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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bewerbung auf interne Stellenausschreibung wird abgelehnt -- was tun ??

B
bineb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir haben als Betriebsrat folgendes Problem: Eine Mitarbeiterin hatte zuerst einen Jahresvertrag für eine halbe Stelle. Dieser wurde nicht verlängert, stattdessen hat sie einen befristeten Vertrag als gfB bekommen. Dieser soll am 30.09.2011 auslaufen. In unserer Einrichtung ist eine Stellenausschreibung für eine Teizeitstelle ausgeschrieben, auf welche sich die Mitarbeiterin beworben hat. Die GF möchte ihr diese Stelle aber nicht geben und den gfB Vertrag auch nicht verlängern. Wir habe nach den Gründen gefrag aber keine konkrete Antwort bekommen. Man sagte arbeitsmäßig könne man ihr nichts nachsagen aber es gäbe ja auch noch andere Dinge wo es wohl nicht stimmt - konnte diese aber nicht benennen. Uns sind auch von Seiten ihrer Kollegen keine Gründe bekannt, weshalb sie diese Stelle nicht bekommen sollte. Nun haben wir im Nachhinein festgestellt, da wir ja immer die Mitteilungen bekommen, wenn ein Vertrag verlängert wird und in diesem wurde bei der Weiterbeschäftigung auf gfB Basis keine Frist gesetzt. In ihrem Vertrag ist sie aber drin. Durch diesen Fehler hat man ihr nun eine Weiterbeschäftigung als gfB bis 31.03.2011 angeboten. Wir als BR möchten aber gern, dass sie die ausgeschriebene Stelle als Teilzeitkraft bekommt. Was können wir tun?

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

03.08.2011 um 14:05 Uhr

Was können wir tun?

.... Nichts .....

Faktisch KÖNNT ihr bei der Einstellung der Teilzeitkraft nach §99 (2) Nr. 3 BetrVG der Einstellung widersprechen, aber das heißt dann immer noch nicht das der AG GEZWUNGEN wäre die MA einzustellen. Er kann die Stelle auch unbesetzt lassen, bis deren Vertrag ausgelaufen ist.

BTW:

Nun haben wir im Nachhinein festgestellt, da wir ja immer die Mitteilungen bekommen, wenn ein Vertrag verlängert wird und in diesem wurde bei der Weiterbeschäftigung auf gfB Basis keine Frist gesetzt.

Die Verlängerung eines befristeten Vertrages ist gleichzusetzen mit einer Neueinstellung im Sinne von §99 BetrVG, insofern war der BR zu beteiligen, nicht nur zu informieren. Tut hier aber nichts zur Sache.... Viel interessanter ist etwas anderes:

Eine Mitarbeiterin hatte zuerst einen Jahresvertrag für eine halbe Stelle. Dieser wurde nicht verlängert, stattdessen hat sie einen befristeten Vertrag als gfB bekommen.

Ich lese das jetzt mal so, das sich an deren Job etwas mit der Verlängerung geändert hat, richtig? Das TzBfG erlaubt die VERLÄNGERUNG eines befristeten Vertrages. VERLÄNGERUNG impliziert nach der aktuellen Rechtsprechung, das sich am Vertrag (nicht dem Schriftstück sondern dem GELEBTEN Arbeitsverhältnis) außer der Festsetzung eines Endtermins NICHTS ändert. Geht mit der Festsetzung des neuen Termins eine ÄNDERUNG einher (hier: halbe Stelle zu GfB, entsprechend Änderung der AZ, wahrscheinlich sogar der Tätigkeit), so ist das keine Verlängerung sondern vielmehr der Abschluß eines NEUEN Vertrages, und für diesen ist die sachgrundlose Befristung unzulässig nach §14 (2) Satz 2. Das die Befristung aufgrund eines Sachgrundes erfolgte hast Du nicht argumentiert, also geh ich mal davon aus, das dem auch nicht so ist, insbesondere die weitere kalendermäßige Verlängerung deutet darauf hin das dem nicht so ist. Damit könnte die ANin auf Entfristung klagen. Ob sie das allerdings will, schließlich käme dabei "nur" ein unbefristeter Minijob heraus, wäre wohl fraglich....

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