ TT5

bitte lass dich über die rechtliche Bedeutung von Formulierungen in Gesetzen schulen. Nicht immer stimmt diese mit der Umgangssprache überein.

Der Gesetzgeber hat versäumt die Nichteinhaltung von Regelungen, die im Betriebsverfassungsgesetz getroffen wurden, mit Bußgeldern oder Strafen zu belegen.

Das ist aber nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz so. Es bedeutet aber nicht, dass diese Regelungen nicht gelten.

NB
nicht brauchen

10.01.2024 um 09:00 Uhr

Sinnlos² Was hast du eigentlich gegen Betriebsräte? Von kann lese ich nichts. Der Gesetzgeber schreibt: "werden gewählt". Das ist zu mindestens 75% eine Verpflichtung oder wenigstens eine Soll Verpflichtung.

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