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Überstundenabgeltung statt Krankschreibung

J
juse
Jan 2018 bearbeitet

Brauchen dringen Hilfe! Unser AG rechnet geleistete und noch nicht geleistete Stunden aus Wochenend- tätigkeit (auf einer Pflegestation) auf Krankscheibung an. Die betroffenen MA kamen aus dem Krankenstand zurück und hatten plötzlich Minusstunden, obwohl vor der Krankschreibung das Stundenkonto im Plus war. Auf Nachfrage erhielten sie die Antwort, daß es so üblich sei, die Krankschreibung zu ignorieren, wenn die AN noch Überstunden hätten. Begründung: Der Dienst- plan wäre bereits vor der Krankschreibung bekannt gewesen. Gibts dazu Rechtsgrundlagen?

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Community-Antworten (9)

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wölfchen

11.08.2006 um 15:20 Uhr

Krank gilt wie gearbeitet, und so wie die Planung war, wird sie auch abgerechnet. Das heißt, wenn ich am Wochenende mit arbeiten dran gewesen wäre, komme am Montag arbeitsfähig wieder und hätte für das Wochenende planmäßig frei, dann habe ich auch frei. Umgekehrt gilt das genau so - wenn ich am Wochenende gearbeitet habe, hätte am Montag/ Dienstag dafür frei und werde krank, dann sind die freien Tage flöten. Kann also mal zu meine Gunsten, ein anderes mal zu Ungunsten ausfallen.

W
wölfchen

11.08.2006 um 16:39 Uhr

Habe vorhin gar nicht dran gedacht: wir hatten vor kurzem das umgekehrte Beispiel im Haus. Mitarbeiterin (30 Wochenstunden) war im Juni sogar mit mehr als 40 Wochenstunden geplant, sollte diese im Augustplan ausgeglichen bekommen. Die Pläne waren fertig, MAin wurde krank im Juni. Die hat jetzt im August ihr planmäßiges Frei. Da kam die PDL geloffen und wollte von uns die Zustimmung, sie mit Beginn der Arbeitsfähigkeit auf +/- Null zu setzen. Wir mußten ihr sagen: selbstverschuldetes Elend! Die hat jetzt ihr Frei.

P
paula

11.08.2006 um 17:40 Uhr

das ganze nennt sich ausfallprinzip. der arbeitnehmer ist so zu stellen wie er tatsächlich gearbeitet hätte. wenn also der mitarbeiter durch den einsatzplan ins minus geführt worden wäre so ist er auch im minus wenn er krank wird. umgekehrt wird genauso plus trotz krankheit aufgebaut wenn der mitarbeiter entsprechend geplant war

W
wölfchen

11.08.2006 um 21:20 Uhr

@ paula danke paula, ich hatte nur illustriert, und Du hast die Sache schön auf den Punkt gebracht.

J
juse

14.08.2006 um 12:54 Uhr

Dank für alle Infos; so richtig einleuchtend erscheint mir das aber nicht, deshalb noch ein ähnlich gelagertes Beispiel: MAin hat Mo und Die frei (Überstunden), geht aber Mo zum Arzt und bringt eine Krankschreibung ab Mo mit. Trotzdem werden ihr die Überstunden Mo und Die abgezogen. Ist es nicht so, daß Überstunden nicht abgegolten werden können, wenn Lohnersatzleistungen (Entgeldfortzahlung bzw. Krankengeld) gezahlt werden? Für den Fall Urlaub - Krankheit ist es ja geregelt, aber Überstunden - Krankheit?

RI
Ramses II

14.08.2006 um 13:31 Uhr

juse,

Entgeltfortzahlungsgesetz § 3!

"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ..."

Frage: Ist der AN an arbeitsfreien Tagen "durch Arbeitsunfähigkeit" an seiner Arbeitsleistung verhindert?

J
juse

14.08.2006 um 14:43 Uhr

Hallo Ramses II -

genau so ist es, sonst wäre keine Krankschreibung erfolgt.

RI
Ramses II

14.08.2006 um 14:52 Uhr

juse,

der Arzt prüft den Gesundheitszustand, er ist nicht für das Arbeitsverhältnis zuständig.

Der AN ist an seiner Arbeitsleistung aber gerade nicht durch Arbeitsunfähigkeit gehindert, weil er gar keine Arbeitsleistung erbringen muss. Da er keine Arbeitsleistung erbringen muss, kann er daran auch nicht gehindert sein.

Interessanterweise würde kein "normaler" AN auf die Idee kommen sich Erkrnakungen an Samstagen "gutschreiben" zu lassen.

J
juse

14.08.2006 um 15:21 Uhr

Das ist einleuchtend - Danke!

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