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Schicht aussetzen - Welche Möglichkeiten

E
eisteezitrone
Dez 2023 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb haben wir seit 2017 eine Anweisung der GL die die Schichtarbeit regelt. Diese Anweisung wurde vor der Einführung unseres BR erstellt. Die Schichtarbeit wurde erst durch Corona 2020 auch durchgeführt. Seit Monaten ist die Auftragslage aber wieder so entspannt das theoretisch keine Schicht mehr benötigt wird. Die GL will aber nicht davon weg, da sie gerne so flexibler auf das Tagesgeschäft reagieren will. Auswertungen diesbezüglich sind da nicht so eindeutig. Die Meinung der Belegschaft zur Schichtarbeit kann man sich natürlich vorstellen. Was hat hier der BR für Möglichkeiten die Schichtarbeit eventuell für eine bestimmte Zeit auszusetzen?

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Community-Antworten (3)

J
jutti1965

05.12.2023 um 07:37 Uhr

Was steht denn in den AV der MA ?

M
Manuel

06.12.2023 um 09:57 Uhr

Der BR muss dazu erstmal den Arbeitgeber dazu auffordern mit ihm die Arbeitszeiten zu verhandeln. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet mit euch über Lage und Verteilung der Arbeitszeit zu verhandeln ohne euch geht da nix. Das ist Mitbestimmungspflichtig. Wenn er das nicht macht bleibt euch nur die Einigungsstelle dann muss er. Es sei denn es gibt schon eine Regelung im Rahmen einer BV oder Tarif. So meine Meinung

OVG
Olav van Gerven

06.12.2023 um 18:09 Uhr

Angebracht wäre hier eine BV-Arbeitszeit, worin festgelt wie die Arbeitszeiten grundsätzlich sind. Teil dieser BV kann dann auch die Regelung des Schitbetriebs sein. Welche Bereiche unter welche Bedingungen Schicht fahren, wieviele Schicte das dann im Jahr sind usw. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es da viele. Gibt es keine BV zu den Arbeitszeiten, ist es höchster Zeit dieses anzugehen, notfalls über die Einigungsstelle bzw einagen beim Arbeitsgericht.

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