Erstellt am 15.12.2023 um 18:00 Uhr von RudiRadeberger
Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Er muss Kollegen befragen, ggf. Kameraaufnahmen auswerten oder was auch immer. Du musst gar nichts beweisen.
Eine "Basis des Vertrauens" sehe ich dann zukünftig aber nicht mehr.
Erstellt am 15.12.2023 um 20:40 Uhr von Olav HB
Beweislast liegt bei dem AG. Was hat er wie wann ausgewertet usw.
Kannst ja eine offizielle Beschwerde beim BR einreichen (Beschwerdeverfahren), dann kann der BR gezielt den Sachverhalt überprüfen und entdeckt evt. dass der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung irgend einer Form der Überwachung eingeführt hat.