Erstellt am 05.04.2013 um 09:12 Uhr von arkalus
Hallo littlebridge,
ich sehe hier noch keine Behinderung in eurer Arbeit.
Oder werdet ihr aktiv daran gehindert eure Rechte und Pflichten wahr zu nehmen?
Macht doch eurerseits vorschläge, wie eine Personalplanungaussehen könnte.
Desweiteren solltet Ihr öffentlich (z.B. auf der nächsten vierteljährlichen Betriebsversammlung?) über das thema und seine Hintergründe mit den Kollegen sprechen.
Dann laufen die Versuche gegen euch Stimmung zu machen eher ins leere...
Erstellt am 05.04.2013 um 09:39 Uhr von gironimo
Ich sehe das auch als eine gewisse Härte, die man zunächst einmal hinnehmen sollte. Klar, wenn so etwas zum Dauerzustand wird, kann man schon darüber nachdenken, ob der AG seine Friedenspflicht ernst nimmt.
Hier führt aber wie arkalus schon feststellt, gezielte Öffentlichkeitsarbeit des BR im Betrieb eher zum Ziel. Wenn Ihr jetzt eine neue Versetzung vorliegen habt, solltet Ihr Euch nicht von der agressiven Art des AG davon abhalten lassen, die genauso zu behandeln wie die erste Versetzung.
Erinnert sei daran, dass der BR einer Versetzung die Zustimmung nur verweigern kann, wenn einer der im § 99 BetrVG genannten Gründe vorliegt. So gesehen ist es also eine Frage der Argumentation der Zustimmungsverweigerung. Ihr könnt so gesehen sagen, Ihr könnt überhaupt nicht entscheiden, weil der AG die notwendigen Informationen (insbesondere Auswirkungen auf den/die Arbeitsplätze) trotz Nachfrage nicht dargelegt hat; oder Ihr sagt, dass Ihr durch die Versetzung Nachteile für die betroffene Kollegin selbst (hier fehlende Schulung) und für andere AN im Betrieb (Überbelastung) seht.
Erstellt am 05.04.2013 um 09:53 Uhr von rolfo
Eine Verweigerung der Zustimmung wegen einer angeblich unvernünftigen Personalplanung steht auf recht wackligen Beinen.
Es handelt sich hier um eine personelle Einzelmaßnahme.
Lies mal die Zustimmungsverweigerungsgründe aus § 99.
Erstellt am 05.04.2013 um 18:42 Uhr von littlebridge
Auszug aus 99: ...die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist...
Es besteht keinerlei Personalplanung. Bisher ist die "Verteilung" der AN auf die Filialen absolut chaotisch und ohne jegliches System. Zum Großteil werden "Löcher" mit Azubis gestopft, AN wissen teilweise an einem Tag nicht, wo sie am nächsten Tag arbeiten oder werden plötzlich "abkommandiert"....
Es herrscht Frust wegen Zielvereinbarung (eher Zieldiktate...), da es häufig vorkommt, dass vereinbarte Kundentermine wegen fehlendem Personal (das in der Zeit des Gesprächs am Schalter bleiben kann) abgesagt werden müssen. Bereits jetzt (schon vor den Versetzungen) ist der Ablauf aus Sicht des BR nicht mehr ordnungsgemäß (auch im Hinblick auf Unfallverhütungsvorschriften etc.) gewährleistet.
Wenn wir den Versetzungen einfach so zustimmen, haben die verbleibenden Kollegen doch spürbare Nachteile...
AG will nicht mitteilen, an was er festmacht, ob genügend Personal vorhanden ist... Falls es sich tatsächlich herausstellt, dass Personal zu eng besetzt ist, könne man immer noch reagieren...