In unserem Betrieb muss man auf Grund von Veranstaltungs-Organisation öfters im Jahr am Wochende arbeiten (3-4 mal). Hierzu gibt es eine Betriebsvereinbarung. Die Mitarbeiter können wählen ob sie 250 Euro pro gearbeitete Wochenendetag nehmen wollen, oder ob sie 1.5 Tage Gleitzeit pro gearbeitete Wochendentag nehmen. Das würde dann für einen Samstag + Sonntag heißen, dass der Mitarbeiter 3 Gleittage hat (2 x 1.5 Tage).

Einige Mitarbeiter beschweren sich, dass ihr Chef nicht die drei Gleittage am Stück erlauben. Diese Mitarbeiter sind der Meinung, dass sie ja auch ein ganzes Wochenende aufgegeben haben, und deshalb auch diese Zeit "zusammenhängend" haben möchten.

Wir verstehen, dass Gleitzeit nicht als Urlaub zu sehen ist. Wir verstehen die Argumente der Mitarbeiter. Sie haben tatsächlich auf Geld verzichtet (fast alle nehmen das Geld) um sich zu erholen. Es dient ja auch ihre Gesundheit, dass sie die freie Zeit wollen. Wenn sie also nur 1 oder 2 Tage zusammenhängend nehmen können, wo ist dann der Vorteil fragen sie sich.

Hat man da als Betriebsrat Argumente? Leider steht nichts in der Betriebsvereinbarung, ob die Gleitzeit zusammenhängend genommen werden kann.