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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschläge für Samstagsarbeit

M
McGyver
Okt 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, wir haben ein Problem mit den Zuschlägen bei der Samstagsarbeit. Jahrzehnte gab es 50% Aufschlag für die geleisteten Stunden aufs Zeitkonto. Jetzt möchte der Chef nur noch 25% geben. Leider haben wir keine BV wo diese 50% drinstehen bzw standen. Hat sich evtl. der Tarifvertrag dahingeghend verändert? Wir sind in der chem. Industrie.... Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

38.104014

Community-Antworten (14)

C
celestro

04.04.2017 um 17:08 Uhr

Der Samstag ist ein völlig normaler Werktag, warum sollte es da überhaupt einen Zuschlag geben ? Es gibt einen Zuschlag von 25% für MEHRARBEIT, aber das hat ja nichts mit Samstag zu tun.

§ 4

Zuschläge und Schichtzulagen

I.

Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit

Die Zuschläge betragen

  1. für Mehrarbeit 25 %

  2. für regelmäßige Nachtarbeit 15 %

  3. für nichtregelmäßige Nachtarbeit 20 %

  4. für Arbeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 60 %

  5. für Arbeiten am 24. Dezember ab 13 Uhr 100 %

  6. für Arbeiten an den Wochenfeiertagen, an denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Arbeitsausfall zu vergüten ist; für Arbeiten am 1. Mai, an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, am Neujahrstag, auch dann, wenn diese Feiertage auf einen Sonntag oder auf einen an sich arbeitsfreien Werktag fallen 150 %

M
McGyver

04.04.2017 um 17:12 Uhr

Weil unsere regiläre Arbeitszeot von Montag bis Freitag ist

M
McGyver

04.04.2017 um 17:13 Uhr

Das heißt wenn meine Arbeitzeit von 8.00 bis 16.00 ist und ich bis 16.30 arbeite bekomme ich für die 30min 25%?

C
celestro

04.04.2017 um 17:19 Uhr

"Das heißt wenn meine Arbeitzeit von 8.00 bis 16.00 ist und ich bis 16.30 arbeite bekomme ich für die 30min 25%?"

Wenn das dann Mehrarbeit ist, ja. Wieviele Stunden werden pro Woche gearbeitet, wenn der Samstag gearbeitet wird ?

M
McGyver

04.04.2017 um 17:24 Uhr

Die "normale" Arbeitszeit ist Mo -Do von 7.00 bis 15.40 ( inkl. 40min Pause) Fr von 7.00 - 12.50 ( inkl. 20min Pause) und wir haben ein Jahresarbeitzeitkonto. Wir wissen auch nicht wo die 50% herkommen und bis jetzt gab es auch nie Probleme deswegen sind wir ezwas verwirrt

M
McGyver

04.04.2017 um 17:28 Uhr

Die Geschäftsleitung ist manchmal schwierig.... wenn wir nicht sofort sprinngen droht sie die übertariflichen Zahlungen einzustellen....

G
gironimo

04.04.2017 um 17:33 Uhr

Wenn der Chef bisher 50% gezahlt hat, und die reguläre Arbeitszeit Mo - Fr ist, würde ich als BR auch nicht mehr für Samstag zustimmen, wenn der Chef die Konditionen ändert.

Jedenfalls nicht eher, bis der Chef sich überzeugend dazu geäußert hat, warum er jetzt weniger zahlen will.

Einfach so, dass ist mir zu teuer, dürfte dabei nicht ausreichen.

G
gironimo

04.04.2017 um 17:35 Uhr

Und den Versuch der Erpressung würde ich unter diesen Umständen publik machen.

Wenn die Geschäftsleitung schwierig ist, müsst ihr konsequent sein.

M
McGyver

04.04.2017 um 17:38 Uhr

Danke gironimo

R
rsddbr

04.04.2017 um 18:25 Uhr

Wäre die Zahlung von 50% Zuschlag für Samstagsarbeit in diesem Falle (kein TV, keine BV) nicht als Betriebliche Übung zu sehen? In diesem Falle wäre dann allerdings der BR raus und es müssten die Mitarbeiter_innen selbstständig diese Zahlungen einfordern. Aber vielleicht hilft es ja als Argumentation, warum AG die Zahlung so wie bisher vornehmen sollte.

M
Moreno

04.04.2017 um 21:36 Uhr

Bin auch der Meinung das hier eine betriebliche Übung vorliegt. Würde dem AG dies erst Mal deutlich machen dann Samstags arbeiten und die 50 % einfordern!

L
Lennebub

05.04.2017 um 11:21 Uhr

Das selbe Problem hatten wir auch mal. Da Überstunden aber freiwillig sind und keiner dazu gezwungen werden kann, konnte Samstags aus Zeitgründen keiner mehr arbeiten kommen. Nach kurzer Zeit knickte die Geschäftsleitung ein. ?

CA
Chris A

01.10.2018 um 12:47 Uhr

Hie könnte es sich um eine betriebliche Übung handeln. Da diese Zulage freiwillig ohne Vorbehalt mehr als 3 Jahre fortlaufend gezahlt wurden.

C
celestro

01.10.2018 um 13:57 Uhr

"Hie könnte es sich um eine betriebliche Übung handeln. Da diese Zulage freiwillig ohne Vorbehalt mehr als 3 Jahre fortlaufend gezahlt wurden."

Wichtiger ist eher, daß hier 3 Jahre lang kein Mensch mehr rein geguckt hat ... :rolleyes:

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