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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalplanung (Pep)

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage an die Fachleute. Folgender Fall:

In einem Einzelhandelsunternehmen arbeiten wir mit einem flexiblen Einsatzplan. Je nach Umsatzstärke des Tages, arbeiten die Mitarbeiter zu unterschiedlichen Anfangs- und Endzeiten. Z.B.: Mitarbeiter a.: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr b.: 11:00 Uhr - 19:00 Uhr c.: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr d.: 09:00 Uhr - 17:00 Uhr u. s. w.

Diese Endzeiten werden auch so eingehalten, nur gibt es hier Ausnahmen, wenn der Laden sehr voll ist, dann muss der Mitarbeiter auch mal länger arbeiten. Damit haben die Mitarbeiter auch kein Problem, wenn Sie dann länger arbeiten, wenn der Laden voll ist.

Nun hat der Abteilungsleiter zu den Mitarbeitern gesagt, das Sie bitte jeden Tag rechnen müssen, 30 Min. länger zu arbeiten. D.h.: Mitarbeiter a.: Muss jeden Tag damit rechnen auch bis 18:30 Uhr zu arbeiten. Mitarbeiter beschweren sich jetzt, das Sie Ihren Feierabend nicht genau planen können.

Kann man dies so jeden Tag pauschal sagen? (30 Min. länger)

Meine BR- Kollegin meinte, das dies gesetzlich erlaubt ist, habe hier aber keinen Paragraphen gefunden.

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank.

Gruss Hansen

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

03.04.2017 um 15:14 Uhr

Was gesetzlich erlaubt ist und was AG und BR im Zuge der Mitbestimmung aushandeln, sind zwei Paar Schuhe.

Und ich würde dem AG untersagen, ohne Zustimmung des BR die Arbeitszeiten auszudehnen.

Ich würde auch nicht zustimmen. Jedenfalls nicht, bevor die Zeitausgleichs frage bzw.Vergütung geklärt ist - und natürlich die Frage Familie und Beruf und Personalmangel besprochen sind

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