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Teilzeit AN Arbeitszeitkonto Feiertagregelung

S
spiri
Jan 2018 bearbeitet

In einer Abteilung arbeiten 3 Teilzeitkräfte. Diese soll Mo-Fr. zur Regelarbeitszeit besetzt sein. D.h. es besteht für die AN Bereitschaft, weil sie z.b. nicht jeden Fr. eingesetzt werden. Frage: WIE kann man die Arbeitszeit regeln? Sonst fallen z.B. bei 4 Tage-Woche Mo-Do die Fr. Feiertage weg. Nun - wo die AN auch Fr. kommen müssen, gelten dann die Feiertage an unregelmäßig gearbeiteten Tagen? Wie kann man das Problem lösen? Ebenso, wenn eine AN Mo-Do je an 2 Tagen 4 Std. und 2 Tagen 8 Std. an wechselnden Tagen arbeitet? Danke vorab.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

06.08.2015 um 09:42 Uhr

Stimmt der BR denn zu, dass die Kollegen auch Freitag kommen "müssen"? Sieht deren Arbeitsvertrag (oder die Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit) dies überhaupt vor?

Und was heißt Bereitschaft? Habt Ihr eine BV zu diesem Thema, in der die Konditionen zum Thema Bereitschaft geregelt sind?

S
spiri

06.08.2015 um 13:32 Uhr

...das ist alles geklärt. Ist es denn so, dass bei Gleitzeit in Teilzeit, die Wochen-Arbeitssstunden IMMER auf die einzelnen Tage verteilt werden? Auch wenn regelmäßig z.B. mo di je 4 und mi do je 8 std. gearbeitet wird? oder wird jeden tag nur mit 6 std. gerechnet, sobald Urlaub, krank, feiertag dazu kommt in einer Woche?

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