Wochendearbeit - entweder Geld oder 1.5 Tag pro WE-Tag
In unserem Betrieb muss man auf Grund von Veranstaltungs-Organisation öfters im Jahr am Wochende arbeiten (3-4 mal). Hierzu gibt es eine Betriebsvereinbarung. Die Mitarbeiter können wählen ob sie 250 Euro pro gearbeitete Wochenendetag nehmen wollen, oder ob sie 1.5 Tage Gleitzeit pro gearbeitete Wochendentag nehmen. Das würde dann für einen Samstag + Sonntag heißen, dass der Mitarbeiter 3 Gleittage hat (2 x 1.5 Tage).
Einige Mitarbeiter beschweren sich, dass ihr Chef nicht die drei Gleittage am Stück erlauben. Diese Mitarbeiter sind der Meinung, dass sie ja auch ein ganzes Wochenende aufgegeben haben, und deshalb auch diese Zeit "zusammenhängend" haben möchten.
Wir verstehen, dass Gleitzeit nicht als Urlaub zu sehen ist. Wir verstehen die Argumente der Mitarbeiter. Sie haben tatsächlich auf Geld verzichtet (fast alle nehmen das Geld) um sich zu erholen. Es dient ja auch ihre Gesundheit, dass sie die freie Zeit wollen. Wenn sie also nur 1 oder 2 Tage zusammenhängend nehmen können, wo ist dann der Vorteil fragen sie sich.
Hat man da als Betriebsrat Argumente? Leider steht nichts in der Betriebsvereinbarung, ob die Gleitzeit zusammenhängend genommen werden kann.
Community-Antworten (5)
01.04.2017 um 22:23 Uhr
Hallo Newbie, welche Argumente hat der Chef denn? So, wie Du die Sachlage beschreibst, hat er jedenfalls bisher nix überzeugendes geäußert.
Also: Ihr habt nach § 80 (1) Nr. 1 darüber zu wachen, dass Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Da wäre ja mindestens im Monatsgespräch darüber zu sprechen, wieso der Chef einseitig in die durch Betriebsvereinbarung definierten Rechte der Arbeitnehmer eingreift. Ihr könnt Euch sicher überzeugend auf den Standpunkt stellen, dass der Chef die Rechte der AN aus der BV verletzt.
Folge: Ab sofort können die drei Tage am Stück genommen werden.
Wenn der Chef das Recht der AN auf die drei Tage bestreitet, würde ich das protokollieren und mir schriftlich geben lassen. Evtl. wäre hier der Punkt, einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung der Frage zu beauftragen.
Ist es aber so, wie Chef meint, käme der BR mit der Möglichkeit Nr. 2 um die Ecke: Er bittet die AN um Beschwerden, dass sie die Tage nicht am Stück nehmen können. Ihr könnt die Beschwerden als berechtigt ansehen und wieder mit dem AG verhandeln. Ist das wieder erfolglos, ist der Weg zur Einigungsstelle frei. Spätestens da müsste der Chef gewichtige Gründe ins Feld führen.
01.04.2017 um 22:49 Uhr
Danke für die gute Antwort.
Der Chef bringt als Argument, dass die drei Tage zusammenhängend genommen werden kann "muss" aber nicht. Er sagt dann, dass es besser für das Unternehmen ist, wenn die Ausgleichtage vereinzelt genommen werden (weil die Arbeit dann liegenbleiben kann). Gilt das als Grund? Es ist kein Urlaub sondern Ausgleich. Er bestreitet nicht den Recht auf drei Tagen sondern ob die drei Tage am Stück genommen werden können.
Die Betriebsvereinbarung stellt leider nicht klar, ob die Ausgleichtage zusammenhängend zu gewähren sind. Es steht:
Für jeden dieser "Zulagentage" an einem Samstag oder Sonntag gibt es 1,5 Tage Ausgleich. Es können im Kalenderjahr maximal xx dieser Zulagentage durch Zeitausgleich abgegolten werden. Die Ausgleichtage müssen spätestens in folgenden Quartal genommen werden.
Der Tipp mit dem Protokoll ist gut. Auch ist der Beschwerdeweg gut.
02.04.2017 um 10:20 Uhr
Ihr werdet wohl auf eine Konkretisierung der BV drängen müssen. Es ist eben leider so, dass in BVs oft Dinge nicht geregelt werden, weil man glaubt, es würde schon klappen.
Werden denn die Dienstpläne für die Wochenenden zusätzlich zur BV eigenständig genehmigt, oder habt ihr mit der BV eure Mitbestimmung aus der Hand gegeben (Chef teilt eigenständig ein)?
Wenn ihr jedesmal zustimmen müsst, könnt ihr doch diese Zustimmung davon abhängig machen, dass die Frage des Zeitausgleichs vorab geklärt ist.
02.04.2017 um 11:42 Uhr
Ist es den so das alle Mitarbeiter die Freizeit wählen, jedesmal die drei Tage zusammen hängend haben wollen? Den genau das ist es was rauskommen wird. Ich denke es ist hier besser mit dem AG zu reden und ihn zu bitten die Anträge großzügig zu prüfen. Und wenn es mal nicht geht das die Tage zusammen genommen werden, dann ist es halt mal so.
02.04.2017 um 13:45 Uhr
genommen werden kann "muss" aber nicht< sagt der Chef
- dann ist doch alles klar; er bestätigt, dass die AN es können. Er sagt ja nichts über die "Genehmigung". Da gehen wohl einige Vorgesetzte in ihrer Kompetenz zu weit.
Ich kenne es so, dass bereits bei der Genehmigung der Mehrarbeit die AN wählen, wie der Ausgleich erfolgen soll. Und das wird dem BR dann mitgeteilt; und wenn alles geklärt ist, übt der BR seine Mitbestimmung aus.
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