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GfB Kräfte und BV

I
Ilovelemons
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

gilt eine BV auch für Kollegen*innen mit einem GfB Vertrag? Oder müssten diese seperat erwähnt werden?

LG

39809

Community-Antworten (9)

C
celestro

28.12.2023 um 10:19 Uhr

Magst Du uns kurz erläutern, was ein GfB Vertrag ist?

I
Ilovelemons

28.12.2023 um 10:32 Uhr

Das bedeutet Geringfügige Beschäftigung (520€) Dementsprechend auch der Arbeitsvertrag.

C
celestro

28.12.2023 um 10:48 Uhr

Sofern man diese nicht explizit ausschließt, gilt die BV auch für sie.

G
ganther

28.12.2023 um 12:25 Uhr

und wenn man sie in der BV ausschließt sollte man immer schauen, ob dies nicht zu einer unzulässigen Benachteiligung von Teilzeitkräften führt. Dann wäre der Ausschluss unwirksam

C
celestro

29.12.2023 um 10:30 Uhr

wer sagt denn, das ich im BR bin?

T
Tagträumer_5

29.12.2023 um 10:51 Uhr

Habe ich mit keiner Silbe erwähnt oder?

*vom Administrator angepasst

G
Galaxy

29.12.2023 um 11:14 Uhr

@Tagträumer_5 es ist genial, das Dir alle "Abkürzungen von Verträgen" bekannt sind, du bist ein wahrer Held in diesem Forum, was würden wir hier nur ohne Dich machen.

C
celestro

29.12.2023 um 12:33 Uhr

"Habe ich mit keiner Silbe erwähnt oder?"

Doch, aber den Text geändert. Egal ... auch so macht Dein Posting keinen Sinn. Denn wieso sollte man eine Abkürzung kennen müssen, die hier praktisch nicht vorkommt?

I
Ilovelemons

29.12.2023 um 14:01 Uhr

Habe die BV nochmal geprüft, jetzt haben wir ein Problem. Die BV gilt für die Mitarbeiter*innen eines bestimmten Bereichs. Dort steht die BV gilt für die Mitarbeiter im Haus XY, dieses Haus gibt es jedoch nicht mehr und die anderen Bereiche (Ambulant) werden in dieser nicht benannt, somit kann es sein das die BV nichtens ist? Den Mitarbeiterpool aus Haus XY gibt es immer noch, jedoch aktuell auf 2 Standorte aufgeteilt. Die BVs müssen definitiv überarbeitet werden, das gehen wir dann zukünftig an.

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