Hallo Kollegen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Zeiterfassung. Wir sind ein 3-Schicht Betrieb mit einer elektronischen Zeiterfassung. Hier kommt es Regelmäßig über alle Schichten hinweg zu Fehl stempelungen. Für den Personalleiter welcher die Zeiterfassung aktuell halten soll ist es unmöglich hier dies zu korrigieren. Geplant ist, weitere Lizenzen der Software zu kaufen und den Abteilungsleitern hier Zugang zu gewähren. Sinn und Zweck laut Geschäftsführung ist eine Zeitnahe korrektur der Fehlstempelungen schnellere Bearbeitung von Urlaubsanträgen bzw. Urlaubsplanung. Ist der BR hier Mitbestimmungspflichtig ? oder eher nicht weil die Zeiterfassung schon immer bestandteil des Unternehmen war. Hier wird ja lediglich der Kreis derer die Einfluss daruf nehmen verändert.