Personalplanung § 92 BetrVG - wie können wir erreichen, dass die Personalplanung uns vorgelegt wird?
Nach § 92 BetrVG Personalplanung hat der AG den BR umfassend zu unterrichten. Wir haben unseren AG schon mehrmals aufgefordert eine Personalplanung durchzuführen. Der AG hat es bis jetzt immer abgelehnt. Wie können wir erreichen das die Personalplanung uns vorgelegt wird?
Community-Antworten (4)
27.06.2006 um 11:04 Uhr
Wenn der Arbeitgeber eine Personalplanung vornimmt, hat er zweifellos den BR zu unterrichten. Ich wage aber mal zu bezweifeln, dass der BR daraus auch die Berechtigung ableiten kann, den Arbeitgeber zur Personalplanung zwingen zu können. Mit anderen Worten: wenn er nichts plant, dann gibt es auch nichts zu unterrichten. Es soll ja durchaus Betriebe geben, die "planlos" geführt werden.
27.06.2006 um 11:36 Uhr
Z.Ickig, ich denke, dass Dreamteam der Überzeugung ist, dass eine Planung existiert, und dem BR vorenthalten wird. @Dreamteam, .....Die Unterrichtung ist nicht von einem ausdrücklichen Verlangen der BR abhängig. Vielmehr muss der AG bei jeder Art von Personalplanung von sich aus an den BR herantreten.......§ 92 Rn. 23 BetrVG Fitting Bildet einen gemeinsamen Ausschuss, in dem der Betriebsrat mit dem AG über eine "eventuelle" Personalplanung beraten kann. Kommt der AG seinen Verpflichtungen nicht nach, kann das empfindliche Geldbussen zur Folge haben. (§ 121 BetrVG) Auch könnt ihr eure Recht auf Unterrichtung durch eine einstweilige Verfügung geltend machen.
28.06.2006 um 10:16 Uhr
Wir haben 241 Beschäftigte und sind ein Krankenhaus. Genau es gibt eine Personalplanung von der GF. Auf gezieltes Nachfragen im WA hat sich der Prokurist verplappert. Trotz mehrmaligen schriftlichen wie mündlichen Aufforderungen will die GF mit uns in dem Bereich nicht ins Gespräch kommen. Auch bei den regelmäßigen Monatsgesprächen wird das Thema Personalplanung angesprochen. Aber die Gf geht auf das Thema nicht ein. Wie gehen wir als BR jetzt weiter vor? Dreamteam
28.06.2006 um 11:54 Uhr
@Dreamteam, jetzt wird`s Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen! Beschluss fassen im BR, und Kontakt zu einem guten Arbeitsrechtler aufnehmen. Brief an die GF: ...trotz mehrmaliger Aufforderung.....sind Sie ihrer Verpflichtung zur Unterrichtung.....nicht nachgekommen..... Der BR sieht sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.... usw.
Manchmal hilft schon das entschlossene Auftreten des Betriebsrats....
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