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Aussetzen einer BV

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Damei81
Apr 2024 bearbeitet

Hallo

wir haben eine BV Arbeitszeit, wo alles über Schichtsystem geregelt ist. Jetzt will der GF Teile der BV aussetzen und mein BRV meint, das kann er, da nicht drinsteht, das er es nicht nicht aussetzen kann.,

Ich weiss die Antwort, aber wollte mich gern nochmal rückversichern!

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

30.03.2024 um 13:51 Uhr

Es gilt genau das was in der BV geregelt ist. Alles andere ist Unsinn. Unser Troll wird das sicher anders sehen.

C
Challenger

30.03.2024 um 16:09 Uhr

Zitat Damei81 : Jetzt will der GF Teile der BV aussetzen ............

Um welche "Teile" der BV geht es denn ?

Zitat Damei81 : ..... und mein BRV meint, das kann er, da nicht drinsteht, das er es nicht nicht aussetzen kann.

Das ist Blödsinn. Dies kann und darf der AG ausschließlich nur dann, wenn eine gesetzliche oder tarifliche Regelung der BV diametral entgegensteht

OH
Olav HB

02.04.2024 um 14:18 Uhr

Der Arbeitgeber kann die BV natürlich kündigen, dann bleibt die Nachwirkung, oder er kann dem BR darum bitten, bestimmte Teile für ein klar definierten Zeitraum auszusetzen. Diesen Antrag wird das Gremium vorgelegt un das Gremium entscheidet ob sie zustimmt oder nicht. Stimmt das Gremium nicht zu, hat der AG pech. Zum Verständnis: der BRV vertritt das Gremium auf Basis der Beschlüsse und das Gremium stimmt nicht die Beschlüsse des BRV zu.

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