Arbeitgeber will keine Personalplanung gem. § 92 machen - Kann man den Arbeitgeber irgendwie zwingen?
Hallo liebes Forum! Heute habe ich mal wieder eine Frage, wo ich auf Antworten von Euch hoffe: Wir haben unseren Arbeitgeber angeschrieben, dass der Betriebsrat von seinem Recht Gebrauch machen will, gem. § 92 über Personalplanung anhand von Unterlagen informiert zu werden. Heute kommt die Antwort, dass der Arbeitgeber uns in Kenntnis setzt das keine Personalplanung im Sinne des § 92 erfolgt und er auch nicht in der Lage ist uns zu informieren oder Unterlagen vorzulegen. Er beabsichtigt auch für die Zukunft nicht, Personalplanung im Sinne des § 92 aufzunehmen. Wer hat ähnliche Probleme bzw. wie konnte es gelöst werden, wenn der Arbeitgeber keine Personalplanung machen will. Sicherlich kann der Betriebsrat Vorschläge machen, aber wer hat schon Lust für den Papierkorb zu arbeiten. Kann man den Arbeitgeber irgendwie zwingen?
Community-Antworten (8)
31.07.2007 um 13:40 Uhr
Hallo unwissenderBR, nach 92a BetrVG Vorschläge machen, wenn der Betrieb mehr als 100 AN beschäftigt, muß der AG schriftlich antworten. Vorher muß der AG mit dem BR darüber beraten.
31.07.2007 um 14:03 Uhr
Ohne Personalplanung gibt es auch keine Einstellungen oder Kündigungen, oder??? Das sollte ihn nachdenklicher machen.
31.07.2007 um 14:52 Uhr
Der AG ist nicht gezwungen eine Personalplanung zu machen. Dann macht er die Einstellungen oder Personalabbau eben frei Schnauze aufgrund von Einzelfallentscheidungen.
Den Ansatz von pit finde ich interessant auch wenn er nicht zu einer Personalplanung verhilft
31.07.2007 um 15:58 Uhr
Wie groß ist Euer Betrieb (siehe auch Antworten oben), davon hängt hier vieles ab. Habt ihr bei kleiner Betriebsgröße evtl. Verhandlungsmasse (AG will mal wieder was -> BV "Personalplanung") ;-)
31.07.2007 um 16:02 Uhr
@Hansii ca. 1.700 Mitabeiter verteilt über das ganze Bundesland in 43 Standorten.
31.07.2007 um 16:36 Uhr
Wie sind die Standorte rechtlich eingestuft? Filiale des Hauptbetriebes oder eigenständige Betriebe?
Im letzteren Fall wären das "nur" knapp 40 MA/Betrieb, womit selbst bei jeweils vorhandem BR § 92 nicht erzwingbar wäre.
31.07.2007 um 16:54 Uhr
@hansii Rechtlich eingestuft sind die Standorte als unselbständige Filialen. Es gibt auch einen Tarifvertrag über einen einheitlichen Betriebsrat der für alle Filialen zuständig ist. Die Filialen sind unterschiedlich groß, wobei es ca. 3 Standorte mit mehr als 100 Beschäftigten gibt.
01.08.2007 um 11:55 Uhr
Nun dann sehe ich keinen Grund, warum § 92 nicht greifen sollte :-). Ggf. eben erzwingen (Schulung zahlt AG :-))
(1) 1Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. 2Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
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