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Kinderkrankengeld für halbe Betreuungstage

L
leistungsträger
Sep 2021 bearbeitet

In den ersten Monaten dieses Jahres habe ich Unterstunden geleistet, da ich an einzelnen Tagen wegen Corona für einige Stunden meine Kinder betreut habe. Die Unterstunden dieser "halben" Tage summieren sich auf ein Äquivalent mehrerer Arbeitstage. Da ich inzwischen einen Abbau dieser Unterstunden durch Mehrarbeit für unrealistisch (und auch unzumutbar) halte, möchte ich rückwirkend bei der Krankenkasse (KK) Kinderkrankentage beantragen, um mich von diesen Unterstunden zu befreien. In meiner Zeiterfassung stehen an diesen Tagen allerdings stets einige Arbeitsstunden, jedoch dann weniger als mein Soll. Ich würde gern für eine Anzahl von Tagen Kinderkrankengeld beantragen, die in Summe meinem Minus entspricht. a) Stimmt es, dass mir der Arbeitgeber dazu zuvor die geleisteten Stunden an diesen Tagen löschen muss, um mir den Anspruch auf dieses Geld zu schaffen? Dies würde mein Unterstundensaldo noch weiter erhöhen und ich müsste dies durch einige zusätzliche Tage Kinderkrankengeld kompensieren. Das kann doch nicht richtig sein, und auch führt dies zu einer (geringfügigen) zusätzlichen Reduktion meines Einkommens, da Krankengeld nicht 100% des entgangenen Gehalts beträgt. b) Gibt es eine Grundlage für die Aussage, dass man an Tagen mit Krankengeldbezug nicht arbeiten darf? Dies würde ja bedeuten, dass ich entweder trotz der Verfassung und Möglichkeit nicht arbeite (für alle beteiligten, also AG, KK und mich, ein Verlust) oder die Stunden auf anderen Tagen buche. Wäre letzteres nicht eine Form von Arbeitszeitbetrug? c) Oder geht streng genommen dieser Weg gar nicht, da es sich nur um halbe Tage handelt? Meine ausgefallene Arbeitszeit ist doch aber nicht selbst verschuldet und privaten Ursprungs und daher daher habe ich doch Anspruch auf Lohnfortzahlung, oder?

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Community-Antworten (11)

C
celestro

08.09.2021 um 22:38 Uhr

Ich halte es für rechtlich ausgesprochen problematisch, da rückwirkend irgendetwas zu konstruieren. Nicht das Du nachher mit einem Bein "im Knast stehst" ...

G
ganther

08.09.2021 um 23:16 Uhr

soweit mir bekannt gibt es Kinderkranktage nur für ganze Tage. Daher ist es m.E. für das von der gewünschte Verfahren nicht geeignet. Man kann auch nicht einfach Stunden an den Tagen löschen um Leistungen zu erlangen. Siehe bei celestro und den Hinweis auf den Knast

L
leistungsträger

09.09.2021 um 08:02 Uhr

Vielen Dank für diese Einschätzungen. Eine Löschung/Überschreibung/Nichtanrechnung erscheint mir eben in diesem Falle auch "schräg". Ich habe auch zum Thema Kinderbetreuung gefunden: Laut Haufe.de besteht nach § 616 BGB ein Vergütungsanspruch für einen Ausfall, der eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" überschreitet, das gilt nach allgemeiner Auffassung bei Ausfällen unterhalb von 10 Tagen und sofern kein Vertrag oder Tarifvertrag dies ausschließt. Was meint ihr, das bedeutet doch, dass mein Arbeitgeber mir meine Unterstunden im Grunde erlassen müsste, oder?

X
XYZ68

09.09.2021 um 09:26 Uhr

Niemand hier kann sagen, was in deinem Arbeitsvertrag steht und ob ein Tarifvertrag gilt. Außerdem muss der Grund in deiner Person liegen. Ob Kinderbetreuung dazuzählt, ich weiß es nicht. Außerdem musst du ggf. auch Fristen beachten. Es kann durchaus auch im Arbeits- und / oder Tarifvertrag geregelt sein, dass du nur wenige Monate hast, um Ansprüche geltend zu machen. Bist du in der Gewerkschaft oder hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich dort die Möglichkeiten prüfen lassen. Hier können wir zwar Ratschläge geben, es ist aber keine Rechtsberatung.

Ein anderer Weg, die Stunden wieder aufzubauen, wäre, so es finanziell möglich ist, für einige Zeit die bezahlten Stunden zu reduzieren, aber voll zu arbeiten, um so die Stunden wieder einzuarbeiten. Nicht schön, aber vielleicht eine Option.

R
Relfe

09.09.2021 um 11:11 Uhr

ich kenne keine KK die ein halbes Jahr nach dem Anlass quasi rückwirkend das anerkennen würde. Für Kinderkrankentage/ -geld muss ja das Kind krank gewesen sein und dafür benötigst Du eine Bescheinigung von Arzt. Welcher Arzt stellt Dir diese jetzt noch aus für Anfang 2021? ich bezweifele das das erlaubt ist. Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung die aktuell real sein muss, keine Leistung die für die Vergangenheit gewährt werden kann. (so meine Kenntnis) Es soll ja eine aktuelle "Notsituation" bereinigen weil keine Betreuung gesichert ist und das ist ja aktuell nicht gegeben und war in der Vergangenheit ja auch nicht der Fall, es ist ja von Dir ohne inanspruchnahme der KK sichergestellt gewesen, das dein Kind betreut wurde.

L
leistungsträger

09.09.2021 um 11:34 Uhr

Doch, das geht rückwirkend ab dem 5.1. Die Begründung, dass die Kitas geschlossen war (das war sie) ist ausreichend, der Antrag kann sogar ohne Bescheinigung der Kita gestellt werden. Das Kind war immer gesund (das war ja der Sinn), es war deshalb Betreuung erforderlich. Zwar habe ich sichergestellt, dass mein Kind betreut war - ich habe dadurch aber meine Arbeitszeit unterschritten.

C
celestro

09.09.2021 um 11:56 Uhr

"Zwar habe ich sichergestellt, dass mein Kind betreut war - ich habe dadurch aber meine Arbeitszeit unterschritten."

Dann war das mMn Dein "Fehler". Ich würde das ganz einfach mit der KK abklären. Wenn das geht, dann in Ordnung. Wenn nicht, dann weißt Du das Du sowas anders angehen müsstest.

S
stehipp

09.09.2021 um 11:57 Uhr

Ich denke, dass du einen sehr speziellen Fall hast. Dafür hier eine verbindliche Antwort zu bekommen wird fast unmöglich sein. "Kinderkrankentage" beantragt man normalerweise sofort, nicht nach Monaten. Hierzu sollte es im Unternehmen (gerade in Coronazeiten) auch eine Vorgangsbeschreibung vom AG geben. Verlasse dich nicht zu sehr auf Dr. Google, da in solchen Fällen das Detail häufig ausschlaggebend ist. Eine Rechtberatung bekommt man hier nicht, dafür ist das Forum auch nicht gedacht. Aus meiner Sicht bleibt dir nicht viel übrig als mal nett bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber anzuklopfen und deine Situation zu schildern. Alternativ einen Anwalt aufsuchen (Kosten bedenken!)

I
IlkaB

09.09.2021 um 15:37 Uhr

Ich würde dir ebenfalls raten, das Thema zuerst mit der Krankenkasse zu besprechen. Du wirst kaum die einzige Person mit diesem Problem sein.

R
rsddbr

09.09.2021 um 16:51 Uhr

Falls die Krankenkasse tatsächlich einen rückwirkenden Antrag genehmigen und das Krankengeld für die Kindkranktage auszahlt, dies jedoch nur für ganze Tage funktioniert, so wäre es ggf. möglich mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, dass er die Stunden so verschiebt, dass immer ganze Tage gearbeitet und ganze Tage kindkrank waren. Einfach nur Stunden zu löschen wäre in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Dir entgeht das Arbeitsentgelt für die geleisteten Stunden
  2. Du bzw. dein AG begeht Sozialbetrug (weil geleistete Arbeit als Arbeitsausfall bei der Krankenkasse gemeldet wird und entsprechend Sozialleistungen beantragt werden)

Es ist richtig, dass du für die Betreuung der Kinder aufgrund geschlossener Kita oder Schule ohne ärztliche Bescheinigung Kindkranktage in Anspruch nehmen darfst (Covid-19 Sonderregelung für 2021).

Ob §616 BGB angewandt werden kann, ist fraglich. Zum einen darf dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, was tatsächlich oft gemacht wird. Zum anderen sind bei Lohnfortzahlung Leistungen aus Sozialversicherung (z.B. Krankengeld) anzurechnen. Und gerade letzteres hat der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Kindkranktage bezweckt.

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Relfe

09.09.2021 um 17:28 Uhr

Zitat: so wäre es ggf. möglich mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, dass er die Stunden so verschiebt, dass immer ganze Tage gearbeitet und ganze Tage kindkrank waren.

dann löscht Du doch auch die Stunden an diesen Tagen, wo ist der Unterschied?

Zitat: 2. Du bzw. dein AG begeht Sozialbetrug (weil geleistete Arbeit als Arbeitsausfall bei der Krankenkasse gemeldet wird und entsprechend Sozialleistungen beantragt werden)

und wenn man durch Verschieben der tatsächlichen Arbeitsstunden auf andere Tage dann "künstlich" den Weg frei macht, um Krankengeld an Tagen zu kassieren, dann denn man aufgrund tatsächlich geleisteter Arbeit keinen Anspruch hätte, nennt man dann wie?

sozial gerechtfertigte Unterstundenbefreiung?

Wer nicht anspruchsberechtigt ist und die Tatsachen so manipuliert, das er eine Anspruchsberechtigung vortäuscht, der beght "Betrug"

Die Frage kann die KK sicher beantworten, wie das zu handhaben ist, aber man sollte dann schon die Wahrheit sagen.

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