Erstellt am 11.08.2006 um 13:20 Uhr von wölfchen
Krank gilt wie gearbeitet, und so wie die Planung war, wird sie auch abgerechnet. Das heißt, wenn ich am Wochenende mit arbeiten dran gewesen wäre, komme am Montag arbeitsfähig wieder und hätte für das Wochenende planmäßig frei, dann habe ich auch frei. Umgekehrt gilt das genau so - wenn ich am Wochenende gearbeitet habe, hätte am Montag/ Dienstag dafür frei und werde krank, dann sind die freien Tage flöten. Kann also mal zu meine Gunsten, ein anderes mal zu Ungunsten ausfallen.
Erstellt am 11.08.2006 um 14:39 Uhr von wölfchen
Habe vorhin gar nicht dran gedacht: wir hatten vor kurzem das umgekehrte Beispiel im Haus. Mitarbeiterin (30 Wochenstunden) war im Juni sogar mit mehr als 40 Wochenstunden geplant, sollte diese im Augustplan ausgeglichen bekommen. Die Pläne waren fertig, MAin wurde krank im Juni. Die hat jetzt im August ihr planmäßiges Frei. Da kam die PDL geloffen und wollte von uns die Zustimmung, sie mit Beginn der Arbeitsfähigkeit auf +/- Null zu setzen. Wir mußten ihr sagen: selbstverschuldetes Elend! Die hat jetzt ihr Frei.
Erstellt am 11.08.2006 um 15:40 Uhr von paula
das ganze nennt sich ausfallprinzip. der arbeitnehmer ist so zu stellen wie er tatsächlich gearbeitet hätte. wenn also der mitarbeiter durch den einsatzplan ins minus geführt worden wäre so ist er auch im minus wenn er krank wird. umgekehrt wird genauso plus trotz krankheit aufgebaut wenn der mitarbeiter entsprechend geplant war
Erstellt am 11.08.2006 um 19:20 Uhr von wölfchen
@ paula
danke paula, ich hatte nur illustriert, und Du hast die Sache schön auf den Punkt gebracht.
Erstellt am 14.08.2006 um 10:54 Uhr von juse
Dank für alle Infos; so richtig einleuchtend erscheint mir das
aber nicht, deshalb noch ein ähnlich gelagertes Beispiel:
MAin hat Mo und Die frei (Überstunden), geht aber Mo zum Arzt
und bringt eine Krankschreibung ab Mo mit. Trotzdem werden
ihr die Überstunden Mo und Die abgezogen.
Ist es nicht so, daß Überstunden nicht abgegolten werden
können, wenn Lohnersatzleistungen (Entgeldfortzahlung bzw.
Krankengeld) gezahlt werden? Für den Fall Urlaub - Krankheit
ist es ja geregelt, aber Überstunden - Krankheit?
Erstellt am 14.08.2006 um 11:31 Uhr von Ramses II
juse,
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3!
"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ..."
Frage: Ist der AN an arbeitsfreien Tagen "durch Arbeitsunfähigkeit" an seiner Arbeitsleistung verhindert?
Erstellt am 14.08.2006 um 12:43 Uhr von juse
Hallo Ramses II -
genau so ist es, sonst wäre keine Krankschreibung erfolgt.
Erstellt am 14.08.2006 um 12:52 Uhr von Ramses II
juse,
der Arzt prüft den Gesundheitszustand, er ist nicht für das Arbeitsverhältnis zuständig.
Der AN ist an seiner Arbeitsleistung aber gerade nicht durch Arbeitsunfähigkeit gehindert, weil er gar keine Arbeitsleistung erbringen muss. Da er keine Arbeitsleistung erbringen muss, kann er daran auch nicht gehindert sein.
Interessanterweise würde kein "normaler" AN auf die Idee kommen sich Erkrnakungen an Samstagen "gutschreiben" zu lassen.
Erstellt am 14.08.2006 um 13:21 Uhr von juse
Das ist einleuchtend - Danke!