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Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ?

L
littlebridge
Nov 2016 bearbeitet

Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ?

Folgender Sachverhalt: Bank, ca. 70 Mitarbeiter. Versetzung einer Service-Mitarbeiterin in eine interne Abteilung gem. § 99 vorgelegt. BR fragt wegen Personalplanung an und bittet zudem um schriftliche Fixierung der Einarbeitung inkl. Seminare etc. Als Antwort erhalten: Personalplanung gibt´s nicht, da Vorstand der Meinung ist, dass das Haus hierfür zu klein ist. BR hat große Bedenken, lehnt Versetzung fristgerecht ab. Personaldecke zu dünn, Ablauf nicht mehr gewährleistet. Dennoch keine Personalplanung. Als Retourkutsche hat der Vorstand alle Führungskräfte einbestellt und um Verteilung der Aufgaben (der aufgrund Widerspruch nicht besetzten Stelle) an deren Mitarbeiter gebeten. Zeitgleich eMail an alle Mitarbeiter, dass Stelle aufgrund Widerspruch des BR nicht besetzt wird und Aufgaben deshalb an allen hängenbleiben...

Kann man hieraus eine Behinderung der BR-Arbeit herleiten ?

Es liegt nun eine weitere Versetzung auf dem Tisch, der wir aufgrund der Weigerung einer vernünftigen schriftlichen Personalplanung wohl ebenfalls widersprechen müssen. Die Abteilungsleiter sollen durch die heutige Aktion wohl Stimmung gegen den BR machen, um ihn zur Zustimmung OHNE Personalplanung zu drängen.

Bitte dringend um Eure Hilfe...

1.02504

Community-Antworten (4)

A
Arkalus

05.04.2013 um 11:12 Uhr

Hallo littlebridge,

ich sehe hier noch keine Behinderung in eurer Arbeit. Oder werdet ihr aktiv daran gehindert eure Rechte und Pflichten wahr zu nehmen?

Macht doch eurerseits vorschläge, wie eine Personalplanungaussehen könnte.

Desweiteren solltet Ihr öffentlich (z.B. auf der nächsten vierteljährlichen Betriebsversammlung?) über das thema und seine Hintergründe mit den Kollegen sprechen. Dann laufen die Versuche gegen euch Stimmung zu machen eher ins leere...

G
gironimo

05.04.2013 um 11:39 Uhr

Ich sehe das auch als eine gewisse Härte, die man zunächst einmal hinnehmen sollte. Klar, wenn so etwas zum Dauerzustand wird, kann man schon darüber nachdenken, ob der AG seine Friedenspflicht ernst nimmt.

Hier führt aber wie arkalus schon feststellt, gezielte Öffentlichkeitsarbeit des BR im Betrieb eher zum Ziel. Wenn Ihr jetzt eine neue Versetzung vorliegen habt, solltet Ihr Euch nicht von der agressiven Art des AG davon abhalten lassen, die genauso zu behandeln wie die erste Versetzung.

Erinnert sei daran, dass der BR einer Versetzung die Zustimmung nur verweigern kann, wenn einer der im § 99 BetrVG genannten Gründe vorliegt. So gesehen ist es also eine Frage der Argumentation der Zustimmungsverweigerung. Ihr könnt so gesehen sagen, Ihr könnt überhaupt nicht entscheiden, weil der AG die notwendigen Informationen (insbesondere Auswirkungen auf den/die Arbeitsplätze) trotz Nachfrage nicht dargelegt hat; oder Ihr sagt, dass Ihr durch die Versetzung Nachteile für die betroffene Kollegin selbst (hier fehlende Schulung) und für andere AN im Betrieb (Überbelastung) seht.

R
rolfo

05.04.2013 um 11:53 Uhr

Eine Verweigerung der Zustimmung wegen einer angeblich unvernünftigen Personalplanung steht auf recht wackligen Beinen. Es handelt sich hier um eine personelle Einzelmaßnahme. Lies mal die Zustimmungsverweigerungsgründe aus § 99.

L
littlebridge

05.04.2013 um 20:42 Uhr

Auszug aus 99: ...die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist...

Es besteht keinerlei Personalplanung. Bisher ist die "Verteilung" der AN auf die Filialen absolut chaotisch und ohne jegliches System. Zum Großteil werden "Löcher" mit Azubis gestopft, AN wissen teilweise an einem Tag nicht, wo sie am nächsten Tag arbeiten oder werden plötzlich "abkommandiert".... Es herrscht Frust wegen Zielvereinbarung (eher Zieldiktate...), da es häufig vorkommt, dass vereinbarte Kundentermine wegen fehlendem Personal (das in der Zeit des Gesprächs am Schalter bleiben kann) abgesagt werden müssen. Bereits jetzt (schon vor den Versetzungen) ist der Ablauf aus Sicht des BR nicht mehr ordnungsgemäß (auch im Hinblick auf Unfallverhütungsvorschriften etc.) gewährleistet. Wenn wir den Versetzungen einfach so zustimmen, haben die verbleibenden Kollegen doch spürbare Nachteile... AG will nicht mitteilen, an was er festmacht, ob genügend Personal vorhanden ist... Falls es sich tatsächlich herausstellt, dass Personal zu eng besetzt ist, könne man immer noch reagieren...

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