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Arbeitszeit

T
Tom22
Aug 2025 bearbeitet

Hallo wer ist in der Beweispflicht? Meine Arbeitszeit wird auf Basis des Vertrauens auf Arbeitszeitzettel dokumentiert. Nun meinte mein Arbeitgeber das ich so nicht Arbeiten war , wie angegeben! Man strich mir 20 Minuten!! Bei wem liegt hier die Beweislast? Ich soll jetzt beweisen das ich wirklich so gearbeitet habe! Unmöglich wenn man morgens um 5.00 Uhr der erste ist und der nächste eine Stunde später kommt!!Trotz BV haben wir noch keine Stechuhr,weil die IT keine Zeit hat!

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Community-Antworten (4)

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RudiRadeberger

15.12.2023 um 19:00 Uhr

Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Er muss Kollegen befragen, ggf. Kameraaufnahmen auswerten oder was auch immer. Du musst gar nichts beweisen.

Eine "Basis des Vertrauens" sehe ich dann zukünftig aber nicht mehr.

OH
Olav HB

15.12.2023 um 21:40 Uhr

Beweislast liegt bei dem AG. Was hat er wie wann ausgewertet usw.

Kannst ja eine offizielle Beschwerde beim BR einreichen (Beschwerdeverfahren), dann kann der BR gezielt den Sachverhalt überprüfen und entdeckt evt. dass der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung irgend einer Form der Überwachung eingeführt hat.

AC
Anneliese Cathy

08.02.2025 um 02:37 Uhr

Hallo Tom22, Die Beweislast für deine Arbeitszeit liegt grundsätzlich bei dir, wenn keine elektronische Zeiterfassung existiert. Allerdings ist der Arbeitgeber nach einem BAG-Urteil (1 ABR 22/21) verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Was kannst du tun? 1-Arbeitszeiten selbst dokumentieren – z. B. mit einem digitalen Tool wie Arbeitszeitrechnerr.de. 2-Zeugen oder Indizien nutzen – Türprotokolle, Logins oder Kameraaufzeichnungen können helfen. 3-Betriebsrat einschalten – Er kann die Einführung einer Stechuhr beschleunigen. 4-Arbeitgeber an seine Pflicht erinnern – Er muss eine ordnungsgemäße Zeiterfassung sicherstellen. Digitale Lösungen können Streitfälle wie diesen vermeiden. Bleib dran! Viele Grüße, https://arbeitszeitrechnerr.de/ ?

A
Aleksy3699

11.02.2025 um 15:52 Uhr

Die Beweispflicht liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, wenn er deine Arbeitszeit kürzt. Ohne eine Stechuhr oder ein anderes zuverlässiges Zeiterfassungssystem ist es schwierig, deine tatsächliche Arbeitszeit nachzuweisen. Du könntest deinen Arbeitgeber auf die Pflicht zur genauen Arbeitszeiterfassung gemäß dem EuGH-Urteil hinweisen. Falls du deine Arbeitszeit selbst berechnen und dokumentieren möchtest, kann dir ein Arbeitszeitrechner helfen: https://arbeitszeitrechnerprofi.de/

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