Erstellt am 01.04.2017 um 20:23 Uhr von alterMann
Hallo Newbie,
welche Argumente hat der Chef denn? So, wie Du die Sachlage beschreibst, hat er jedenfalls bisher nix überzeugendes geäußert.
Also: Ihr habt nach § 80 (1) Nr. 1 darüber zu wachen, dass Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Da wäre ja mindestens im Monatsgespräch darüber zu sprechen, wieso der Chef einseitig in die durch Betriebsvereinbarung definierten Rechte der Arbeitnehmer eingreift. Ihr könnt Euch sicher überzeugend auf den Standpunkt stellen, dass der Chef die Rechte der AN aus der BV verletzt.
>>> Folge: Ab sofort können die drei Tage am Stück genommen werden.
Wenn der Chef das Recht der AN auf die drei Tage bestreitet, würde ich das protokollieren und mir schriftlich geben lassen. Evtl. wäre hier der Punkt, einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung der Frage zu beauftragen.
Ist es aber so, wie Chef meint, käme der BR mit der Möglichkeit Nr. 2 um die Ecke: Er bittet die AN um Beschwerden, dass sie die Tage nicht am Stück nehmen können. Ihr könnt die Beschwerden als berechtigt ansehen und wieder mit dem AG verhandeln. Ist das wieder erfolglos, ist der Weg zur Einigungsstelle frei. Spätestens da müsste der Chef gewichtige Gründe ins Feld führen.
Erstellt am 01.04.2017 um 20:49 Uhr von NewbieBR
Danke für die gute Antwort.
Der Chef bringt als Argument, dass die drei Tage zusammenhängend genommen werden kann "muss" aber nicht. Er sagt dann, dass es besser für das Unternehmen ist, wenn die Ausgleichtage vereinzelt genommen werden (weil die Arbeit dann liegenbleiben kann).
Gilt das als Grund? Es ist kein Urlaub sondern Ausgleich. Er bestreitet nicht den Recht auf drei Tagen sondern ob die drei Tage am Stück genommen werden können.
Die Betriebsvereinbarung stellt leider nicht klar, ob die Ausgleichtage zusammenhängend zu gewähren sind. Es steht:
Für jeden dieser "Zulagentage" an einem Samstag oder Sonntag gibt es 1,5 Tage Ausgleich. Es können im Kalenderjahr maximal xx dieser Zulagentage durch Zeitausgleich abgegolten werden. Die Ausgleichtage müssen spätestens in folgenden Quartal genommen werden.
Der Tipp mit dem Protokoll ist gut. Auch ist der Beschwerdeweg gut.
Erstellt am 02.04.2017 um 08:20 Uhr von gironimo
Ihr werdet wohl auf eine Konkretisierung der BV drängen müssen. Es ist eben leider so, dass in BVs oft Dinge nicht geregelt werden, weil man glaubt, es würde schon klappen.
Werden denn die Dienstpläne für die Wochenenden zusätzlich zur BV eigenständig genehmigt, oder habt ihr mit der BV eure Mitbestimmung aus der Hand gegeben (Chef teilt eigenständig ein)?
Wenn ihr jedesmal zustimmen müsst, könnt ihr doch diese Zustimmung davon abhängig machen, dass die Frage des Zeitausgleichs vorab geklärt ist.
Erstellt am 02.04.2017 um 09:42 Uhr von BRHamburg
Ist es den so das alle Mitarbeiter die Freizeit wählen, jedesmal die drei Tage zusammen hängend haben wollen? Den genau das ist es was rauskommen wird. Ich denke es ist hier besser mit dem AG zu reden und ihn zu bitten die Anträge großzügig zu prüfen. Und wenn es mal nicht geht das die Tage zusammen genommen werden, dann ist es halt mal so.
Erstellt am 02.04.2017 um 11:45 Uhr von samira
>genommen werden kann "muss" aber nicht< sagt der Chef
- dann ist doch alles klar; er bestätigt, dass die AN es können. Er sagt ja nichts über die "Genehmigung". Da gehen wohl einige Vorgesetzte in ihrer Kompetenz zu weit.
Ich kenne es so, dass bereits bei der Genehmigung der Mehrarbeit die AN wählen, wie der Ausgleich erfolgen soll. Und das wird dem BR dann mitgeteilt; und wenn alles geklärt ist, übt der BR seine Mitbestimmung aus.