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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflicht Zeiterfassung

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zetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Ich habe eine Frage bezüglich der Zeiterfassung. Wir sind ein 3-Schicht Betrieb mit einer elektronischen Zeiterfassung. Hier kommt es Regelmäßig über alle Schichten hinweg zu Fehl stempelungen. Für den Personalleiter welcher die Zeiterfassung aktuell halten soll ist es unmöglich hier dies zu korrigieren. Geplant ist, weitere Lizenzen der Software zu kaufen und den Abteilungsleitern hier Zugang zu gewähren. Sinn und Zweck laut Geschäftsführung ist eine Zeitnahe korrektur der Fehlstempelungen schnellere Bearbeitung von Urlaubsanträgen bzw. Urlaubsplanung. Ist der BR hier Mitbestimmungspflichtig ? oder eher nicht weil die Zeiterfassung schon immer bestandteil des Unternehmen war. Hier wird ja lediglich der Kreis derer die Einfluss daruf nehmen verändert.

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Community-Antworten (4)

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ganther

04.07.2013 um 00:08 Uhr

auch wenn es die Zeiterfassung schon immer gab könnt ihr jederzeit das System komplett regeln. Da muss es noch nicht mal Änderungen geben. Wie nötig die Regelung ist seht ihr hier... Obwohl es bei uns auch so ist dass die Führungskraft direkt eingibt. Aber es muss halt sauber geregelt sein was sie darf und was nicht

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gironimo

04.07.2013 um 10:22 Uhr

Fehlstempelungen? Da sollte der BR vielleicht darauf drängen, dass ein System angeschafft wird, was weniger Fehlbedienungen verursacht. So gesehen ist es vielleicht nicht ratsam, weitere Lizenzen sondern ein anderes System ins Auge zu fassen.

Aber auf jedem Fall - wie ganther schon schreibt - besteht die Mitbestimmung. Ihr solltet Euch frühzeitig mit Euren Vorstellungen ins Gespräch bringen.

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zetti

05.07.2013 um 12:41 Uhr

Danke für die Antworten. Zu den Fehlstempelungen, diese werden durch unaufmerksamkeit seitens der Belegschaft verursacht. Beispielsweise zur Pause hin ab gestempelt und anschließend vergessen wieder an zu stempeln. usw. Es ändert sich ja nichts außer das neben dem Personalschef weitere Personen hier einsicht bekommen sollen. Dadurch profitieren ja eigentlich nur die MA Zeitnahe Stundesauswertungen usw.

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Snooker

05.07.2013 um 13:17 Uhr

@zetti

Dann sollte man sich erst mal die Frage stellen, warum vergessen die MA sich nach den Pausen wieder an zu stempeln?? Kann es vielleicht sein das die Stempeluhr gar nicht im Pausenraum ist, sondern sich irgendwo sonst auf dem Gelände befindet? In dem Fall würde ich sagen Pause ist Pause, der Weg dorthin ist noch in der Arbeitszeit. In dem Fall würde an dem ganzen System was nicht stimmen und nicht an den MA. Die nächste Frage ist, was um alles in der Welt korrigiert der Personalleiter an der Zeiterfassung? Ich hoffe das er es nicht von sich aus macht, sondern nur auf Antrag jeden einzelnen MA. Neue Lizenzen für die Software. Hmmm, auch das gilt es für den BR zu regeln mit dem AG. Welche Hard- und Software wird genutzt? Wo sind welche Schnittstellen? Wer hat Lese-, wer hat Schreibrechte und wer hat Beides. (BR sollte sich immer Leserechte zusichern lassen). Dies wären nur einige Beispiele.

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